Hund beißt Katze tot - Schreiben vom KVR

  • Jetzt fängt die Diskussion Katze vs Hund wieder an :roll:


    Sag das doch so dem OA, die werden sich freuen.


    In dem Sinne: Ja, der Hund ist Schuld (bzw. der Halter). WIR haben die Jäger an der Leine, WIR haben aufzupassen, WIR müssen unsere Hunde ALLE so halten, dass kein anderes Lebewesen zu Schaden kommt oder belästigt wird. Punkt.


    Und jetzt kommt mir nicht mit "die dumme suizidale Katze ist dem Hund ins Maul gehüpft".
    Passt auch wirklich nicht hier ins Thema. Hier waren die Katzenhalter ja sogar anwesend. Also spart euch gleich auch noch das Argument von wildernden 18j Jahre alten Katzen. Das passt hier nicht.

  • Also ehrlich gesagt bin ich auch nicht begeistert davon das Katzen "alles" dürfen und es da heißt ´ist eben ne Katze, was willste machen´, aber DU scheinst einen Hass auf Katzen zu haben und das ist absolut unberechtigt. Katzen sind keine Viecher und sie sind nicht dämlich. Das Tier war zum falschen zeitpunkt am falschen Ort und ist gestorben. Das ist sehr traurig. Für die Katze und ihren Besitzer.
    Es ist passiert. Der Hund hat ein Lebewesen getötet und hätte unter Kontrolle des Menschen stehen müssen.


    Wenn dir so viel daran liegt, dann versuche irgendwas daran zu ändern, dass Katzenbesitzer ihren Katzen nicht mehr freilaufen lassen dürfen, aber zu sagen ´Die Viecher sind selber Schuld, wenn sie sterben´ ist absolut daneben. Dann wäre jeder ´Köter´, um es mit deinen Worten auszudrücken, auch selber Schuld, wenn er so kreuzdämlich ist und vor ein Auto springt und stirbt.

    Lies meinen Beitrag noch mal zu ENDE und dann könntest du deine Antwort anpassen. Für Fehlinterpretationen deinerseits kann ich wirklich nichts dafür.


    Erstens habe ich niergenst Viecher geschrieben, sondern nur du. Zweitens steht ganz am Ende sogar EXTRA dabei, dass ich selbst Katzenbesitzerin war und keinen Hass habe. Aber dafür hättest du zu Ende lesen müssen.


    Und ja, die Tiere sind dämlich in meinen Augen. Auch wir Menschen sind sehr oft dämlich und machen dumme Dinge. Und weiter? Was ist jetzt daran so schlimm? Es ist einmal eine Tatsache das Mensch und Tier dumme Entscheidungen treffen können und dies auch immer wieder tun. Leider manchmal mit tödlichem Ausgang. Was ist an der Wahrheit jetzt so schlimm?


    Also alles Gut, einfach fertig lesen das nächste Mal und dann hättest dir jetzt deine Antwort ersparen können, weil sie einfach von vorne bis hinten nicht passt und ich ganz was anderes geschrieben habe.

  • Das Katzenargument wurde nicht von mir ins Spiel gebracht. Ich habe es nur weiterverwendet um auf die "tierlieb"-Aussage einzugehen, die schlicht und einfach blödsinn ist.

  • Was hat denn jetzt die Katze damit zu tun, dass euer Hund jagd?
    Ich habe übrigens keine Katze, aber wenn ich eine hätte,hätte ich einen ausbruchsicheren Garten , und solange das nicht so ist, habe ich keine :)


    Iwie hat das was vom Kindergarten, “aber der hat doch auch“
    Ihr könnt die anderen nicht ändern, sondern nur euch.
    Weil Lisa Müller ihren Müll überall hinschmeißt muss ich es dann auch machen?

