Eigene Definition "Vermehrer"


  • Dem kann ich mich nur anschließen. Meinen Kleinen habe ich auch von einem Hobbyzüchter. Er hat keine Papiere, da der Mann sich keinem Verband anschließen möchte. Allerdings die Eltern, mit denen er aufgewachsen ist. Alle nötigen Untersuchungen lagen vor und ich mochte die Einstellung, mit denen der Mann seine Hunde hielt. Wir haben uns sehr lange miteinander unterhalten und er bemängelte einige Punkte in der Aussiezucht, die auch ich sehr kritisch sehe. Zucht auf Schönheit, bei der die eigentlichen Vorzüge der Rasse manchmal auf der Strecke bleiben. Er und seine Hunde hatten eine gute Bindung und die Welpen bekamen alles Wichtige mit auf den Weg. Die Tiere wurden gut ernährt und wirkten gesund, fröhlich und aufgeschossen. Auf meinen Wunsch hin, durfte Tex als einziger noch bis zur Mitte der 10. Woche bei Mama und Papa bleiben. Ich habe einen gesunden, aufgeschlossenen und gut geprägten Welpen erhalten. Er ist ein Traumhund und rundum gesund. Was will man mehr?
    Auch als wir über HD sprachen sagte er, er könne mir leider nichts verprechen, nur zusichern, dass die Eltern HD frei sind. Es folgte ein längeres Gespräch über die Vererbbarkeit von HD.
    Das nur mal als Positivbeispiel und ich würde ihn als Hobbyzüchter bezeichnen.


    Vermehrer sind für mich Leute, die aus Profitgier und ohne Rücksicht auf die Hündin Wurf um Wurf produzieren. Dabei ist es ihnen egal, wie es gesundheitlich um die beteiligten Tiere bestellt ist. Prägung findet nicht statt, die Tiere werden unzureichend geimpft und schnellstmöglich abgegeben. Gespräche über das neue Zuhause finden nicht statt. Hauptsache kaufen und mitnehmen.


    Also es gibt solche und solche und man sollte mMn nicht alle Leute, die einen Unfallwurf haben oder gewissenhaft mit ihren Hunden Nachkommen erzeugen, gleich mit den fürchterlich gewissenlosen Menschen in einen Topf werfen, welche die "Ware Hund" als willkommenen Nebenverdienst ansehen.

  • Für mich ist ein Vermehrer - ganz klar - jemand, der zur eigenen Bereicherung Welpen züchtet und verkauft, ohne sich den schützenden Vorgaben eines Verbandes unterordnen zu wollen.



    ABER ein Vermehrer ist für mich auch jemand, der von seinen gesunden und netten Hunden Babys haben will, weil er das gern mal erleben möchte und sowieso schon Abnehmer hat.
    Vielleicht ist es noch recht verantwortlich, wenn die Eltern (und die Großeltern!!!!!) der Welpen nachweislich gesund sind.


    Trotzdem finde ich es nicht okay. Mischlinge gibt es genug, denn die vielen ungewollten Unfällwürfe wollen ja auch vermittelt sein.


    Und außerdem kann man bei den kleinen "billigen" Mischlingen nie davon ausgehen, das die späteren Besitzer wirklich artgemäß und verantwortungsvoll mit dem Hund umgehen, für den Rest seines Lebens.


    Es gibt ja genug Leute, die das Handtuch werfen und ihren Hund ins Tierheim oder sonstwohin geben, wenn sie feststellen, dass das liebe Wesen des Elterntieres nicht so ohne weiteres vererbt wurde, sondern dass da auch noch viel Erziehungsarbeit zu leisten ist, bevor der Kleine auch so ein super Hund wird.


    Klar können viele dieser Welpen Glück haben, aber ich erlebe es leider oft anders.


    Da werden die lieben kleinen Reihenweise mit Sprühhalsband und Nase ins Pipi Drücken "erzogen", ein Welpe aus so einem Wurf musste sogar per Amt aus schlechter Haltung zurück geholt werden.


    Alles Negativbeispiele, die dazu führen, dass ich gegen Welpen von Privatleuten bin, die mal eben Babys von ihren Schatz haben wollen....
    Es gibt auch so schon genug Hunde, die einem traurigen Schicksal ausgesetzt sind.

