kastrationszwang auch nicht BeO auslandstierschutz? das stand bei unseren schon drin... ist aber noch zu jung und hat auch keinen Kontakt zu intakten Hündinnen, außer in der Hundeschule.... da stand aber auch nicht ann man ihn zu kastrieren hat
Vertragsrecht gilt auch für den Tierschutz - sprich, Kastrationszwang ist auch bei Tierschutzverträgen nicht rechtens. Es sei denn, es gibt da irgendwelche Vertragsstrafen etc. aber auch da gilt dann immer - Anwalt fragen.
Das stimmt so nicht ganz.
Die FCI hat schon lange VOR diesem Urteil des Kartellamts die Pflicht zum Führen eines Registers in ihrer Rahmen-ZuchtVO gehabt. Da der VDH diese Rahmen-ZuchtVO grundsätzlich übernehmen musste, hatte der VDH auch schon lange VOR dem Urteil des Kartellamts die Pflicht zum Führen von Registern in seiner eigenen Rahmen-ZuchtVO enthalten.
Nur haben sich nicht alle ZVs daran gehalten und der VDH hat nichts dagegen unternommen. Allerdings - wo kein Kläger, da kein Richter. Da die wenigsten "Privatleute" wussten, dass die ZVs eigentlich verpflichtet waren, zusätzlich zum Zuchtbuch einen Anhang (Register) zu führen, hat auch niemand sich gross darüber beschwert.
Und die Funktionäre haben mal brav stillgehalten.