Hund kämpfte beim Einschläfern... Zulässig??

  • Ich sprech jetzt mal als Mutter...


    dem TA hätt ich nachgemacht bis sonst wohin...


    also ich geh jetzt mal von meinem Sohn aus...hätte der mir das erzählt wäre ich zu dem TA hin und hätte ihn zur Rede gestellt. Ich finde es nihct gut das du dabei warst...das schon mal zum ersten...wo war die Tierarzthelferin? Klar gehört das Einschläfern von Tieren auch zum Beruf...aber ich denke nicht,das man das in einem einwöchigen Praktikum mitmachen muss. Was haben deine Eltern damals gemacht? Hast du mit keinem drüber gesprochen?


    Spätestens als dir klar wurde, dass da irgendwas komisch war, hättest du versuchen müssen mit dem TA ein klärendes Gespräch zu führen.
    Jetzt nach all der Zeit...ich weiß nicht...der sagt dann hinterher das war so gar nicht und du hättest dir das nur eingebildet und es gibt ein riesen Theater. Nachher gehts dir vllt noch schlechter.


    Ich an deiner Stelle würde es nicht machen.

  • Blöd wäre aber, wenn die Mitinhaberin auch jetzt noch die gleichen Methoden anwendet :/ - die Möglichkeit besteht ja immerhin. Oder dass sie, wenn dem nicht so sein sollte, angewidert die Praxisgemeinschaft auflöst und demnächst von Hartz IV leben muss. Oder dass sie ihren Kollegen ab jetzt hasst und Klima und Vertrauen vergiftet sind.


    Was also soll das jetzt bringen - und jemanden zu denunzieren macht ja wohl auch nicht glücklich.


    Ich meine, die Chance des "Einspruchs" war in dem Moment vergangen, als der arme Hund die Spritze bekommen hat. Leider.


    Wauzihund

  • ich bin zwar kein tierarzt, aber ich glaube, die zwei einschläferungsmethoden, die in dem link von bibi erläutert sind, haben nichts mit den schilderungen der TS gemeinsam.
    auch ich habe mal ein praktikum in einer tierklinik absolviert, und insgesamt 4 euthanasien dort miterlebt. eine überdosis an narkotikum, das DIREKT intravenös gegeben wird, führt innerhalb von SEKUNDEN (manchmal hatte die TÄ ihre hand sogar noch an der spritze..) zum zusammensacken des hundes, zum einschlafen, zum endgültigen schlaf.. dabei wurde mir erklärt, dass diese methode die angenehmste sei: kein lösungsmittel der injektion brennt im muskel, es gibt kein minutenlanges einschlafen während derer hund und besitzer evtl. noch ängste ausstehen etc. die andere variante ist das in-narkose-legen durch ein narkotikum, das intramuskulär gespritzt wird, und im anschluss eine "tötungsspritze" ins herz / in die vene... kommt z.b. dann zum einsatz, wenn das tier sich keine braunüle legen lässt, die venen zu klein sind usw... es wurde hier schon einmal diskutiert, dass es unter diesen mitteln auch welche gibt, die verhältnismäßig inhuman töten (atemlähmung?`krämpfe? ich glaub sowas in der art). findet nun zuvor eine sedierung des tieres statt, mag es vllt noch akzeptabel sein, wenn es auch nicht der schönste weg ist.. sollte aber in dem fall der TS genau so eine spritze ohne zuvorige narkotisierung gegeben worden sein, na hallelujah! wenn ich es schaffe, werde ich heute abend mal meine versuchstierkunde-unterlagen herauskramen, um dort vllt etwas darüber zu finden, wie es sich in so einem fall rechtlich verhält.. ehrlich gesagt klingen die schilderungen für mich eher nach der methode 1. narkotikum, 2. tötungsspritze, bei der nur aus kostengründen schritt eins ausgelassen wurde und dem tier bewusst qualen zugemutet wurden, als nach der variante überdosis intravenös.. und dann finde ich sollte man da auch nach zehn jahren mal drüber berichten.

