Ich fände es gut, wenn diese Aufteilung der Hunde weniger in gut und böse passieren würde, sondern man einfach bei Auffälligkeiten eines Hund-Halter Gespanns entsprechende Auflagen macht
Ich kenne mich da nicht aus. In Deutschland ist es also so, dass der Hund erst eine offizielle Einstufung "gefährlich" bekommt/bekommen muss (z.B. je nach Kommune / Stadt verbunden mit höheren Steuern, nur Erwachsene dürfen ihn führen mit einwandfreiem Führungszeugnis etc.) und dann erst sind Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht möglich? Also eine Behörde kann nicht "nur" eine solche Auflage erteilen?