Wir sind nun auch angezeigt worden...

  • Oh ja, das würde ich auch machen. Zeugen kommen da immer gut.

    Nicht nur Hundehalter sind gut zu melken. Das geht auch z.B. mit Busfahrern. Man legt sich mit dem Fahrrad auf die Klappe und gibt an, daß ein vorbeifahrender Bus einen bedrängt hat. Dabei sind natürlich die zufällig gerade gekauften 300 Euro-Schuhe kaputt gegangen, die Uhr sowie das Handy. Außerdem ist man mit einem verstauchten kleinen Finger für 3 Wochen krank geschrieben. Gibt bei Angabe der Schäden vom hiesigen Regionaltransporteur schon mal pauschal 750 Euronen. Ist einem das nicht genug, geht man vor Gericht. Wenn sich dabei allerdings herausstellt, daß der Bus noch 300 Meter entfernt war, hat man mit Zitronen gehandelt :D
    Dies nur mal als Beispiel. Ist meinem Mann (damals Busfahrer) passiert. Also Leute, Weihnachten wird teuer....ab in den Strassengraben und zack zum Anwalt ;)

  • hi monil,

    ich würd mir da auch erstmal keine großen gedanken machen. deine bekannte und dein vater haben beide den "vorfall" mitbekommen und die ältere dame war allein nehm ich an. da wird es für sie schwer sein zu beweisen, dass euer hund sie angegangen ist.

    ich würde erstmal abwarten, ob da noch was kommt und dann ggf. zu einem anwalt und mich beraten lassen.

  • Zitat


    Nimm dir einen Anwalt und erkenne erstmal gar nix an. Anwälte trommeln ja ganz gerne mal. Klingt für mich, als wäre sie scharf auf Schmerzensgeld. Du hast ja deinen Vater als Zeugen, daß dein Hund nix gemacht hat.

    Hi, du brauchst keinen Anwalt, du hast bestimmt eine Tierhalter Haftpflicht Versicherung. Denen schickst du das Schreiben /Kopie. Die THV übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Schließlich müßten die sonst zahlen. Wenn du Fragen hast, ruf deine Versicherung an, dafür sind die da.

    Nur zum Prozedere.
    Man kann zivilrechtlich über den Anwalt vorgehen, dann geht es meistens um Schmerzensgeld. Das und alle anfallenden Kosten zahlt deine THV, so sie muß, also die Ansprüche gerechtfertigt sind.
    Man kann strafrechtlich über die Polizei vorgehen, das wäre eine Anzeige wegen Körperverletzung, der ein Wesenstest folgen kann.

    Also so lange du keine Schreiben von der Polizei bekommst, kann alles deine THV regeln.

  • ich würde den brief ignorieren. hinter einem anwaltschreiben steht keinerlei instanz, ich könnte dir genauso gut einen solchen brief schreiben, hätte dieselbe relevanz.

    und wenn du auch noch sagt, dass der brief schlecht geschrieben ist.. wer weiß, um was für einen "anwalt" es sich da handelt... denn nach einem jura-studium sollte mensch schon vernünftig schreiben können :hust:

  • Zitat


    :lol: Abwarten und Tee trinken. :D

    Ich würde nicht abwarten, sondern mir einen Anwalt suchen, der sich GENAU mit sowas auskennt.
    Wir hatten den gleichen Fall bei einem Mitglied unserer Orga, auch mit Dogge, der Hund hat die Leute auch definitiv nicht berührt und trotzdem hat der HH die größten Schwierigkeiten bekommen, Leinenzwang und Maulkorb, die HH hatte auch zuerst gedacht es kann ihr nichts passieren, weil der Hund ja nichts gemacht hatte. Wenn dich mit so einem großen Hund jemand anzeigt, bist du ohne Anwalt der Dumme.

