Hund kämpfte beim Einschläfern... Zulässig??
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Hallo Bea,
da hast Du nun all die Jahre solch ein Erlebnis mit Dir rumgeschleppt...
Ich kann verstehen, dass Du etwas unternehmen willst, um damit klar zu kommen.Mein Vorschlag wäre - mach einen Termin mit der Mit-Praxisinhaberin aus, erzähl Ihr den Vorfall so, wie Du ihn damals erlebt hast, sag ihr, dass Dir das einfach keine Ruhe läßt und lass sie dann entscheiden, ob und was da unternommen werden kann und sollte. Eine nicht gegebene Narkose abzurechnen, erfüllt den Tatbestand des Betruges. Zum Vorgehen bei der Euthanasie läßt sich im Netz genug Material finden.
Für mich zählt auch das Wohlergehen eines Menschen und ich glaube, dass Du erst mit diesem Erlebnis fertig werden kannst, wenn Du dieses Gespräch gesucht hast. Nur halt direkt und nicht telefonsich.
LG, Chris
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sorry, aber irgendwie bin ich ein bischen baff... kennst du die mitbesitzerin? oder willst du da einfach mal auf blauen dunst anrufen und ihr erzählen was sie da für einen partner hat?
hast du dich in den letzten 10 jahren mal über den TA informiert, über seinen Ruf, seine Arbeit?
Schon mal überlegt was du da lostreten könntest?
Und das, weil du nach 10 Jahren dein gewissen beruihigen willst, weil du damals den mund nicht aufgekriegt hast?!Wenn du davon überzeugt bist, dass dieser man nicht als Tierarzt arbeiten sollte weil er bewusst tiere leiden lässt und leute betrügt, solltest du dir malein paar überlegtere Gedanken dazu machen...
Und dich auf die frage gefasst machen:
" und wieso kommen sie damit jetzt erst?" :/:reib:
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Ich kann Dir nur raten, wenn es Dir bei der Bewältigung dieses Erlebnisses hilft, die Praxis zu besuchen und drüber zu reden. Vielleicht bekommst Du auch jetzt nach so vielen Jahren noch eine Erklärung, die es für Dich leichter zu ertragen macht...!?
Vielleicht hat sich die Praxis beim Euthanasieren auch in den letzten 10 Jahren gewandelt. Damals hat man es evtl. nicht "so eng" gesehen und aus Kostengründen die Narkose weggelassen. Besitzer war ja nicht dabei und bekam es demzufolge ja auch nicht mit.
DAS hat das mit dem Ruf zu tun! Es mag dir bei der Bewältigung helfen, aber evtl. beraubst du jemand anderen seiner Existenz! .. Ich hoffe, dass die Tierärztin ein entsprächendes Urteil fällt und das du das akzeptierst... Und ich hoffe, dass du das ansonsten vorerst für dich behälst, wenn solche Geschichten erstmal die Runde machen, gute Nacht :/
Sowas verjährt nicht, da hast du Recht, hätte es im Übrigen auch nicht müssen, wenn du nicht 10 Jahre mit "sich miesfühlen" verschwendet sondern etwas getan hättest...[/b]
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Ich habe mal gesucht und das hier gefunden:
http://www.aktiontier.org/index.php?m=10&id=3&sub=217Da steht, daß es zwei Methoden gibt.
Gruß
Bianca -
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Und das, weil du nach 10 Jahren dein gewissen beruihigen willst, weil du damals den mund nicht aufgekriegt hast?!Hast du mal geguckt wie alt sie war, als die das Parktikum gemacht hat. Sie war 17!
Ich glaube nciht, dass du mit 17 Jahren zu dem Ehepaar hingegangen wärst und gesgat hättest, dass ihr Hund grade leiden musste! -
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Zitat
Hast du mal geguckt wie alt sie war, als die das Parktikum gemacht hat. Sie war 17!
Ich glaube nciht, dass du mit 17 Jahren zu dem Ehepaar hingegangen wärst und gesgat hättest, dass ihr Hund grade leiden musste!sicher nicht, aber nach 17 ist man noch 18,19,20,... und nicht ZEITSPRUNG - 27...
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Danke Bianca,
dann hat sich das Thema ja erledigt!
Und an die anderen: Danke für eure Unterstützung!
LG Bea
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Hallo Bea,
vielleicht hilft es dir ja nach 10 Jahren öffentlich von diesem Erlebnis gesprochen zu haben. Ich wünsche es dir sehr.
Ich finde es gut, dass du das tust und dir Gewissheit über die möglichen Praktiken bei einer Einschläferung verschaffst.Manchmal vergehen viele Jahre bis man ein Ereignis, das einen nicht mehr loslässt, auch genauer anschauen kann und sich dem stellen kann.
Es ist immer gut das zu tun.LG, Friederike
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Muß ehrlich sagen, daß ich etwas geschockt bin..
Hier mal ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz:Töten von Tieren
§ 4 (1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.Das wird auch vor 10 Jahren nicht anders gewesen sein.
Dem Hund die Todesspritze ohne Betäubung zu geben, finde ich schon fast strafbar und :zensur:
Aber jetzt nach 10 Jahren wirst Du nicht mehr viel erreichen..wer weiß, mit wievielen Hunden der das noch so gemacht hat..schade, daß Du nicht eher den Mut gehabt hast.
Jedem, der seinen geliebten Hund erlösen lassen mußte, hilft eigentlich nur die Vorstellung, daß er sanft und friedlich einschläft, so wie es bei einer Euthanasie ("guter bzw. leichter Tod" - griechisch: Eu = gut, schön Thanatos = Tod) auch sein sollte.. -
Also,
ich kann es nachvollziehen, dass man mit 17 erstmal von solch einem Erlebnis fix und fertig ist und nicht als erstes darüber nachdenkt, ob das alles im gesetzlichen Rahmen war und ich kann auch nachvollziehen, dass sowetwas dann einige Male pro Jahr "wieder hochkommt" und man hin- und hergerissen ist, ob und was man unternehmen kann und soll.Aus Sicht der TS finde ich es völlig in Ordnung, wenn sie das Gespräch mit der Mit-Praxis-Inhaberin sucht - die kann dann entscheiden, ob sie jetzt noch etwas unternehmen möchte/kann/sollte oder nicht.
Das hat doch noch lange nichts mit "Existenz vernichten" zu tun - sondern damit, das die TS ihr Erlebnis von damals noch mal schildert und vielleicht Erklärungen dafür bekommt, die allen Beteiligten weiterhelfen.
LG, Chris
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