  • Ob Vermehrer oder nicht mach ich nicht vom Verein abhänig.
    Ich denk der Wiki-Link triffts da schon recht gut: http://de.wikipedia.org/wiki/Zucht
    Allles was da nicht drunterfällt ist strenggenommen Vermehrung.


    Zu versehentlichen Würfen steh ich etwas zwiegespalten.
    Einerseits kann es dem schlausten mal passieren usw und bei manchen Leuten wird sowas super und sie lernen was draus. Die veruteile ich bestimmt nicht.
    Andere gehen von Anfang an völlig blauäugig an die Sache dran ("Das ist seine Tochter, die wird er doch nicht.... oh Gott, Waldi, wie kannst du nur!"), stellen sich einfach nur doof an und sind nachhher auch nicht schlauer. Da sträubt sich mir alles.


    Das "Schimpfwort" Vermehrer bezieh ich eher auf Leute, die a) Gewinn machen wollen, b) keinerlei Hintergrundwissen haben (wollen) oder dieses wegen Profit missachten und sich c) nicht ordentlich um Zuchttiere und Welpen kümmern.

  • Zitat

    die Arbeitsgemeinschaft Altdeutscher Hütehunde (AAH) großen Wert darauf legt, mit Hunden zu züchten, welche auf ihre Leistung selektiert werden.


    Warum achtet die AAH so sehr auf „Leistung" und NICHT darauf, dass ein
    Rüde der aus einer Geschwisterverpaarung stammt, nicht decken darf????
    Oder findest du, dass das eine "gesunde Verpaarung" ist??? Ich bin der Meinung,
    wenn es so einen Ups-Wurf gegeben hat, dann sollte der Verband nicht nur ein
    Auge darauf werfen( denn bekanntlich sieht man mit dem 2 besser ) und es
    unterbinden, dass dieser Rüde zur Zucht eingesetzt wird.
    So eine Verbindung hat für mich nichts mit Zucht oder Rasseverbesserung
    zu tun sondern, ist aus welchen Gründen auch immer, in meinen Augen
    Vermehren der übelsten Art.


  • ich weis gerade nicht genau worum es geht, aber mal zum oben markierten satz: nicht jede enge zucht muss gleich schlecht sein :???: okay, geschwister würde ich nun auch nicht gerade verpaaren, aber an sich ist auch die zucht unter z.t. eng verwandschaftlichen tieren nicht unbedingt schlecht, vorrausgesetzt dies geht nicht über viele, viele generationen so! es muss halt drauf geachtet werden, dass gute und wirklich definitiv keine verwandten tiere dann wieder eingekreuzt werden um, wie sagt man so schön: "frisches blut" hinein zu bringen ;)

  • Wer behauptet denn das der AAH nicht darauf Achtet das der Rüde oder die Hündin nicht aus einer Geschwisterverpaarung stammen?


    Hier die Satzung von Niedersachsen einzusehen bei http://www.altdeutschehuetehunde.de


    Der Züchter muss Mitglied des Landesverbandes Niedersachsen sein.


    Der Züchter (Hündinnenbesitzer) muss einen Zwingernamen bei der Zuchtbuchstelle der AAH angemeldet haben. Die Zuchtbuchstelle ist der TG Verlag in Giessen, Frau Dr. Gabriele Schiller, Liebigstr. 43, 35392 Giessen, Tel.: 0641-72568, Fax: 0641-72569. Für den Zwingernamen sind drei Vorschläge zu machen. Falls der Zwingername 1 bereits vergeben ist, kommt der nächste zur Auswahl, usw.


    Die Haltung von Zuchttieren und Welpen muss artgerecht sein, die geltenden Tierschutzgesetze sind unbedingt zu beachten. Muttertiere und Welpen sind regelmäßig zu entwurmen und die empfohlenen Schutzimpfungen vor Abgabe der Welpen durchzuführen.


    Der Landesverband Niedersachsen ist sehr daran interessiert, dass alle Zuchthunde vor der Belegung oder dem ersten Deckakt auf HD geröntgt werden. Die Hinweise zum Röntgen sind als Download von der AAH Homepage zu beziehen oder bei der Schriftführung erhältlich.


    Die Röntgenbilder der Hüfte sind dem TG- Verlag in Gießen zur Auswertung zuzuschicken. Vorstand und Züchter erhalten das Ergebnis zugeschickt.