  • Zitat

    und wenn du auch noch sagt, dass der brief schlecht geschrieben ist.. wer weiß, um was für einen "anwalt" es sich da handelt... denn nach einem jura-studium sollte mensch schon vernünftig schreiben können :hust:

    Nach einem Jura-Studium sollte man auch die Fristsetzung beherrschen.
    Leider besteht bei nicht wenigen Anwälten ein eklatanter Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
    (selbst erlebt: eine Anwältin klagt die Herrausgabe von Lohnunterlagen ein, die sie selbst als Beweismittel bei Klageeinreichung beigefügt hatte)

    Auf gar keinen Fall solltest Du den Kopf in den Sand stecken und einfach abwarten!!!!
    Reich das Schreiben an Deine Haftpflichtversicherung weiter plus kurze schriftliche Darstellung wie der Vorfall aus Eurer Sicht war, zusammen mit den Adressen der Zeugen.
    Die werden diesen Anwalt dann sicher anschreiben.

  • Erstmal -->> locker machen.

    Dann der Haftpflicht den Schaden melden, auf gar keinen Fall auf das Schreiben irgendwie reagieren (schriftlich antworten, bei den Leuten anrufen). Schwiegerpapa ist Anwalt und der sagt, dass Problem der Leute ist, dass sie nicht die Klappe halten können ... je mehr man redet, umso angreifbarer wird man.

    Die Haftpflciht kümmert sich um alles. Einfach alles hinschicken und die machen lassen, wenn die meinen das ist nicht gerechtfertigt, dann haben die auch ihre eigenen Anwälte die sich damit auskennen.

    Uns wurde auch angedroht 1000 EUR in 3 Raten zu zahlen (in einer anderen Sache, Verletzung AGBs) bei einem Schuldanerkenntnis innerhalb von 3 Tagen. Schwiegervatern befragt und der hat sich totgelacht ... er meinte die sollen mal klagen, dann hat er aber richtig Spaß ;) ... nur weil man versucht jemanden anzuscheißen kriegt man das noch lange nicht hin.

    Wenn du dir extra einen Anwalt suchst wärst du schön doof, den darfst du nämlich im Zweifelsfall alleine zahlen. Also schön die Haftpflicht machen lassen ... wofür hat man sie denn.

  • Wenn diese Leute zum OA gehen nutzt die ganze Haftpflicht nix, da haben die überhaupt keinen Einfluß drauf :/

  • Ich arbeite beim Anwalt und finde das Schreiben schon merkwürdig....wenn wir Leute anschreiben wegen sowas, dann werden die eigentlich nur aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist (eigentlich immer 10-14 Tage) die Tierhalterhaftpflicht namentlich bekannt zu geben mit Versicherungs-Nummer usw. Und sollte innerhalb der 10-14 Tage keine Mitteilung kommen, müßte man davon ausgehen, daß keine Haftpflicht besteht und die Forderungen dann gegenüber der Person selber geltend gemacht werden.

    Aber normalerweise - wenn wirklich was passiert ist - schildern wir den Vorfall, legen ärztliche Atteste bei usw.

    Ein Schuldanerkenntnis....haben wir in so einem Fall noch nie angefordert....komisch das alles.

    Und zu den Schreibfehlern im Anwaltssschreiben....das passiert noch öfter....die Anwälte diktieren die Briefe, die Angestellten schreiben, die Chefs unterschreiben. Und wenn Du dann einen Anwalt hast, der seinen Angestellten vertraut und eine sagen wir mal nicht ganz so helle Angestellte...dann kommen da schonmal die schönsten Stilblüten bei rum....erleben wir auch öfter wenn wir Post von gegnerischen Anwälten bekommen ;)

    Mach Dir mal keinen Kopf. Ich persönlich würde kurz zurückschreiben, daß Du den Fall Deiner Hundehalterhaftpflicht weitergegeben hast und der weitere Schriftwechsel über die zu erfolgen hat.

    Suse

  • Wenn die HV alles, inkl. Anwälte, bezahlt, ist das OK. Die müssen allerdings wissen, daß dein Hund es nicht verschuldet hat. Ruf doch Montag erstmal bei deiner HV an und frag nach. Damit bist du idR auf der sicheren Seite.
    Auf gar keinen Fall darfst du irgendeine Schuld anerkennen. Ich denke mal, wenn die Versicherung ohne Nachfrage zahlen würde (bei kleineren Forderungen machen die keinen großen Wind) könnte dies auch als Schuldanerkenntnis gewertet werden.

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