    Würde die Katze nicht erlaubt jagen, sondern z.B. wie in anderen Ländern nur Freigang im gesicherten Garten haben dürfen, hätte kein Hund Gelegenheit Hauskatzen zu jagen. Es gibt keine 100%ige Sicherheit, dass ein Hund nicht doch mal jagd oder den Rückruf ignoriert oder ein Halter zu perplex ist, um überhaupt zu rufen. Es gibt auch keine 100%ige Sicherheit, dass eine Katze nicht mal auf das Grundstück eines fremden Hundes tapert und im Normalfall rechne ich als Katzenbesitzer damit und weiß auch, ob meine Katze Gefahr läuft, sich erwischen zu lassen. Traurig zu sein und verärgert - da gehe ich mit und ich kann auch verstehen, dass man da erst mal vor lauter Frust eine Anzeige erstattet, aber ob dieser Hund wirklich gefährlich ist, sollte objektiv beurteilt werden. Der Jagdtrieb ist angeboren - das macht den Hund nicht zu einer größeren Gefahr, als andere Hunde auch. Bei der Besitzerin muss man nun abfragen, ob ihr Bewusstsein sich entsprechend geändert hat, dass ihr klar ist, dass der Hund z.B. an Straßen nicht abgeleint werden darf und wie sie mit dem tatsächlichen Trieb dieses Hundes umgehen kann. Dazu muss meines Erachtens nicht uneingeschränkt nach MK und Leine geschrien werden.

  • @Familienrudel
    Ich denke nicht das der Hund jetzt eine Bestie ist. Unfälle können passieren und wenn z.b mein Kater in einen fremden Garten springt und der dort lebende Hund schnappt sich den, dann hat er Pech gehabt, ich kann nicht verlangen das Hundehalter ihre Hunde im Garten mit Maulkorb sichern oder gar nicht mehr raus lassen.
    Genauso sieht es aus, wenn mein Kater einem an der Leine geführten Hund ins Maul springt, der Halter hat seinen Hund ja schon gesichert um solche oder andere Fälle zu verhindern.
    ABER ich finde es mehr als daneben wenn jemanden seinen Hund frei laufen lässt, der schon mehrfach gezeigt hat das er Katzen jagt, in einem Wohngebiet, wo man einfach auch mit Katzen rechnen muss.
    Sie hätte über die Straße rennen können, Hund hinterher und mit ganz viel Pech wären noch andere Verkehrsteilnehmer involviert und das muss man halt auch immer bedenken. Man ist halt nicht alleine auf der Welt und wenn ich meinen Hund nicht vom jagen abhalten kann, muss er halt in bestimmten Gebieten an der Leine bleiben.

  • Ansonsten 'Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung' ist eine Begrifflichkeit aus dem Polizeirecht.

    In einigen Rechtsfällen ist es neben Polizeirecht auch Ordnungsrecht der Verwaltungsbehörden. Ein Beispiel ist z.B. das NdsSOG, welches neben polizeilichen Regelungen ebenso Eingriffsmöglichkeiten der Verwaltung eröffnet.

    Die Behörde will damit vermutlich nichts konkretes bezwecken.

    Muss ich leider 'reinpfuschen'. Die Behörde möchte damit bezwecken, dass bereits intern geplante Maßnahmen (Maulkorbzwang, Gutachten..) rechtmäßig ergehen können. Meist hat sich die Behörde schon ein Urteil gemacht, möchte aber nichts überstürtzen. Die wollen einem nichts böses. Aber deine Ausführungen, die darauf folgen, stimmen alle :) Es ist wichtig, als Betroffener falsche Anschuldigungen zu widersprechen.



    Hinsichtlich der 'erforderlichen' Unterlagen, die du einreichen könntest:


    Da der Husky nach Bundesrecht eine fremde Sache mit besonderer Gewichtung (§ 90a BGB) 'zerstört' hat, um es einmal sachlich auszudrücken, liegt eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor. Eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung muss nicht zwangsläufig universell schädigen. Es reicht schon die Vermutung, dass solche Sachen erneut geschehen. Es ist unbedingt erforderlich, sachlich zu belegen, dass ein solcher Vorfall nicht normal ist.