    Hunde, bei denen eine Hüftgelenksdysplasie (HD) durch Röntgenbefund nachgewiesen wurde, werden von der Zucht ausgeschlossen. Diese Tiere werden mit einem entsprechenden Vermerk im Zuchtbuch und auf den Papieren gekennzeichnet. Sollte dieses Tier bereits Nachkommen gezeugt haben, werden diese Nachkommen nur dann zur Zucht zugelassen, wenn zusätzlich zur Zuchttauglichkeitsprüfung oder dem HGH- Nachweis durch Röntgenbefund eines von der AAH anerkannten Tierarztes die HD-Freiheit bescheinigt wurde. Züchter, die wissentlich mit Tieren Nachkommen ziehen, die mit HD belastet sind, werden sofort aus der AAH ausgeschlossen.


    Die Verpaarung muss im Vorfeld mit einem Zuchtwart abgesprochen werden. Beide Zuchtpartner, Rüde und Hündin, benötigen eine ZTP.


    Nur mit Ausnahmegenehmigung des Zuchtwartes benötigt der Rüde keine ZTP.
    Eine solche Verpaarung muss im Vorfeld mit dem Zuchtwart der Landesgruppe abgestimmt werden. Der Rüde muss vor dem Deckakt durch einen Zuchtwart oder durch einen vom Zuchtwart autorisierten Schäfer begutachtet und im Zuchtbuch der AAH registriert sein.


    Die Deckgebühr beträgt einen Welpen nach Wahl des Rüdenbesitzers oder dem Preis für einen Welpen.


    Es wird empfohlen, dass Rüden und Hündinnen frühestens ab 24 Monaten zur Zucht zugelassen werden. Es wird weiter empfohlen, Hündin und Rüde erst dann zur Zucht einzusetzen, wenn sich die Tiere im Alltag bei der Arbeit an der Herde über einen längeren Zeitraum bewährt haben.


    Bei erfolgreicher Verpaarung muss der 1. Zuchtwart benachrichtigt werden. Deckrüde, Deckdatum und Besitzer des Rüden müssen dem Zuchtwart dabei mitgeteilt werden. Der Züchter fordert eine Wurfmeldung bei der Schriftführung an.


    Sobald ein Wurf gefallen ist, müssen alle Welpen, auch die verendeten, umgehend dem 1. Zuchtwart gemeldet werden. Die Wurfmeldung ist umgehend auszufüllen und muss dem Zuchtwart zugeschickt werden. Wichtig ist die Angabe von Anzahl, Geschlecht und Farbe der Welpen. Die Chipnummern sind möglichst zeitnah einzureichen.


    Der Züchter entrichtet umgehend die Wurfgebühr von 20,-€ /Welpe an den Landesverband Niedersachsen, Commerzbank Lehrte, BLZ 250 400 66, Konto-Nummer 2020 27 901.


    Sobald die Wurfgebühr entrichtet wurde, leitet der Zuchtwart die Wurfmeldung weiter und beantragt beim TG- Verlag die Abstammungspapiere. Nur der Zuchtwart ist berechtigt, die Welpen eines Wurfes bei der Zuchtbuchstelle zu melden.


    Der Züchter muss sich frühzeitig um die Terminabstimmung für die Wurfabnahme kümmern. Die Kosten für die Wurfabnahme trägt der Züchter. Dem Zuchtwart ist das Kilometergeld zu ersetzen (0,30ct/km). Bei Tagesfahrten (Hin- und Rückfahrt incl. Aufenthalt ab 6 Stunden) ist zusätzlich eine Ausfallsentschädigung von 50,-€ an den Zuchtwart zu entrichten.


    Die Wurfabnahme erfolgt durch den Zuchtwart des zuständigen Landesverbandes oder durch ein vom Zuchtwart beauftragtes Vorstandsmitglied der AAH. Der Höchstpreis für einen Welpen beträgt 750,-€.


    Die Welpen werden vor der Abgabe an die Besitzer gechipt. Die Nummern werden dem Zuchtwart umgehend mitgeteilt, erst dann können die Papiere bei der Zuchtbuchstelle beantragt werden.


    Die Zuchtbuchstelle schickt die Ahnentafeln an den Zuchtwart. Der Züchter erhält die Ahnentafeln für die Welpen seines Wurfes vom Zuchtwart und gibt sie an die Käufer seiner Welpen weiter.


