Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil XI

  • Saupacker sind eine Gruppe von Hunden. Die Dogge gehört da glaube ich dazu. Aber eine Rasse die offiziell „Saupacker“ heißt, gibt es nach FCI nicht.

  • Ella hat einen Kranz am Bauch... sie kratzt sich dort auch öfters...
    Mit Panthenol einreiben?


    Dreck mit Schweiß gemischt klebt wie festes weiches Gummi an der Haut, müsstest mal mit dem Fingernagel versuchen abzukratzen.Geht schwierig, wenn es das auch ist.
    Ansonsten Malassezien googeln und schauen, ob es das sein könnte.


    Finya hatte das auch anfangs. Ich hab sie zum TA geschleppt, weil ich dachte, sie hätte irgendeinen gefährlichen Ausschlag oder so :lol:
    Nein, es war tatsächlich nur Dreck und wie Redpaula schreibt - ich musste den mit den Fingernägel runterkratzen. Ihre Zitzen waren auch voll mit dem Zeug...das dauerte ein paar Abende bis alles weg war. Es kam danach aber auch nie wieder :ka:

  • Kurze Zwischenfrage: sind Saupacker vom VDH anerkannt?

    Nein, sind sie nicht.
    Genau wie Windhund oder Spürhund bezeichnet Saupacker einen Hundetyp bzw seine Funktion, keine Rasse.
    Es gibt allerdings Bestrebungen, eine molossoide Rasse unter diesem Namen zu gründen, vorerst aber noch nicht FCI-anerkannt.


    Dagmar & Cara

  • @oregano
    Ich hab jetzt da versucht was abzukratzen aber da geht nichts ab...
    Sicher dass es keine Pigmentierung ist?
    Nicht dass ich ihr damit weh tue und es ist am ende doch pigmentiert... |)

    Hmm ich finde es kann schon Pigmentierung sein, Dobby hat ja am Bauch/ Brust gar keine Haare und ein brauner Fleck sieht schon ziemlich ähnlich aus. Ich kann morgen früh mal ein Bild machen

  • Ich habe auch mal eine Frage:
    Darf der AG die Arbeitszeiten festlegen wie es ihm passt?


    Unsere Teilzeitkräfte haben sich ihre Arbeitszeit immer recht frei eingeteilt. Mittlerweile kommen am Vormittag alle 7 und am Nachmittag müssen wir z.T. Maschinen abstellen, weil kein Personal da ist. In den Arbeitsverträgen ist eine feste Wochenarbeitszeit beschrieben die zu erfüllen ist. Nun möchten wir die Nachmittage fair unter allen verteilen, damit die Produktion nicht steht. Und 5 von 7 AN sagen: Nö, da komm ich nicht.
    Ein vernünftiges Gespräch scheint nicht möglich, da diese AN der älteren Generation angehören und es uns gerne sehr schwer machen.
    Also noch mal die Frage: Kann der AG die AN so einteilen wie es für den Betrieb passt oder müssen persönliche Belange der AN im Vordergrund stehen?


    Antworten gerne auch als PN :)

  • Kann der AG die AN so einteilen wie es für den Betrieb passt oder müssen persönliche Belange der AN im Vordergrund stehen?

    Ja kann er und das muss nicht mal im Vertrag geregelt sein (aber dann im Personalregelment).
    Ist ja beim Urlaub auch so - Urlaub muss nach dem Betrieb gerichtet werden (klar hat man anrecht auf Urlaub, aber man hat kein Anrecht darauf, z.B. immer die ersten 2 Wochen im August zu bekommen ;) ).
    Es müssen halt die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden (oder falls Tarifvertrag angegliedert, dann auch die).


    Wenn der Betrieb gross genug ist, muss aber der Betriebsrat zustimmen - der hat da ein Mitspracherecht. Die einzelnen Mitarbeiter nur indirekt - die müssen dann eben im Falle des Falles sich einen neuen Job suchen. :ka:
    Man kann z.B. Kernarbeitszeiten einführen, selbst wenn Gleitzeit gilt oder halt ein Schichtsystem innerhalb der Tagesabreitszeit.


    Wie genau sowas geht, weiss ich auch nicht. Es gibt doch auch solche Beratungsstellen für Arbeitgeber.

  • In den Arbeitsverträgen ist eine feste Wochenarbeitszeit beschrieben die zu erfüllen ist.

    Sofern in den Arbeitsverträgen keine feste Arbeitszeit vertraglich geregelt ist, darf der AG die Mitarbeiter so einsetzen wie sie gebraucht werden.


    Darf der AG die Arbeitszeiten festlegen wie es ihm passt?

    Netter AG, der das duldet.


    Ja, der AG darf dann die MA so einteilen, wie er sie im Betrieb braucht um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.


    Ich würde einen wöchentlichen oder monatlichen Arbeitsplan erstellen und ihn aushängen.


    Was diese MA machen ist Arbeitsverweigerung, sie haben kein Anrecht auf bestimmte Arbeitszeiten.
    Wie gesagt, der betriebliche reibungslose Ablauf muss gewährleistet sein.
    Und nein, die brauchen auch nicht mit Gewohnheitsrecht kommen, Gewohnheitsrecht gibt es schon lange nicht mehr.
    Arbeiten die MA nicht so wie geplant und eingesetzt, dann ist es Arbeitsverweigerung und ein Kündigungsgrund, denn sie arbeiten gegen die Firma, ihren Arbeitgeber.

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