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Zitat
@kyuketsuki hast du denn für Parkettschäden irgendwas im Vertrag oder bist du du (mußt nicht antworten wenn das zu persönlich ist) über die VS abgesichert.
Was hat denn der Vermieter gesagt?lg PollyNixe
also wie gesagt, ist mein laminat, selbst verlegt
da kann niemand was sagen wenn das mal im "arsch" ist...
aber auch der andere boden darunter, dass linoleum, hat keine besonderen auflagen, im mietvertrag steht es werden eben "normale abnutzungserscheinungen" nicht haftent gemacht, nur "wissentliche zerstörung" in welchem falle aber meine hausratversicherung greifen würde, denn es geht ja keiner hin und tötet seinen bodenbelag absichtlich -
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Ich weiss nicht ob die Vormieterin eine Haftpflicht hatte. Aber glaubt mir so ein schlimm abgenutztes Parkett habe ich wirklich noch nicht gesehen.
Sie hat dort 2 Jahre gewohnt. Es waren nicht nur Kratzspuren, das wäre das kleinste Übel, sondern diverse Flecken noch welche schon richtig tief im Holz waren.
Ich denke bei normaler Abnutzung ist es etwas anderes. Allerdings wohne ich in der CH. Ich weiss ehrlich gesagt nicht mehr wie die Regelung in D. ist.
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Moin moin,
Schäden durch Haustiere fallen NICHT unter "normale" Abnutzung!
Vielleicht hilft dir ja dieser Arikel weiter:
http://www.tagesspiegel.de/mag…/Haustiere;art875,2739880
LG
Toni -
Ich habe mal in dem anderen Forum gelesen.
Da geht es ja auch darum, daß die Mieter erstmal den Hund angeschafft haben ohne den Vermieter zu fragen :/
Dann geht es um Teppichboden !
Wenn ich eine neu renovierte Wohnung übernehme, muß ich sie, wenn ich ausziehe auch wieder renovieren und dazu gehört auch der Teppichboden wenn er neu war.
Wenn ich in eine Wohnung ziehe, will ich auch keinen Teppichboden, wo jahrelang ein Hund drauf gelebt hat, mit pieseln und brechen (was sich ja nicht immer vermeiden läßt).In vielen Haftpflichtversicherungen sind Mietschäden eingeschlossen, also wo ist da das Problem?
Wenn mein Hund in der Mietwohnung einen Schaden gemacht hat, melde ich das der Versicherung und gut ist, denn da fällt auch Teppichboden drunter.In deinem genannten Fall hätten die HH doch nur dem Vermieter eine solche Versicherung nachweisen müssen, aber nein, sie haben abgelehnt und den Hund ins TH gebracht :/
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Schäden durch Haustiere oft nicht versicherbar
Langfristige Schäden durch Haustiere wie etwa Kratzspuren lassen sich kaum über eine Haftpflichtversicherung versichern. Davor warnt die "Süddeutsche Zeitung". So zahlt eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter zwar, wenn ein Hund in der Wohnung eines Dritten eine Vase umschwirft. Für die Krallenspuren, die er über Jahre hinweg auf dem Fußbodenparkett der heimischen Wohnung hinterlässt, zahlt die Haftpflichtersicherung aber nicht.
Grund dafür sei, dass ein Haftpflichtschaden stets plötzlich und spontan entstehen müsse, heißt es in dem Artikel. Schäden durch langfristige Einwirkung des Tieres fielen jedoch unter "Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung". Diese Fälle schließe die Haftpflicht jedoch ausdrücklich aus. Ärgerlich vor allem für Tierhalter in Mietwohnungen.
Zur Erklärung:
Was sind eigentlich Mietsachschäden?
Unter Mietsachschäden fällt z.B. wenn Ihr Hund die Türe des Hotelzimmers zerkratzt bzw. sollten Sie in einer Mietwohnung wohnen und Ihr Hund sollte diese Türen beschädigen, sind diese Schäden auch mitversichert.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche durch Abnutzung, Verschleiss und übermäßige Beanspruchung.