    Die Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP)


    Während der Zuchttauglichkeitsprüfung hat der Zuchtwart die Möglichkeit, sich ein Bild von den Arbeitseigenschaften des Hundes zu machen. Es wird empfohlen, alle Nachkommen eines Wurfes, auch die, die nicht an der Herde geführt werden, einer solchen Prüfung im Alter von etwa 18-24 Monaten zu unterziehen, damit sich der Zuchtwart einen Eindruck von den vererbten Eigenschaften der Paarung verschaffen kann. Das Ergebnis der ZTP wird dem TG- Verlag gemeldet und in das Zuchtbuch aufgenommen.
    Die Zuchttauglichkeitsprüfung ist für die Hunde von Schäfern und Nicht-Schäfern bundesweit einheitlich geregelt. Sie wird vom Zuchtwart einer Landesgruppe durchgeführt oder in Ausnahmefällen von einer vom Zuchtwart beauftragten Person.


    Die Landesverbände haben sich auf folgende Grundsätze geeinigt: Im Verlauf der Zuchttauglichkeitsprüfung erfolgt eine Prüfung der Gesundheit und Körperbaues der Hunde und eine Prüfung der Hüteveranlagung an einer Herde.


    Gesundheitsprüfung:


    Der Zuchtwart überzeugt sich von der Identität des Hundes und dem Gesundheitszustand:


    * 1. Zähne: Hunde mit Vor- oder Rückbiss sind zuchtuntauglich. Bei Zahnfehlern wird ausschließlich das Fehlen des P1 geduldet, diese Hunde müssen mit einem vollzahnigen Hund angepaart werden.
    * 2. Hoden: Für die Zuchttauglichkeit müssen beide Hoden abgestiegen sein.
    * 3. Bei leichten Mängeln des Gebäudes oder des Wesens, des Ernährungs- oder Pflegezustandes kann die Zuchttauglichkeit verwehrt werden,
    * 4. Bei schwerwiegenden Mängeln des Gebäudes, des Ernährungs- und Pflegezustandes oder des Wesens muss die Zuchttauglichkeit verwehrt werden.


    Hunde, bei denen ein positiver HD-Befund vorliegt, werden von der Zucht ausgeschlossen. Züchter, die wissentlich Hunde mit HD zur Zucht verwenden, werden aus der AAH ausgeschlossen.


    Wenn bei einem Elterntier HD im Nachhinein festgestellt wurde, muss der Besitzer des Nachkommens die HD-Freiheit des Hundes (Bestimmung des HQ- Wertes beim TG- Verlag) nachweisen, um zur Zuchttauglichkeitsprüfung zugelassen zu werden.


    Prüfung an der Herde:


    * 1. Grundgehorsam: Der Hund muss einen guten Gehorsam sowohl abseits als auch an der Herde zeigen. Der Hund bewegt sich frei an der Herde und kann problemlos abgerufen werden.
    * 2. Hütetrieb: Der Hütetrieb muss gezeigt werden. Der Hund bewegt sich frei an der Herde und beherrscht das Kommando „Furche“.
    * 3. Griff: Der Hund muss einen Griff zeigen. Entweder wird der Griff während der Arbeit an der Herde gezeigt oder er bekommt dazu später noch einmal die Gelegenheit an einem Einzeltier.


    Es wird der HGH- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme (mindestens 50% Punkte) an einem Leistungshüten als Zuchttauglichkeitsprüfung anerkannt, wenn im Verlauf der Prüfung ein Griff gezeigt wurde. Anschließend muss der Hüteleiter oder der Preisrichter die Leistungskarte des Hundes abzeichnen. Der Halter hat die Leistungskarte dem Zuchtwart seines Landesverbandes vorzulegen. Leistungskarten können bei den Vorsitzenden der Landesverbände angefordert werden.


    Wird der Hund aufgrund von Mängeln an der allgemeinen Gesundheit, Zähnen, Hoden etc. für zuchtuntauglich befunden, ist eine Wiederholung der Prüfung überflüssig. Fehlte es an Grundgehorsam, Hütetrieb und Griff können diese Eigenschaften zu einem späteren Zeitpunkt auch bei einem anderen Schäferkollegen noch einmal gezeigt werden.


    Die durch die Zuchttauglichkeitsprüfung entstehenden Kosten sind zwischen Hundehalter und Prüfer selbst zu regeln. Empfohlen wird das Vereinbaren einer Fahrt- oder Unkostenpauschale.