  • Ich mußte so Mitte der 80er Jahre meinen ersten Hund einschläfern lassen, schon damals hat er 2 Spritzen bekommen, erst die Narkose und dann, als er ruhig geschlafen hat, die Tötungsspritze.
    Danach mußte ich nochmal 2 einschläfern lassen, alle haben 2 Spritzen bekommen.


    Vom hörensagen weiß ich, daß es manchmal nur bei der Todesspritze zu schweren Krämpfen bei den Hunden gekommen ist, wenn die nicht richtig gesetzt ist.


    Ob es gut und richtig ist, es jetzt noch anzusprechen weiß ich nicht, aber wenn es dich dann ruhiger macht, würde ich es machen.

  • Es gibt einen Grund, warum ich mich NIE beim Einschläfern rausschicken lassen würde. Hier wurde er beschrieben.


    Die Anwendung vom günstigen T 61 ohne vorherige Narkose ist erlaubt, wenn das Mittel in die Vene gegeben wird. Leider kann es dabei zu den beschriebenen Problemen kommen.
    Lediglich die Anwendung als Injektion in Herz oder Lunge ist ohne Narkose kontraindiziert.


    Das Problem an der Sache ist leider nur, dass dieser TA damals ein zugelassenes Mittel angewendet hat und falls er in eine Vene gespritzt hat, hat er es auch vollkommen richtig angewendet. (Ich brauche einen Kotz-Smilie).


    LG
    das Schnauzermädel

  • Kürzlich ist unsere Stallkatze eingeschläfert worden - mit 1 Injektion direkt in den Bauchraum. Wir haben das vorher sehr genau besprochen - weil ich auch bis dato nur die "2-spitzen-Methode" kannte, ich war dementsprechend skeptisch, habe aber der TÄ vertraut, da sie meinte, dass 2 spritzen bei so einem halbwilden Tier Streß hoch zehn wären...


    Und sie hatte Recht.


    Pepe ist in einer Zeitspanne, die so klein war, dass mir ein Begriff dafür fehlt, fast direkt nach dem Pieks in die Bauchhöhle tot gewesen.


    Ich habe schon viele Tiere einschläfern lasen müssen, meine erste Dogge war so schwach (akute, heftige Magenblutung), dass sie schon von der Beruhigungs-Spritze tot war, aber so ruhig, schnell und human wie die Stallkatze Pepe ist bisher keines der Tiere gestorben.


    Im von der TS genannten Beispiel kann ich mir höchstens noch vorstellen, dass es sich bei dem kämpfenden, schreienden Hund um s. g. Exzitationen gehandelt haben könnte, die der Hund selbst nicht bewußt erlebt hat, die aber für den Betrachter sehr unschön sind.


    Bleibt aber selbst dann die Berechnung der Narkose, die nicht gegeben worden ist und die unmenschliche Art, mit der Euthanasie im Beisein von Jugendlichen umzugehen...


    LG, chris

  • Ne, für T 61 angewendet am Tier bei Bewusstsein sind Angst, Schmerz, qualvolle Lautäußerungen, starkes Unbehagen, Erstickungsanfälle und ein verzögert eintretender Herzstillstand bekannt, siehe Herstellerangaben.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Ich persönlich finde nicht, dass man mit einer Nachfrage die Existenz des Tierarztes bedroht. Wenn Zweifel im Raum stehen, sollte man die an- und aussprechen dürfen. Vermutlich würde ich zuerst das Gespräch mit dem betroffenen Tierarzt suchen - auch wenn wir uns jetzt keine Erklärung vorstellen können, vielleicht gibt es ja doch eine. Falls das Gespräch nicht zufriedenstellend verläuft, würde ich mich an seine Praxis-Partnerin wenden.


    Besonders traurig finde ich, dass der alte Berni diesen Weg alleine beschreiten musste.

  • Schzauermädel hat es ja gesagt, T 61 ist billiger, allerdings darf es eben nicht mehr ohne vorherige Narkose angwendet werden seit die Probleme bekannt sind!
    Es war eine Weile lang erlaubt, nachdem die Nebenwirkungen aber sehr häufig beobachtet wurden, ist es mittlerweile untersagt.
    Vor 10 Jahren dürfte es aber noch erlaubt gewesen sein.

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