Wie hoch darf die Strafe bei einer Ordnungswidrigkeit sein?
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Ich wohne in einer Stadt mit ca. 240 000 Einwohner.
Das Bußgeld, wenn man sein Hund ohne Leine laufen läßt, wurde bei uns von 35 auf 150 € erhöht. Ist das eigentlich Rechtens, so eine hohe Summe bei einer Ordnungswiedrigkeit, in einer nicht geraden großen Stadt, zu verlangen?
Hinzu kommt das mein Hund nur drei Beine hat, worauf aber überhaupt keine Rücksicht, vom Ordnungsamt, genommen wird! Sie ist schon so eingeschränkt, mit Leine erst recht!
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Hi
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Gibt es für Hunde sowas wie einen Behindertenausweis damit sie mehr Rechte bekommen ?
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Mit Ordnungswidrigkeiten kenne ich mich nicht aus und kann dir nicht sagen, ob das Rechtens ist.
Allerdings ist das hier keine Begründung
ZitatHinzu kommt das mein Hund nur drei Beine hat, worauf aber überhaupt keine Rücksicht, vom Ordnungsamt, genommen wird! Sie ist schon so eingeschränkt, mit Leine erst recht!
DU hast die Ordnungswidrigkeit begangen und nicht der Hund. Auch wenn dein Hund nur 3 Beine hat, wirst du bei einer Widrigkeit erwischt, dann mußt du für dein Verhalten auch büßen bzw. in diesem Falle zahlen.
Es ist unwichtig, ob der Hund eine körperliche Einschränkung hat.
Hund ist Hund, egal ob mit 4 oder 3 Beinen.Halte dich an die Vorschriften und laß deinen Hund nur da frei, wo er auch darf, oder....... laß dich nicht erwischen
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Nun wie hoch der Betrag für einen Verstoß ist, legt doch in einigen Bereichen der Ort selber fest und andere Dinge sind halt identisch, ist wie mit den Steuern.
So ist es schon rechtens, wenn die Stadt dort das Ordnungsgeld erhöht. Wenn es dir zu hoch ist, dann kann man dieses ganz leicht verhindern, in dem man eben diese Ordnungswiedrigkeit nicht begeht.
Wenn es für deinen Hund - aus welchen Gründen auch immer - nicht zumutbar ist, an der Leine zu laufen, lasse dir das von deinem TA bestätigen und stelle einen entsprechenden Antrag auf Befreiung, das wird dann geprüft und wenn du Glück hast, dann bekommst du eine Befreiung und diesen Schrieb musst du dann immer mit dir führen und dann gibt es auch keinen Grund, das dieses Ordnungsgeld verlangt wird.
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Mhhh mit 150 EUR bist Du gut bedient wenn man bendenkt das nach deutschem Recht das Bußgeld bei einer Ordnungswidrigkeit für juristische Personen bis 50.000 EUR betragen kann.
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Ordnungswidrigkeiten können vom jeweiligen Regierungspräsidium, Stadtbezirk oder Kreisamt festgelegt werden. Wie direkt über mir erwähnt wurde, können Ordnungsgelder bis 50.000 € betragen.
Du kannst ja mal beim Ordnungsamt anfragen, ob dein Hund aufgrund seiner Behinderung eine Befreiung der Leinenpflicht bekommt.
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Bußgelder können je nach Gesetz sogar noch höher festgesetzt werden.
Allerdings dürfte eine Geldbuße in Höhe von 150 € für einen schlichten Verstoß gegen die Leinenpflicht, ohne Gefährdung etc schlichtweg unverhältnismäßig sein.
Zum Vergleich: 160 € Bußgeld gibt's bei Überschreitung der Geschwindigkeit innerorts um 40 km/h.Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist sogar nur ein Verwarngeld bis 35 € vorgesehen.
Falls ein solcher Bußgeldbescheid kommt, dessen Festsetzung man - aus welchen Gründen auch immer - für nicht gerechtfertigt hält, kann man ja Einspruch hiergegen einlegen. Verbunden mit der Gefahr der Erhöhung der Kosten, versteht sich.
LG, Caro
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Zitat
Bußgelder können je nach Gesetz sogar noch höher festgesetzt werden.
Klugscheißmodus AN:
Aber nicht bei Ordnungswidrigkeiten für juristische Personen
Klugscheißmodus AUSOb jetzt natürlich hier im Fall 150€ gerechtfertigt sind ist sicher eine Auslegungssache seitens der Gemeinde. However, wenn Leinenpflicht besteht, dann ist es egal ob 35€ oder 50000€, sie besteht. Ein Verstoß ist ein Verstoß. Scheinbar schwindet die Schmerzgrenze bei vermeintlich kleinen Verstößen immer mehr, was mich sehr nachdenklich über unsere Gesellschaft macht. Sicher hab ich auch schon gegen das ein oder andere verstoßen, aber wenn ich dafür zahlen muss dann beschwer icih mich nicht.
Für die TE bleibt einfach nur der Rat, das sie beim OA einen förmlichen Antrag mit entsprechender Begründung stellt um den Hund ev. von der Leinenpflicht zu befreien. Ob es Erfolg hat wage ich aber zu bezweifeln.
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Zitat..............
Für die TE bleibt einfach nur der Rat, das sie beim OA einen förmlichen Antrag mit entsprechender Begründung stellt um den Hund ev. von der Leinenpflicht zu befreien. Ob es Erfolg hat wage ich aber zu bezweifeln
----------------------------------Unabhängig davon würde ich zu dem AmtsVet. gehen (das sind ja meist TA) und würde ihm den Fall schildern, evtl. Fotos von dem Hund mitnehmen.
Ich könnte mir vorstellen, daß er sich mit dem OA in Verbindung setzt und es dann viell. doch eine Entbindung der Leinenpflicht gibt.
Versuchen kann man es. -
Zitat
Klugscheißmodus AN:
Aber nicht bei Ordnungswidrigkeiten für juristische Personen
Klugscheißmodus AUSDu meinst vermutlich natürliche Personen? Aber auch gegen diese kann je nach Gesetz ein höheres Bußgeld verhängt werden.
Denn gegen juristische Personen kann das Bußgeld weitaus höher sein.Ein geringes Bußgeld sollte natürlich kein Freifahrtschein sein, gewisse Vorschriften einfach zu ignorieren. Dennoch muss auch das Bußgeld in Bezug auf die Owi angemessen sein.
LG, Caro,
deren Hund selbstverständlich niemals nie unerlaubterweise ohne Leine läuft -
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