Alles anzeigenEs interessiert leider erstmal nicht, dass deine Mutter nur Hunde aus schlechter Haltung aufnimmt.
Ruf da an und frag nach, was genau die jetzt für Nachweise haben wollen.
Dazu solltet ihr euch einen Anwalt nehmen, der euch bei der Formulierung hilft, falls eine schriftliche Stellungnahme unbedingt erwünscht ist.
Ich an deiner Stelle würde die vermeiden und gleich persönlich hingehen.
Unabhängig davon dürfen Hunde in Wohngebieten nicht frei laufen, und erst dreimal nicht, wenn der Hund vorher schon gejagt hat und das bekannt ist.
Also bitte sichert den Hund von nun an an einer Leine, sodass ihr ihn davon abhalten könnt, dass er jagt, evtl. über die Straße rennt usw.
Habt ihr ansonsten alle Bestimmungen zur Hundehaltung in eurem Bundesland erfüllt? Haftpflicht? Evtl. Sachkundenachweis? Steuern etc alles Ok? Oder kann man euch da zusätzlich was anhaben?
Rechtlich interessiert das nicht. Aber doch sind die Umstände natürlich anders, als mit einem Hund aus guten Verhältnissen. Den Punkt erwähnte ich mehr, um nicht sofort die Besitzer-Fähigkeiten grundsätzlich in Frage zustellen.
Die Behörde weiß von den Jagdausflügen nicht. Und eigentlich erwischt der Hund kein Tier. Keine Sorge, der Hund läuft aktuell gesichert. Der Vorfall hat meine Mutter natürlich auch sehr mitgenommen.
Ansonsten sind alle Bestimmungen erfüllt.