Hallo liebes Forum,
meine Mutter ist seit über 30 Jahren Hundehalterin. Aus Mitleid nimmt sie nur Hunde aus schwierigen Verhältnissen, meist über diverse Organisationen. Aktuell hat sie eine kleine Mischlingshündin (ca. 11 Jahre) und einen Huskie (ca. 3 Jahre). Den Huskie hat sie vor ca. 2 Jahren aus der Türkei bekommen, wo er nur an der Kette im Hof hing. Die Hunde laufen meist frei, eine Leine ist aber immer dabei, da der Huskie schonmal jagt.
Nun hat der Huskie kürzlich beim spaziergang durch ein Wohgebiet eine Katze erwischt. Diese war freilaufend draußen. Die Katze war fortgeschritttenen Alters, ca 18 Jahre, und wohl nciht mehr schnell genug. Die Tierrettung wurde sofort angerufen, leider kam aber jede Hilfe zu spät. Daraufhin erstattete die Katzenhalterin Anzeige bei der Polizei. Diese wurde aber fallengelassen.
Jetzt kam aber kürzlich ein Brief vom KVR mit einer 'sicherheitsrechtlichen Anordnung gemäß Art. 18 Abs. 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes, Anhörung gemäß Art. 28 Abs. 1 des bayr. Verwaltungsverfahrensgesetzes'. Mit der Aussage: 'Nach uns vorliegenden Erkenntnissen sollen von Ihrer Hundehaltung Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.'
Meine Mutter hat nun die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen und diverse Gutachten einzureichen. Der Hund war bis dahin zwar schwierig, hat ab und an gejagt, aber nichts erwischt. Gegenüber anderen Hunden und Menschen ist er wahnsinnig lieb. Meinen vierjährigen Enkel kann ich bedenkenlos alleine mit ihm spielen lassen. Und auch die Nachbarshunde kommen gut mit ihm aus.
Meine Mutter lässt sich dies nun von den Haltern bescheinigen.
Nun meine Fragen:
- Was will die Behörde mit dem Schreiben bezwecken, herausfinden?
- Was muss meine Mutter vorlegen können, um Schlimmeres zu vermeiden?
- Was wäre Schlimmeres?
PS: Ich will den Vorfall auf keinen Fall verharmlosen. Auch wir sind vom Tod der Katze äußerst betroffen und können die Schritte der Halterin nachvollziehen. Auch habe ich meine Mutter dazu ermahnt, solch Fälle einberechnen zu müssen und die Leine etwas strikter einzusetzen. Trotzdem halte ich den Hund nicht für eine Gefähr für die Öffentlichkeit und v.a. nicht für Menschen.
Vielen Dank