Ausgeschlossen sind außerdem Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden, wenn der Versicherte sich gegen diese Schäden besonders versichern kann.LG
Toni -
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Ich denke, es kommt ganz auf die Schäden, auf den Teppichboden etc. an. Ich hatte in meiner letzten Wohnung (ohne Hund) hellgrauen Teppich im Schlafzimmer, der leider von einer Magen-Darm-Grippe helle Flecken aufwies, als ich auszog. Mein Vermieter war sehr großzügig, ich hatte den Teppich nämlich ausgesucht, als ich eingezogen bin und er meinte nach 8 Jahren, daß es "normal verwohnt" wäre und hat dann Parkett legen lassen, als ich ausgezogen bin.
Hier bei meinem Freund ist ein recht strapazierfähiges Laminat gelegt worden (er wohnt aber nicht zur Miete) und neben einigen Kratzern von den Möbeln sind auch etliche Hundekratzer dabei (z.B. wenn die Hunde sich mal strecken, am Boden kratzen, weil der Kauknochen unter den Sessel gerutscht ist usw).
Ich denke, daß jeder Vermieter da anders entscheidet, was "normal verwohnt" ist und es gibt sicher schwarze Schafe, die dann versuchen, auf Kosten der Mieter die Wohnungen in Ordnung zu bringen. Wir haben in unserer Hundehaftpflicht Mietschäden mit drin, obwohl mein Freund Eigentum hat (wobei es noch zu 'nem großen Teil der Bank gehört
), weil sie z.B. auch für Schäden in einer Ferienwohnung oder so aufkommt. Und zwischen Hund und Hund gibt es ja auch immense Unterschiede, da kann ich schon verstehen, daß Vermieter sich absichern.
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Hallo,
bei mir war es so, dass ich selbst angeboten habe für Schäden zu haften die mein Hund anrichtet.
Kein Vermieter wollte das schriftlich haben und ich hatte auch keine Klausel im Mietvertrag, aber es ist für mich selbstverständlich, dass ich Schäden beseitige.Allerdings hab ich immer Fotos von der leeren Mietwohnung und den vorhandenen Schäden gemacht.
Es gab in drei Mietwohnungen keine Probleme.
Mittlerweile wohnen wir in einem eigenen Haus und haben diese Probleme nicht mehr.
Als wir aber auf der Suche nach einem Haus waren, hab ich einige Schäden, welche durch Hundehaltung entstanden sind gesehen. Manchmal war es nur der Geruch nach nassem Hund im Teppichboden, manchmal aber auch heftig demolierte Türrahmen oder Wände.Leider gibt es Menschen, denen eine Mietwohnung egal ist, denn es ist ja nicht ihre eigene.
Von daher kann ich manch einen Vermieter verstehen der solch eine Klausel in den Mietvertrag macht (ob rechtlich oder nicht, ist mal dahingestellt), wenn er schon eine Mietwohnung demoliert zurück bekommen hat und die Kosten für die Instandsetzung selbst tragen musste weil die Mieter kein Geld, oder keine Versicherung hatten.Liebe Grüße
Steffi
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ich kann nur empfehlen bei einzug in eine mietwohnung mit dem vermieter zusammen ein übergabeprotokoll zu erstellen.
wir haben es stets so gemacht:
vor dem einzug einmal durch die ganze wohnung und bereits vorhandene "schäden" per foto und wortprotokoll festgehalten.
in unserer vorherigen wohnung z.b. war der teppichboden im wohnzimmer an den rändern ziemlich ausgefranst und im türbereich waren deutliche nutzspuren. an der eingangstüre innen waren deutliche kratzspuren, im bad waren einige fliesen angebohrt usw. das haben wir fotografiert und aufgeschrieben -d.h. beide seiten wussten, dass diese schäden bereits vor unserem einzug vorhanden waren und nicht wir sie verursacht hatten.
ich habe damit akzeptiert, dass das so bleiben kann und ich nicht vom vermieter verlange, diese mängel zu beseitigen auf der anderen seite hat mein damaliger vermieter akzeptiert, dass bei meinem auszug diese schäden u.u. noch vorhanden sein werden und ich sie ebenfalls nicht beseitige.
was im speziellen böden betrifft (vorhandene teppichböden oder andere beläge) kommt es sehr darauf an, wie alt die bodenbeläge bereits sind.
ein nagelneuer teppichboden darf nach 2 jahren bei auszug deutlich weniger schäden/gebrauchsspuren haben als ein teppichboden, der schon 15 jahre in der wohnung ist. soweit ich mich richtig erinnere, gilt im zweifeln ein 7 bis 8 jahre alter teppichboden als "verwohnt". (es gibt aber auch urteile, wo ein exmieter einen teppichboden "renovieren" musste, der deutlich älter war, da er brandspuren und löcher verursacht hatte, die über den "üblichen" gebrauch raus gehen....eine feste regel gibts da glaub ich gar nicht, das ist von urteil zu urteil recht unterschiedlich und kommt wohl auf den einzelfall an).
