Unkastriert aus dem Tierschutz
-
-
Hallo,
das Tierschutzgesetz erlaubt Kastration nicht generell. Ein Tierheim darf sie nicht generell fordern und ein Tierarzt nicht generell durchführen.Vom HH muss erwartet werden, dass er auch einen unkastrierten Rüden immer im Griff hat und auch sonst die notwendige Aufsicht durchführt. Das Argument der unkontrollierten Fortpflanzung kann also entfallen. Zur den häufig angeführten Gründen wie Gesundheit oder Verhalten gibt es genügend kritische Untersuchungen.
Werner und Jerry-Lee (Collie komplett)
---------------
Tierschutzgesetz § 6, Abs. 1, Satz 2, Nr. 5.
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1.
der Eingriff im Einzelfall
a)
nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)
bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
2.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1 oder 7 vorliegt,
3.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4.
das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersu chung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5.
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird."
Eingriffe nach Satz 2 Nr. 1 und 5 sind durch einen Tierarzt vorzunehmen; Eingriffe nach Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 3 dürfen auch durch eine andere Person vorgenommen werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Für die Eingriffe nach Satz 2 Nr. 4 gelten die §§ 8 b, 9 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Abs. 2 mit Ausnahme des Satzes 3 Nr. 6, Abs. 3 Satz 1 sowie § 9 a entsprechend. Die Eingriffe sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Frist braucht nicht eingehalten zu werden, wenn in Notfällen eine sofortige Durchführung des Eingriffes erforderlich ist; die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen. Die in Satz 5 genannte Frist kann von der zuständigen Behörde bei Bedarf auf bis zu vier Wochen verlängert werden. In der Anzeige sind anzugeben:
1. der Zweck des Eingriffs,
2. die Art und die Zahl der für den Eingriff vorgesehenen Tiere,
3. die Art und die Durchführung des Eingriffs einschließlich der Betäubung,
4. Ort, Beginn und voraussichtliche Dauer des Vorhabens,
5. Name, Anschrift und Fachkenntnisse des verantwortlichen Leiters des Vorhabens und seines Stellvertreters sowie der durchführenden Person und die für die Nachbehandlung in Frage kommenden Personen,
6. die Begründung für den Eingriff. -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Ja, wenn die Besitzer Ahnung haben und sich dem gewachsen fühlen, dann ist das auch okay. Aber es gibt eben genug Besitzer die sich nicht darüber im Klaren sind wie schnell das gehen kann, ihre Hunde einfach alleine draußen rumlaufen lassen usw.
Ich bin auch nicht für eine Kastration in jedem Fall. Versteht mich nicht falsch. Es gibt Tiere bei denen das angebracht ist und es gibt welche bei denen es nicht angebracht ist bzw. bei denen eine Kastration sogar Verhaltensauffälligkeiten verursachen kann. Ich bin immer dafür sich das genau zu überlegen und zu gucken, ob es notwendig ist oder nicht.
Aber das die TS versuchen sich abzusichern kann ich trotzallem nachvollziehen. -
hallo,
als wir uns entschieden hatten, unseren rüden aus dem th zu holen, konnten wir selber entscheiden, ob er noch vorher kastriert werden sollte. hätte 30 euro mehr gekostet.er kam intakt zu uns und er bleibt intakt. allerdings haben wir ein klausel im vertrag, dass er nicht decken darf und bei nichteinhaltung ist eine vertragsstrafe fällig.
mit zwangskastra hätte ich ihn nicht genommen.
gruß marion
-
die Zwangskatrationsklausel ist nichtig, kein Hundehalter muss seinen Hund kastrieren, wenn er das nicht will
-
Zitat
Ja, wenn die Besitzer Ahnung haben und sich dem gewachsen fühlen, dann ist das auch okay. Aber es gibt eben genug Besitzer die sich nicht darüber im Klaren sind wie schnell das gehen kann, ihre Hunde einfach alleine draußen rumlaufen lassen usw.
Sollte ein Tierschutzverein an solche Menschen einen Hund vermitteln?Unser Tierschutzverein hier gibt die Hunde, soweit ich weiß, auch ohne Kastra und Kastrapflicht ab.
-
-
Nein, als Deckrüde wird er nicht eingesetzt.
Mich hat es nur gewundert.
Ich bin nämlich, wenn es medizinisch nicht notwendig ist, gegen eine Kastration.
Dachte die aus dem Tierschutz sind alle radikal. Gut vermehren sollen sie sich natürlich nicht.
Aber als verantwortlicher Besitzer kann dies doch verhindert werden.Viele Grüße
Maha
-
Zitat
Dachte die aus dem Tierschutz sind alle radikal.
Zum Glück nicht!
Leider wird das aber immer wieder von vielen Personen so dargestellt.Daher dann auch immer wieder die große Verwunderung von Menschen wie dir. Es wird leider immer normaler und selbstverständlicher, dass der Tierschutz nur kastriert oder mit Kastrationsauflage abgibt. Ein trauriger Trend ...
-
Meine DSH von Tierschutz waren auch nicht kastriert.
Okay die Hündin musste nach Jahren wegen einer Gebärmuttervereitreung operiert werden, ist aber was anderes.
Bei dem Rüden hatte ich sagar die SV- Papiere mitbekommen. -
Es gibt mittlerweile schon Gerichtsurteile dazu, dass man das nicht einfordern kann. Also bleibt es letztlich dem neuen Halter überlassen, was er macht.
Ich hatte eine Pflegehündin aus Sardinien, die ich auch gleich nach ihrer Ankunft kastrieren lassen sollte. Ich sprach mich dann mit dem Verein dahingehend ab, dass ich ihr erstmal Zeit zur Eingewöhnung lassen wollte, und wenn sie schnell vermittelt werden, könnten das ja auch die neuen Halter noch machen/entscheiden. Sie wurde nach 2 Wochen vermittelt und blieb auch nach Rücksprache mit dem Verein unkastriert. -
Respekt,
das hätte ich echt nicht gedacht.
Vor allem wurde die Frau total verlegen als ich sie darauf ansprach.
Hatte wohl Angst ich mache ihr Schwierigkeiten
Viele Grüße
Maha
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!