Seltsamer Schutzvertrag
-
-
Eine Freundin hat gerade ein großes Problem: Die Frau, von der sie ihren Hund übernommen hat, droht ihr, ihn wegen "Vertragsbruchs" zurückzuverlangen.
Der Vertragsbruch bestehe darin, dass meine Freundin jetzt ohne ihren Hund zur Hochzeit ihrer ehemaligen Mitbewohnerin nach Bolivien fliegen möchte, insgesamt wird sie zwei Wochen dort sein, und ihr Hund wird derweil bei ihren Eltern leben. Im Schutzvertrag steht sinngemäß, dass die Vorbesitzerin das Recht hat, den Hund jederzeit im Falle von Vernachlässigung oder Weitergabe zurückzunehmen. Darüber hinaus, etwas weiter unten, steht dann, dass sich der neue Halter verpflichtet, u.A. den Urlaub stets gemeinsam mit dem Hund zu verbringen.
Jetzt beruft sich die Vorbesitzerin auf beide Passagen und fordert den Hund zurück, als Frist hat sie 14 Tage gesetzt.
Ich finde das ganze haarsträubend. Den Hund hat meine Freundin vor fast vier Jahren übernommen, der Hund kennt die Eltern, er wird NICHT weitergegeben und obwohl Vertragsfreiheit herrscht, kann ich mir nicht vorstellen, dass solch ein Zusatz (Verpflichtung, dass Urlaub immer mit Hund) rechtens ist, gerade, wenn man an das Wohl des Tieres denkt.
Interessant wäre vielleicht noch zu wissen, dass der Hund längere Zeit bei der Vorbesitzerin gelebt hat, sie ihn ursprünglich aus Griechenland mitgebracht hat (sie vermittelt häufiger Hunde) und dass ihre beiden Hunde erst vor wenigen Wochen verstorben sind ... und meine Freundin vermutet, dass dies nur ein Trick ist, wieder in den Besitz des Hundes zu kommen. Laut eigener Aussage hätte sie ihn damals am liebsten behalten, aber ihr Mann war dagegen.
Hat vielleicht jemand Erfahrung mit solchen Verträgen? Was ist rechtes, was nicht? Solch ein Vertrag soll ja das Wohl des Tieres sichern und das sehe ich zumindest nicht gefährdet, wenn die Eltern (rüstig, mir Reihenhaus, hundeerfahren, dem Hund bekannt) auf den Hund aufpassen.
Dass es dämlich war, den Vertrag zu unterzeichnen, braucht hier nicht diskutiert werden, das weiß meine Freundin mittlerweile selber.Ach ja, für morgen hat sie sich einen Termin bei einem Anwalt geholt, allerdings geht der Flug schon einen Tag später.
- Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
hast du hier Seltsamer Schutzvertrag schon mal geschaut ?*
Dort wird jeder fündig!-
-
Sowas habe ich noch nie gehört und ich kann auch nicht glauben, dass dies rechtens ist.
Klar steht in den Verträgen drin, dass der Hund nicht an Dritte weitervermittelt werden darf, dies betrifft aber nicht den Urlaub.
Was wäre denn bei Krankheit, dann dürfte deine Freundin ja auch nicht ins Krankenhaus ohne den Hund.
Sicher ist diese Klausel, dass man auch den Urlaub immer mit Hund verbringen muss, rechtlich nicht haltbar. -
Bin mal gespannt as der RA deiner Freundin sagt.
Soviel ich weiß, haben die ganzen Verträge vor Gericht keinen Bestand.
-
Zitat
Bin mal gespannt as der RA deiner Freundin sagt.
Soviel ich weiß, haben die ganzen Verträge vor Gericht keinen Bestand.
wäre wirklich interessant,
wo liegt den da der Vorteil für den Hund sollte er mitfliegen?
Der würde sich warscheinlich herzlich bedanken für den Streß finde die Lösung doch echt toll so -
Zitat
Sowas habe ich noch nie gehört und ich kann auch nicht glauben, dass dies rechtens ist.
Klar steht in den Verträgen drin, dass der Hund nicht an Dritte weitervermittelt werden darf, dies betrifft aber nicht den Urlaub.
Was wäre denn bei Krankheit, dann dürfte deine Freundin ja auch nicht ins Krankenhaus ohne den Hund.
Sicher ist diese Klausel, dass man auch den Urlaub immer mit Hund verbringen muss, rechtlich nicht haltbar.Schließe mich voll und ganz an!!! In Maras Vetrag steht son Quatsch auch nicht drin!! Das wäre ja auch schrecklich, wenn sowas erlaubt wäre. Nur weil man einen Hund hat, muss man nicht immer mit ihm zusammen sein. Was ist denn, wenn man zum Beispiel eine Reise gewinnt oder geschenkt bekommt, wo aber Hunde verboten sind oder es nichts für den Hund wäre, müsste man die Reise dann absagen? So ein Blödsinn!
-
-
Ich bin mir ziemlich sicher das so eine Klausel nicht rechtens ist, somit ist sie unwirksam. Die übrigen Vertragsbestandteile, sofern nicht unwirksam bleiben gültig. Weiterhin wird der Hund nicht weitervermittelt, sondern von der Familie betreut, das ist ja wohl ein Unterschied.
Es ist gut, das sie einen Anwalt eingeschalten hat, auch wenn sie sich meiner Meinung nach da keine großen Sorgen machen muß. Aber ärgerlich ist es auf jeden Fall.
-
In unserem Vetrag steht auch drin, dass wir die Hündin auf Wunsch der Züchter wegen ihrer Taubheit kastrieren sollen.
Das ist aber nicht gerichtlich durchsetztbar, denn die Taubheit ist keine medizinische Indukation und wenn keine gesundheitlichen Probleme gewesen wären, hätten wir das auch nicht gemacht.Diese Klausel ist rechtlich nicht korrekt......was wäre denn z.B. wenn du einen Kururlaub machen musst und Hunde da nicht erlaubt sind (und mit Vernachlässigung hat das ja wohl nichts zu tun, wenn du den Hund in Betreuung gibst)...da wird viel Wind um nichts gemacht!
-
Das riecht wirklich schwer danach, dass die Frau sich ein Hintertürchen offen halten wollte für den Fall, dass sie den Hund irgendwann wieder zurück haben möchte.
Ich würde der Frau auf jeden Fall mitteilen, dass der Anwalt eingeschaltet wurde...u.U. macht sie direkt einen Rückzieher.
Zur Sicherheit würde ich der Frau auf keine Fall den Aufenthaltsort des Hundes während des Urlaubs mitteilen solange die Angelegenheit nicht geklärt ist.Auf jeden Fall ist die Klausel in dem Vertrag nicht rechtens.
Ich drücke deiner Freundin die Daumen, dass alles ohne weitere Komplikationen über die Bühne geht.
-
Wie hat die Vorbesitzerin überhaupt erfahren dass der Hund zu den Eltern gegeben wird während der Bolivien-Geschichte???
-
Zitat
Wie hat die Vorbesitzerin überhaupt erfahren dass der Hund zu den Eltern gegeben wird während der Bolivien-Geschichte???
gute Frage
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!