    Das wird jedoch schwieriger bei der Darstellung des Sachverhaltes. Der Hund ist bereits, so schreibst du, negativ aufgefallen "Er jagt wohl", diesmal ist es zu dem Fall gekommen, dass "Sachbeschädigung" eingetreten ist. Das war eine fahrlässige Handlung deiner Mutter. Eventuell sogar grob fahrlässig, da sie bewusst von dem Jagdtrieb des Hundes ihn frei laufen ließ, seine Herkunft kannte und wusste, dass es 'kein einfacher Hund' ist. Eine Leine dann trotzdem nicht zu verwenden ist platt gesagt, ziemlich schluderig. Nach § 276 Abs. 2 BGB: "Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt." Bitte hierbei den Verkehr nicht als Straßenverkehr wahrnehmen, sondern als verkehren zwischen einzelnen Interessensparteien.


    Die Behörde möchte nun wissen, ob eine weitere Straftat auszuschließen ist, oder ob sie etwas tun mus, damit das nicht nochmal passiert. (Straftat = Störung der öffentlichen Ordnung = Gesetztesverstoß)


    Lediglich eigenen Stellungnahmen von Familienmitgliedern und Nachbarn zu verfassen, wird nicht sehr begründend sein. Familiäre Beglaubigungen ("Er hat meiner Enkeltochter noch nie etwas getan") werden intern meist als sehr unglaubwürdig betrachtet (Kind schreibt für Mutter eine Aussage.) Nachbarn ist etwas glaubwürdiger. Diese könnten jedoch anstelle von positiven Angaben auch negative machen ("Frau XY hat ihre Hunde einfach nicht im Griff" "Frau XY lässt die Tiere frei laufen, da habe ich schon Angst, dass meinen Kindern auch was passiert, die Katze hat es ja schon erwischt!") Auch wenn man ein gutes Verhältnis mit den Nachbarn hat, manchmal können die knallhart sein. Eigene Familie geht zumeist über die Angelegenheiten anderer. Und dann solche negativen Stellungnahmen nicht der Behörde zukommen zu lassen, weil z.B. das Schreiben bei euch abgegeben wird, da ihr angefragt habt, macht das ganze nicht leichter.


    Eine Lüge, der Hund habe vorher nichts gemacht, ist sehr schlecht. Spielt lieber mit offenen Karten und lasst euch 'nur' z.B. eine Maulkorbspflicht aufbürgen als dass das ganze ein zweites Mal stattfindet und der Hund dann schwerer unter der Lüge leidet als mit einem Maulkorb. Eine Behörde ist dann unter Zugzwang, wenn ein zweiter Geschädigter herausfindet, dass beim ersten Mal nichts geschehen ist. Und aufgrund der dann eventuell auftretenden Häufung kann es auch sein, dass ein solcher Hund eingezogen oder eingeschläfert wird. Und das wäre das letzte was man deiner Mutter und dem Hund wünscht.


    Es klingt nach einer Anhörung. Das beste wäre, deine Mutter schreibt, wie sie zu den Vorwürfen steht. Wenn in dem Schreiben keine konkrete Maßnahme steht ('es ist geplant, dass der beannte Hund einen Maulkorb außerhalb des privaten Gartens trägt' als Beispiel) das nochmal hinterfragen, sonst darf die Behörde nichts tun.. Deine Mutter muss eine Möglichkeit haben, eigene Gegenargumente zu bringen.



    Hinsichtlich der Katzendiskussion. Jeder Besitzer ist auch für die Katze im gleichen Umfang verantwortich wie für einen etwaigen Hund. Wenn man wegen Sachbeschädigung (Tiere im Eigenbesitz, Mobiliar etc.) eine 'Wiedergutmachung' haben will, muss man schlicht und ergreifend den Katzenhalter anzeigen. Hunde und Katzen sind komplett gleichgestellt rechtlich. Wenn die Katze nun Wildtiere wie Singvögel und Mäuse reißt, dann kann man als Privatperson nicht dagegen angehen, weil es nicht 'sein' Eigentum ist. Lediglich Naturschutzrechtlich kann dort eingegriffen werden. Das müsste dann jedoch gleich gerichtlich geklärt werden.


