Hund kämpfte beim Einschläfern... Zulässig??

  • Zitat

    Auch heute ist die Anwedung in der Vene noch erlaubt, denn es enthält ja ein Narkosemittel...


    Eigenartig, mein damaliger Chef in Deutschland wo ich gelernt habe, meinte damals, es wäre gerade eine große Debatte im Gang, das zu verbieten ohne vorherige Narkose (ich erinnere mich gut daran, wir hatten damals nämlich innerhalb kürzester Zeit mehrere Patientenbesitzer die von einem solch qualvollen Tod berichteten). Aber offenkundig blieb es dann wohl bei der Debatte...schade. Das Problem selbst liegt oft daran, das zu schnell injiziert wird.
    Ich persönlich kenne allerdings keinen TA der nicht vorher narkotisiert. T 61 ist generell ein aprobates Mittel zur Euthanasierung, ich würde aber auch immer auf die Narkose vorher bestehen.

  • Ja, es ist eine Krux: Das Mittel enthält ein Narkosemittel, das vorher greifen soll, erst dann soll der Herzstillstand und die Atemlähmung, das brennen der Injektion soll durch ein Lokalanästhetikum reduziert werden.
    Theoretisch eine tolle Idee, die in der Praxis leider nicht immer funktioniert. :hust:
    Dummerweise ist das Mittel so zugelassen und es sorgt ja auch in den meisten Fälle erst für eine Betäubung, alles andere sind "Einzelfälle", daher ist das Tierschutzgesetz erfüllt. :zensur:


    Als Besitzer bleibt einem leider nur die Möglichkeit sich vorher (möglichst bereits bei der Anschaffung eines Tieres) zu informieren, weil es eben auch Notfälle geben kann. Und dann auf die eigene Anwesenheit und die Gabe einer sehr hoch dosierten Narkose zu bestehen.


    Sicherlich werden die meisten TAs, die lieber allein einschläfern oder einem die Wahl lassen, ordentlich zu Werke gehen und dem Tier jedes Leid ersparen. Trotzdem ist es für das eigene Tier und den eigenen Seelenfrieden besser auf Anwesenheit zu bestehen.
    Was die sicherlich nur wenigen schwarzen Schafe reitet, kann ich leider nicht beurteilen. Ob es nun Desinteresse oder Abgestumpftheit ist oder ob einfach eine riesige Hemmschwelle besteht für die Euthanasie eine relativ hohe Rechnung zu stellen, ich weiß es nicht.


    Für mich steht seit langer zeit fest, dass mir das verwendete Mittel egal ist, ich bleibe dabei und es gibt vorher eine Narkose. Es ist der letzte dienst, den ich meinem Tier erweise, da dulde ich keine Fehler und auf die Kosten für das Narkosemittel kommt es nicht an, auch wenn das bei meinen schweren Hunden natürlich ins Gewicht fällt.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Ich mußte im Sommer mein Pferd einschläfern lassen und habe mich vorher viel mit der Sache beschäftigt. Da ich vor ca. 20 Jahren in einer Pferdeklinik gearbeitet habe und mehrere Pferde gesehen habe, die nach der T 61- Spritze gezappelt haben, wieder halb aufgestanden sind und sich schrecklich gewehrt haben, wollte ich auf jeden Fall ein anderes Mittel. Leider wird immer noch häufig (zumindest bei Pferden) T 61 ohne vorheriger Narkose gespritzt.
    Die anderen Mittel, z.B. Eutha77 fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Ein TA hat deshalb viel mehr "Papierkram" und muß ganz genau nachweisen, wann er wo wieviel verbraucht hat. Deshalb nehmen viele Tierärzte noch T 61. Das ist auch billiger.
    Ich habe einen TA gefunden, der ein ähnliches Mittel wie Eutha77 nimmt, ein überdosiertes Narkosemittel. Mein Pferd ist noch während dem Spritzen gestorben....
    Ich denke, bei Hunden ist es ähnlich. Ich würde immer einen TA suchen, der mit einem "modernen" Mittel einschläfert. Ich finde es nicht mehr zeitgemäß, T 61 zu verwenden, wenn es viel bessere Alternativen gibt. Bezahlen muß doch sowieso der Tierhalter....


    Bea, ich würde auch ein Gespräch mit dem TA suchen, wenn es dir hilft, mit der Sache fertig zu werden. Ich war damals in der Pferdeklinik auch 17 und habe lange gebraucht, um die schrecklichen Bilder zu vergessen....

  • Zitat

    Es gibt einen Grund, warum ich mich NIE beim Einschläfern rausschicken lassen würde. Hier wurde er beschrieben.


    Ich denke das ist das einzige Fazit was man aus dieser Story ziehen kann.



    Mit dem TA um den es hier geht zu reden nach 10 Jahren halte ich fuer ueberfluessig.....und die Besitzer des Hundes wuerde ich mit dieser neuen Erkenntnis nicht belasten wollen.
    Davon abgesehen lasse ich mich niemals von einem TA aus dem Behandlungsraum schicken.....wo mein Hund ist da bin auch ich, gerade wenn er behandelt wird.