    Jedes Mitglied und jeder Züchter in der AAH verpflichtet sich zur Anerkennung der Satzung und den oben genannten Zuchtzielen.


  • Ja sorry, weil deine Hündin noch nichtmal ein Jahr alt ist. Verantwortungsvoll ist etwas anderes. Schon schlimm das du dich darüber noch wundern kannst, wurde dir doch lang und breit erklärt warum man das nicht gut befunden hatte.


    @all
    Ich beschäftige mich gerade mit Collies. Ich persönlich mag vor allem den amerikanischen Typ, leider wird man den so ohne weiteres nicht im VDH finden. Ich möcht jetzt nochmal ausführen wieso weshalb und warum, führt zu weit, aber ich habe nochmal geschaut, was es da noch so für Vereine gibt. Also wenn ich da schon lese, das die Zuchtzulassung von einem Ta gemacht werden darf, sogar per Foto, nee bitte da hört es auf. Genauso bezüglich des Merle-Gens wird da recht locker gehandelt.


    Vieles wurde schon gesagt, auch warum es so wichtig ist, bezüglich der Gesundheit eben nicht nur die Elterntiere zu kennen, aber das wird halt immer in den Wind geschlagen. Ich habe nichts dagegen, wenn einer eine neue Rasse kreieren möchte...mit richtigem Zuchtziel und dem nötigen Sachverstand. Aber mal eben 2 Rassen zu verpaaren und die dann teuer zu verkaufen das ist Vermehrerei.


    Also zusammenfassend kann ich für mich sagen: Jeder der Hunde verpaart (ob gewolt oder ungewollt) ohne Ahnung von Zucht und Genetik zu haben, ohne ein Zuchtziel zu haben, das ist ein Vermehrer.

  • Ja das hast DU mir schon oft genug gesagt.


    Deshalb muß deine meinung ja nicht richtig sein :roll:


    Ich kenne meinen Hund besser, mein TA auch und der sagte mir was anderes als du, und ich sehe was anderes als du sagst.


    Is mir auch zimlich egal was du meinst, ich weiß das ich was falsch gemacht habe, und stehe dazu.


    Deshalb muß es aber nicht falsch sein wie ich die Welpen groß ziehe

  • Nur mal als Gedankengang:


    Ich habe einen Rüden und eine Hündin gleicher Rasse. Beide haben Papiere, beide sind gesund, beide haben die Zuchtzulassung, Körprüfung und Arbeitsprüfungen.
    Würde ich sie verpaaren, bekämen die Welpen nicht nur Papiere, sie bekämen auch das begehrte Siegel Kör- und Leistungszucht.
    Die beiden sind absolut nicht miteinander verwandt, es wäre sogar eine begrüßenswerte Auszucht.


    ABER:
    Wenn ich mir die beiden Hunde ansehe, ihre Eltern betrachte, ihre Nichten, Neffen, Geschwister und Halbgeschwister, dann komme ich zu dem Schluss, dass die Verpaarung so sinnvoll wäre wie eine Kreuzung aus Zebra und Rennpferd.


    Sinnvolle Zucht ist für mich das Verpaaren passender Partner mit einem Ziel, das auch erreichbar scheint.


    Nur weil ich rassereine Hunde verbandskonform kombiniere, heißt das noch lange nicht züchten.
    Trotzdem findet man für die meisten Rassen die besten Vorgaben im VDH. Ich hätte nichts gegen weitere gute Vereine. Aber leider findet man fast immer nur Pseudo-Vereine, die durch die tollen Papiere die Welpen teurer werden lassen, aber eben nichts bieten.
    Auch für die Schnauzer und Pinscher gibt es einen kleinen Alternativverein. Leider keine Alternative, sondern auch nur eine Möglichkeit schnell Geld mit Welpen zu verdienen. Bei den Zergschnauzern boomt die Farbe schwarz-silber. Also versucht man jetzt auch großen schwarz-silber Zwergen und sehr dunklen, kleinen pfeffer-salz Schnauzer einen Schnauzer schwarz-silber zu basteln. Sähe ja auch sicher toll aus, so ein Hund. Nur gibt der Genpool keine Selektion auf neue Farbe her. Aber das erzählen wir dem geneigten Interessenten natürlich nicht. :( :


    LG
    das Schnauzermädel

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