    Also, wenn eine fremde Katze etwas zerstört, dann kann der Halter genauso behaftet werden wie der Hundehalter.

  • Schlimm ist nicht dass ein Hund jagt. Schlimm ist wenn der Besitzer nicht in der Lage ist dies zu verhindern.
    Dem Hund macht niemand einen Vorwurf. Dem Halter schon.
    Man trägt Verantwortung wenn man sich mit einem Hund in der Öffentlichkeit bewegt. Wenn der Hund jemanden verletzt kann er sogar als Waffe bewertet werden (somit eine Anklage wegen gefährlicher Köperverletzung für den Halter bedeuten).
    Natürlich hat ein Hund seine Instinkte...Fakt ist aber dass ich die als Halter händeln muss.
    Ein Tier dass jemandem gehört hat wurde getötet. Das darf man nicht mal eben als Shit happens sind halt Raubtiere abtun. Auch wenn Hund im Wald jagen geht hat der zuständige Jäger das recht diesen Hund zu töten..wieder ist für diesen Schaden nicht der Hund oder der Jäger verantwortlich sondern der Halter.
    Wenn du in der Stellungnahme schreibst: ach was rennt das doofe Katzenvieh auch da rum..dan wird das üble Konsequenzen für den Hund haben. Der wird dann ziemlich sicher nicht in eurer Familie bleiben können, sondern kommt in ein Ta oder wird eingeschläfert...dafür seid dann ihr verantwortlich

  • Auch wenn Hund im Wald jagen geht hat der zuständige Jäger das recht diesen Hund zu töten..wieder ist für diesen Schaden nicht der Hund oder der Jäger verantwortlich sondern der Halter.

    Wir wollen hier nicht in Anarchie verfallen :shocked:


    Der Jäger hat, genauso wie jeder andere auch, lediglich die Möglichkeit, eine Anzeige zu stellen. Dann muss der Halter mit den folgenden Auflagen oder Folgen durch die Exekutive (Verwaltung, Polizei) leben. Der Jäger darf aber niemals einen Hund wegen eines Wildrisses töten, wenn der hund jemandem gehört! Bitte nicht mit 'Aug um Aug, Zahn um Zahn' argumentieren!!

  • @CharlieCharles


    vielen Dank. Sehr hilfreicher Beitrag.


    Um das vielleicht mal zu korrigieren: Ich weiß nicht, wie ausgeprägt der Jagdsinns des Hundes ist und ob er davor schon Katzen jagte. Ich weiß nur, dass er beim Ausgehen schon ein paar mal ausgebüchst ist. Daraus schlussfolgerte ich die Jagd-Motivation.


    @Nocte
    auch für deinen Beitrag vielen Dank.


    Ich habe mich auch nicht auf eine Seite gestellt. Wie gesagt, es war ein Fehler, der auch Konsequenzen mit sich ziehen darf.

  • Aber für mich hört sich das Ganze an, als ob meine Mutter nun noch alles vorlegen kann, um eine Anordnung des Maulkorbs oder Leinenzwang zu vermeiden. Sprich: Vielleicht ist das die letzte Chance ein Gutachten vorzulegen. Und wenn die Möglichkeit vertan ist, folgt der Leinenzwang oder Maulkorb.

    Wäre es vielleicht nach dem Vorfall nicht sogar angebracht, dass der Hund ein Maulkorb trägt? Ich lese nur, dass irgendwie alles vermieden werden soll was jetzt den Hund und die Halterin könnte einschränken aber bleiben wir doch mal bei den Fakten. Der Hund hat ein Lebewesen getötet und deine Mutter konnte es nicht verhindern. Es liest sich alles so lapidar, ja die Katze war schon 18 Jahre alt und der Hund ist ja so süß weil er mit einem 4 Jährigen Kind spielt. Mag ja alles stimmen aber dennoch ist ein anderes Tier zu Schaden gekommen. Ich hoffe nur, dass die KVR die richtige Entscheidung trifft.


    Gruß Kohtachan

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