Immer mehr Kinder/Jugendliche mit panischer Angst vor Hunden?!

  • Beim Bus zahlt man in der Regel vorne beim Busfahrer,insofern man kein Abo hat,ergo kann er's mir auch gleich zurück geben.

    Ich verstehe immer noch nicht, was Du damit sagen willst. Warum sollte der Busfahrer dir das Fahrgeld zurückgeben?

  • Wenn ich einen Dienst nicht nutzen kann, dann will ich dafür auch nicht bezahlen müssen.
    Ich kann das schon verstehen.
    Wenn ich aufgrund meines Hundes, der ja grundsätzlich erstmal erlaubt ist, gebeten werde den Bus zu verlassen, dann möchte ich auch kein Geld für eine Dienstleistung zahlen müssen, die ich so nicht in Anspruch nehmen konnte.

  • In Berlin hat der Fahrschein 2 Std. Gültigkeit. Man kann also in den nächsten Bus einsteigen ohne einen neuen Fahrschein lösen zu müssen.

    Kann man - muss man aber nicht.
    Wenn ich genau die Fahrt brauche/möchte, warum auch immer und diesen Bus aber nicht in Anspruch nehmen kann, dann verlange ich mein Geld zurück. Ende. Und zwar zu Recht, solange das Unternehmen sich nicht ausdrücklich vorbehält, Menschen mit Hund ggf. nicht zu transportieren.

  • Ich denke das Rücksichtnahme ganz wichtig ist.
    Wohne ja auch in München und letzte Woche fuhr der größte Dobermann mit den ich je gesehen habe. Das war quasi ein muskelbepacktes Pferd!!
    Der Hund war vom Verhalten top. Total ruhig und gehorsam. Trotzdem hatte der einen Maulkorb an. Nun weiß ich nicht ob er das musste aber wenn es freiwillig war finde ich das extrem höfflich.
    Man kann einfach nie wissen wie ein Hund in einer unerwarteten Situation reagiert und je größer der Hund desto größer die Verletzung.


    Von daher fände ich Maulkorbpflicht, ab einer gewissen größe, total ok und würde da sofort mitmachen.

  • Kann man - muss man aber nicht.Wenn ich genau die Fahrt brauche/möchte, warum auch immer und diesen Bus aber nicht in Anspruch nehmen kann, dann verlange ich mein Geld zurück. Ende. Und zwar zu Recht, solange das Unternehmen sich nicht ausdrücklich vorbehält, Menschen mit Hund ggf. nicht zu transportieren.

    Und nun:



    Zitat

    Grundsätzlich gilt, dass mitgeführte Tiere die Sicherheit des Betriebes nicht gefährden dürfen und Fahrgäste nicht belästigt werden. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal über die Beförderung von Tieren. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

    Mitnahmemöglichkeiten - BVG.de

  • Ich würde das so auslegen, dass VOR Entrichtung des Fahrpreises entschieden werden muss "du kommst hier nicht rein".


    Wäre aber ne interessante Frage, wie es wirklich ist.

  • Ich würde das so auslegen, dass VOR Entrichtung des Fahrpreises entschieden werden muss "du kommst hier nicht rein".


    Wäre aber ne interessante Frage, wie es wirklich ist.

    Ramona, ist doch ganz einfach. Die Beförderung von Menschen ist die Aufgabe der Öffentlichen Verkehrsbetriebe.
    Sie können, wenn der Bus zu voll ist, große Hunde von vornherein ablehnen. Sie können allerdings auch, wenn der Bus zu voll wird, den Hundebesitzer auffordern auszusteigen, den nächsten Bus zu nehmen.


    Das ist einfach so.

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