Hundeverordnung Berlin
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Hallo!
Gerade das hier gelesen:
§ 2 Leinenpflicht
Hunde sind
1. in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern,
2. bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
3. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
4. in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrücklich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete), und
5. in öffentlichen Verkehrsmitteln an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann.heisst also, ich darf den Hund nicht im Wald frei laufen lassen, aber auf der Straße?!
Wie unlogisch ist das denn? Ich wollte nur noch mal schaun wie das jetzt genau mit der Straße ist, also in B kümmert sich meist eh keiner drum, aber zur Sicherheit.Nächste Frage wäre nämlich, wenn mein Hund auf die Straße rennt, obwohl Anleinpflicht ist, zahlt das noch die Haftpflicht?
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Hallo,
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hallo,
ja, typisch deutsch würde ich sagen......
Hauptsache man hat Fragezeichen im Gesicht...Rechtlich ist es so, dass es auf öffentlichen Straßen in Berlin keinen Leinenzwang gibt... das OA darf einen also nicht ansprechen... ich finde das auch absurd... zumal man, wenn was passiert, sich nicht darauf berufen kann, es ist nämlich nicht ausdrücklich erlaubt... Ich denke damit würde eine Haftpflichtversicherung begründen und ich denke sie zahlen in dem Fall nicht... hab damit aber (zum Glück) keine Erfahrung.
In Grünflächen hingegen gilt das Grünflächengesetz, da muss der Hund an die Leine, Hundauslauf ist extra ausgeschildert. An vielen Waldwegen in Berlin sind auch extra Schilder: Privatgrundstück, Leinenzwang für Hunde!
Die öffentliche Strasse ist laut Hundeverordnung rechtsfreier Raum, so würd ich das jedenfalls definieren, trotzdem glaube ich dass der Versicherungsschutz nicht greift, wenn der Hund nicht angeleint ist... klingt absurd und total willkürlich und das ist es wohl auch...
Ich glaub in anderen Bundesländern ist das ganz anders geregelt..........liebe Grüße...
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Ja in Berlin ist es (leider) so, dass der Hund auf der Straße frei laufen darf und in Grünanlagen nicht. Aber ich find's in Ordnung, es gibt hier soviele Hunde, wenn die sich alle an der Leine begegneten, gäb's viel mehr Ärger. Ich habe viel Zeit in die Straßensicherheit meines Hundes gesteckt und muss mir keine Sorgen machen, dass er auf die Straße rennt. Und wenn ich mit unsicher bin, leine ich ihn halt an.
Wie das mit der Versicherung ist - keine Ahnung. Das ist vielleicht so, als hättest du den Schaden verursacht. Zahlen muss jeder, wieviel ist dann halt nur die Frage.LG
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Also.... der sinn der Haftpflicht ist, doch dass diese bei einem mir verschuldetem bzw. dem Hund verschuldetem Verhalten aufkommt.
Ich frage mich nur inwieweit da die Leinenpflicht mit eingeht oder nicht.
Es geht hier nicht um die Strassensicherheit jedes einzelnen Hundes (wessen Hund nicht schon mal auf die Strasse gelaufen ist, und sei es nur aus Schreck, der werfe den ersten Stein).
Aber im Grunde macht es überhaupt keinen Sinn Hund an der Strasse frei laufen zu lassen aber im Park um die Ecke nicht, wo der Hund wesentlich weniger Ärger machen könnte, weil die Fläche größer ist.
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Ist das denn nicht in deiner Haftpflicht geregelt?
LG
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....in den AGBs steht nichts von Leinenpflicht....
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Naja, ob das Sinn macht, ist eine andere Sache. Aber wenn man es umgekehrt betrachtet, können wir doch eigentlich froh sein, dass zumindest im öffentlichen Verkehr keine Leinenpflicht herrscht.
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ich verstehe das ganze etwas anders aber vieleicht liege ich ja auch falsch,es steht doch auf zuwegen zu mehrfamilienhäusern ist leinenpflicht also auf jeder straße wo häuser mit eingängen sind.ich kenne hier in berlin keine straße wo keine häuser stehen.
wenn ich falsch liege kann mir das jemand erklären bitte
lg ines -
Die Haftpflicht zahlt auch bei fahrlässigkeit. meist steht da sogar bei grober Fahrlässigkeit. Den Hund nicht an die Leine zu nehmen ist "fahrlässig", wenn also was passiert, zahlt die Haftpflicht trotzdem.
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Zuwege heisst ja wohl kleine Stichstraßen, die für Autos nicht befahrbar sind, durch Grünzeug/Mülllplätze/Fahrradständer begrenzt etc, die zu mehreren nebeneinander liegenden Hauseingängen führen
und nicht: Bürgersteig
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