Hund vom Züchter hat HD

  • Hallo,


    ich habe meinen 14 Monate alten Golden Retriever Rüden auf HD und ED röntgen lassen. Ich habe ihn von einer Züchterin, die dem GRC und VDH angehört. Ich hatte eigentlich vor mit meinem Hund zu züchten bzw. ihn als Deckrüden einzusetzen.
    Da bei ihm aber HD Werte von C2 und D1 festgestellt wurde, ist er somit von der Zucht ausgeschlossen. (Der gesamte Wurf soll keine guten Werte haben)
    Er hat 1200 euro gekostet und nun kann ich nichteinmal mit ihm machen was ich gerne wollte. Und ich denke, dass durch seine schlechten HD Werte evtl. auch noch weitere Kosten auf mich zukommen werden. Natürlich kann er damit auch ohne Schmerzen sehr alt werden, aber das Risiko das er dort Probleme bekommt ist ja doch relativ hoch. Er bekommt jetzt realtiv teure Zusatzfuttermittel und sehr gutes Futter. Natürlich würde ich ihn für kein Geld der Welt hergeben.
    Meine Frage ist jetzt aber, ob man bei der Züchterin irgendwelche Ansprüche geltend machen kann? Das man z.B. etwas Geld zurückerstattet bekommt? Hat man dort irgendwelche "Rechte"? Hab jetzt irgendetwas von "Gewährleistungspflicht" gehört?!


    Denn wenn man sich schon einen so teuren Hund von einer Züchterin holt, dann erwartet man auch das man einen gesunden Hund bekommt.


    Hoffe auf Antworten
    Danke
    Lg Michaela

  • Auch ein Züchter kann dir keine Gewähr geben, daß der Hund gesund ist.


    Ich selbst habe auch einen Junghund der in den nächsten Mon. geröngt wird,und hoffe daß alles in Ordnung ist, aber mit Bestimmheit sagen kann das niemand.


    Hast du denn mal mit der Züchterin gesprochen, daß wäre doch eigentlich der erste Weg.

  • Das tut mir sehr leid für euch.


    Ob ihr Ansprüche geltend machen könnt, das hängt von einigen Dingen ab.
    Zuerst einmal würde ich mit der Züchterin reden und schauen, was sie sagt.


    Rechtlich wird es schwierig, man wir klagen müssen, zumindest meist.
    Hat der Züchter alles getan, was in seiner Macht steht, damit die Welpen gesund sind, dann wird man ihn schwer haftbar machen können.
    Hier ist viel Recherchearbeit nötig, man muss lange Zuchtbücher wälzen. Man muss schauen, wie die Hüften der gesamten Verwandtschaft aussehen, also andere Nachkommen der Elterntiere und von deren Geschwistern.


    Wenn trotz aller Sorgfalt kranke Hunde geboren werden, dann ist das immer schlimm, leider ist es nicht immer vermeidbar. Wäre es aber vermeidbar, dann würde ich alles daran setzen, dass zumindest der Züchter zahlen muss. Das macht den Hund nicht gesund, aber es verbessert seine Behandlung und vermeidet hoffentlich weitere unbedachte Zucht.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Hallo,


    das ist natürlich sehr enttäuschend. Ich kann Dich gut verstehen. Wie waren denn die HD ED Ergebnisse der Eltern und Großeltern?


    Ich denke "Rechte" in dem Sinne hast du nicht, es sei denn es stünde im Kaufvertrag drin, dass Dein Züchter eine Garantie gibt.


    Ich würde mich mit den Züchtern zusammensetzen und gemeinsam überlegen was der beste Weg ist. Falls eine OP nötig ist würde ich auf jeden Fall auch anfragen, ob sich die Züchter an den Kosten beteiligen.


    Ich hoffe, dass dein Hund trotzdem ein schmerzfreien unbeschwertes Leben führen kann.


    SineundAmy


    Der Kommentar war ja wohl mehr als unangebracht.

  • Zitat


    Meine Frage ist jetzt aber, ob man bei der Züchterin irgendwelche Ansprüche geltend machen kann? Das man z.B. etwas Geld zurückerstattet bekommt? Hat man dort irgendwelche "Rechte"? Hab jetzt irgendetwas von "Gewährleistungspflicht" gehört?!


    Das tut mir leid für Deinen Hund, dass er so schlechte HD-Werte hat. Ich drücke Euch die Daumen, dass er damit lange auch ohne OP zurecht kommt. Hier im Forum gibt es einige gute Threads, wo verschiedene Möglichkeiten, wie man seinen Hund mit HD unterstützend helfen kann, diskutiert wurden.


    Und es ist natürlich schade, dass Du Deinen Traum von einer eigenen Zucht nicht mit ihm verwirklichen kannst. Aber einen Gewährleistungsanspruch hast Du leider nicht gegenüber der Züchterin in dem Sinne, dass Du einen Teil des Kaufpreises wiederbekommst oder sie die Kosten für Tierarzt usw. zahlen muss, da sie zum Zeitpunkt der Abgabe nicht wußte, welche HD-Werte Dein Hund hat.


    Wenn Du rechtlich gegen sie vorgehen würdest, dann würde maximal ein Umtauschrecht bei rauskommen, d.h. sie dürfte Deinen Hund zurücknehmen und Dir einen neuen geben, was Du sicherlich auch nicht möchtest.


    Die Auswahl eines Zuchthundes ist immer sehr schwierig. Hast Du Dir die Unterlagen bzgl. HD von den Elterntieren zeigen lassen?

  • Hallo,


    das tut mir leid für Dich. Mein erster Labbi mit VDH-Papieren hatte auch HD, da helfen einem die ganzen tollen Papiere auch nichts mehr.
    Ich denke irgendwelche Ansprüche wirst Du wohl nicht geltend machen können.


    LG

  • habt ihr darauf geachtet, seinen bewegungsdrang einzuschränken bzw. kein rumgehüpfe veranstaltet? wie sah bei euch der normale alltag im ersten jahr aus?

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