  • Der Tierarzt hat sich ganz klar und blütenrein strafbar gemacht!
    Nachdem geltendem Tierschutzgesetz ist es "pflicht" vor jeder Tötung eines Säugetieres dieses zu betäuben!
    Es gibt nur sehr wenige Ausnahmefälle, wo von diesem Gesetz abgewichen werden darf.
    U.a. logischerweise bei der Jagdausübung. Wäre ja auch schlecht möglich, ein Wildschwein vor dem Erlegen vorher zu betäuben.
    Desweiteren kann ich jedem nur empfehlen, bei dem letzten Gang seines Hundes zum Tierarzt, also wenn er eingeschläfert werden soll, den Hund nicht allein zulassen. Euer Hund hat schon genug Streß allein durch den Aufenthalt in einer Arztpraxis und die Gerüche. Dadurch werden bei Euerm Hund auch nicht so gute Erinnerungen geweckt.
    Wenn es bei meinem Hund soweit ist, zahle ich lieber ein bißchen mehr Geld und lasse den Arzt nach Hause kommen. Das ist für den Hund mit Sicherheit weniger stressig.


    Gruß vom Tom

  • Bitte keine generelle Angst vor T 61 machen, das Mittel ist vollkommen in Ordnung, wenn vorher eine ordentliche Narkose gemacht wird. Dann ist es auch ziemlich egal, wie der TA das spritzt.


    Das Töten sehr großer Tiere ist immer noch eine andere Sache, da muss man noch intensiver die Möglichkeiten abwägen. Leider wird man hier erst recht allein gelassen. :hilfe:


    LG
    das Schnauzermädel

  • Erstens:
    danke das Du durch diesen Beitrag dieses Thema mal ins Gespräch gebracht hast.
    Ich war bislang glücklicherweise noch nie in dieser Situation - dementsprechend spärlich waren meine Kenntnisse. Jetzt weiss ich mehr.
    Es war also schonmal gut das Du endlich wenigstens hier mal über Dein Erlebniss berichtet hast. :gut:


    Zweitens:
    Ich kann es absolut verstehen das einen ein Thema über lange Zeit nicht mehr losläßt. Erst traut man sich nicht, dann versucht man zu verdrängen ... und irgendwann merkt man, das es eben doch "raus" muss.
    Ja, sowas kann auch mal 10 Jahre dauern. Besser spät als nie. :gut:


    Drittens:
    Wirklich erschreckend finde ich die Sorgen die sich hier manche um den Tierarzt machen. Hallo? Gehts noch?
    Wenn der TA damals gesetzeswidrig gehandelt hat - dann hat letztlich ER selbst seine Existenz gefährdet. Im Zweifelsfall hat er dann jetzt Glück weils verjährt ist.
    Wenn alles gesetzeskonfrom war und bei dem erlaubten Medikament eben manchmal so vorkommt - dann schadet die Themenstarterin dem TA auch nicht damit, dies jetzt nochmal anzusprechen.


    Eine Leistung mit abzurechnen die definitiv nicht erbracht wurde ist auf jeden Fall Betrug - besonders um seinen guten Ruf bemüht scheint mir dieser TA nicht zu sein wenns dieser Bericht den Tatsachen entspricht.

  • Zitat

    Bitte keine generelle Angst vor T 61 machen, das Mittel ist vollkommen in Ordnung, wenn vorher eine ordentliche Narkose gemacht wird. Dann ist es auch ziemlich egal, wie der TA das spritzt.


    Stimmt schon....dennoch gibt es heut zu Tage weitaus wirksamere Mittel als eine Embutramid-Kombi. Hier bei uns wird T61 aehnliche Praeparate nicht mehr benutzt.

  • Zitat

    Drittens:
    Wirklich erschreckend finde ich die Sorgen die sich hier manche um den Tierarzt machen. Hallo? Gehts noch?


    Der Kurpfuscher geht mir am Allerertesten vorbei :p ....ich denke nur nicht das man ihm irgendwie am Thron saegen kann, auch wenn man dies nach 10 Jahren zur Anzeige bringen wuerde.

  • Es gibt nix was grundsätzlich gegen den Einsatz von T 61 spricht! Es ist weder veraltet noch sonst irgendwas, alles was man beachten muss, ist eine anständige Narkose im Vorhinein, dann verläuft die Euthanasie mit T 61 IMMER problemlos und schmerzlos für das Tier.
    Es ist ein Fehler zu glauben, dass das Medikament problematisch wäre, das ist es nicht, die sachkundige, sichere Anwendung ist das Problem.
    Ich habe viele Jahre in der Branche gearbeitet und es kam nie zu Komplikationen mit T 61, weil vorher narkotisiert wurde.


    Ich würde auch jedes meiner Tiere damit einschläfern lassen wenn es soweit ist.


    Auf meine Anwesenheit bestehe ich ohnehin, prinzipiell bei jedem Eingriff an meinen Tieren (was bei meiner Ausbildung auch noch nie ein Problem war- allerdings assistiere ich nie selber bei meinen Tieren- das ist zu gefährlich...mit den Nerven und so). Ich habe auch noch nie ein Tier stationär behandeln lassen und billigen würde ich das auch nur bei meinem Pferd- aus logistischen Gründen.


    Ich finde es schlimm, wenn Menschen nicht bereit sind, diesen letzten Schritt mit ihrem Tier zu gehen- ich könnte danach nicht mehr in den Spiegel sehen.

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