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Hallo!
Vielen Dank für eure Statements und Informationen.
Mir ist auch bewußt, dass sich ein Mieter irgendwie absichern will/muß.
Die frage ist halt mit der festlegung/ des ermessens.Dass die Haltung eines Hundes "nur" unter der Bedingung möglich ist hat mich etwas stutzig gemacht.
Wobei ich das schon krass finde das ein Teppich erst nach so langer Zeit als "normal abgenutzt" (mir fällt das Wort grad nich ein) gilt. Wenn ich überlege was der bei 4 Personen (ohne Hund) schon aushalten muß...
Und das vielleicht 2/3 mal.....Aber den Vorschlag mit dem selber anbieten, und auch Photos (kenne nur mündliches Übergabe Protokoll)ist ne gute Idee.
Somit nimmt man den Mietern sichern auch Voruteile/Wind aus den Segeln.Das mit der VS ist ja auch knifflig, kenne zwar auch die Übernahme von Mietschäden in der eigenen Wohnung. Aber es stimmt, ob da auch ängerfristige "Schäden" wie Kratzer (beispiel Knochen unterm Sofa) gelten....
Da krieg ich jetzt schon Bammel mir ne Wohung mit Hund suchen zu müßen.
Meint ihr der Mieterschutzbund wäre da auch hilfreich?
lg PollyNixe
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Ich melde mich mal als Versicherungskauffrau zu Wort, die auch öfter mit Schäden durch Hunde zu tun hat.
Rockmaster hat das schon ganz treffend formuliert/zitiert.
"Schäden", die durch jahrelange Nutzung eines Bodens entstehen, fallen in den Bereich "normaler Verschleiß" - hier greift auch keine Versicherung. Egal, ob Stöckelschuh, Möbel oder Hundekrallen.
Inwiefern eine Vereinbarung diesbezüglich im Mietvertrag rechtens ist, würde ich einfach mal unverbindlich über den Mieterschutzbund klären. Die können einem auch generelle Infos zu Renovierungsarbeiten & Co. geben, die gerne in Verträgen vereinbart sind.
Bei akuten Schäden, wie z.B. Kratzen an Türen oder am Boden an der Eingangstür (wenn Hund sich z.B. hinter Herrchen aus der Wohnung graben will - hatte ich jetzt als aktuellen Fall) ist man über seine Haftpflicht natürlich versichert. Kommt dann auch immer ein bisschen auf die Formulierung an
Generell ist es hilfreich ein Übernahmeprotokoll mit Fotos zu fertigen, damit einem etwaige Altschäden nicht angelastet werden können. Der Anspruchsteller (also der Vermieter) ist beweispflichtig dafür, dass durch den Mieter oder eben dessen Hund neue Schäden dazu gekommen sind. Durch das Protokoll können so Streitigkeiten vermieden werden.
Fraglich ist m.E. jedoch auch, wie will der Vermieter beweisen, dass Schäden durch den Hund entstanden sind und nicht durch normale Nutzung des Bodens. Wenn er Schäden durch den Hund absichern will. Klar, wenn der Schaden partiell auftritt und ganz klar nach Krallen aussieht oder eine Fußleiste angefressen ist, wird´s einfach. Aber Verschleißspuren über Jahre am Parkett. Wie will der Vermieter darlegen, dass die ohne Hund nicht aufgetreten wären...? Da hilft ja dann in letzter Konsequenz nur ein Gutachter.
Da sollte man sich vorher absichern und eben über den Mieterschutzbund klären, welche Forderung der Vermieter überhaupt stellen kann, so dass es eben nicht nach "pauschale Sanierung der Wohnung nach (und durch) jedem Mieter" riecht....es gibt nicht wenige Klauseln in Mietverträgen die nichtig sind, weil eben nicht rechtens.
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