Radfahrer und Klingeln

  • Hi zusammen,


    ich ärgere mich nun schon Wochen ständig über Radfahrer, die von hinten angefahren oder teils richtig angeschossen kommen und nicht klingeln.


    Ich frage mich was passiert, wenn so ein Radfahrer mich oder einen der Hunde umfährt.
    Gibt es eine Pflicht für Radfahrer zu klingeln wenn sie sich von hinten nähern?


    Ich halte solche Situationen grundsätzlich für ziemlich gefährlich, ich könnte einen Schritt zur Seite machen und schon wäre es zu spät. Oder ein Hund erschrickt und macht nen Satz... da gibts unendliche Möglichkeiten.
    Wer haftet dann?


    Hab schon im Netz gesucht, aber nur gefunden, dass es die Pflicht gibt eine Klingel am Rad zu haben, mehr aber nicht.
    Es besteht in den Gebieten übrigens keine Leinenpflicht für Hunde, falls das von Bedeutung sein sollte.


    Kennt sich da jemand aus?


    LG
    LaLouna

    • Neu

    Hi


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    • hallo,
      heute ist auch eine fadfahrerin so schnell und nah an mir und dem hund vorbei gerast, dass ich mcih tierisch erschrocken habe und einen satz zur seite springen mußte. hätte der hund reagiert, hätte ich keine chance gehabt.


      diese dame führ auf dem fußweg, muß ich dazu sagen. klingeln war auch nicht angesagt.


      es ist leider so, dass, falls der hund einen schaden anrichtet, du dafür gerade stehen mußt. egal, wie falsch sich der "geschädigte" verhalten hat.


      gruß marion

    • Zitat

      es ist leider so, dass, falls der hund einen schaden anrichtet, du dafür gerade stehen mußt. egal, wie falsch sich der "geschädigte" verhalten hat.


      Nö, wenn der Radfahrer meinen Hund über den Haufen fährt, dann ist das Sachbeschädigung und "Tierquälerei".


      Natürlich haftet der Radfahrer für den entstandenen Schaden.

    • ne, würde ich mich nicht drauf verlassen. ich hatte schon vor jahren so einen fall.
      da war nix mit haften des radfahrers. angezeigt wurden wir.


      gruß marion

    • Verlassen würde ich mich auch nicht drauf, schließlich kann man das Ding leicht so drehen, dass der Hund dem Radfahrer in den Weg gesprungen ist.


      Außerdem ist es mir grundsätzlich lieber, wenn mein Hund gar nicht erst angefahren wird. ;)


      Strafrechtliche Relevanz hätte eh nur das vorsätzliche Anfahren des Hundes, alles andere ist Versicherungstüddelüt.


      Deswegen immer lieber selbst anfahren lassen :lol: , da steht man besser da.

    • Zitat


      Deswegen immer lieber selbst anfahren lassen :lol: , da steht man besser da.


      werde ich mir merken. damals ist der radler zwischen dem hund und mir volle kanne mit absicht - wie sich später herausstellte - in die leine gefahren.
      der hund saß neben mir am rand und pinkelte. wir sind beide geflogen.


      gruß marion

    • Du, ich geh tatsächlich immer als letzte von der Straße. Niemals gehe ich an den Rand und rufe meinen Hund dann erst ab.


      Leider gibt es immer mehr Idioten, die einen Hund absichtlich umrennen oder über den Haufen fahren. :zensur:


      Für einen Menschen bremsen sie alle - noch. So traurig das ist.

    • ich finde diese radfahrer auch immer zum kotzen. und das, obwohl ich manchmal selber einer bin, aber ein rücksichtsvoller! ich kündige mich mindestens 10 meter vorher an und fahre dann langsam an den menschen und anderen hunden vorbei. so und nicht anders. diese spinner rasen ohne rücksicht auf verluste dir in die hacken und beschweren sich dann noch. und man kann nicht mal selber motzen, weil die leute irgendwie alle stöpsel (musik) in den ohren haben.


      zu deiner frage, ich denke auch, dass wenn jemand deinen hund anfährt und dabei auf die schnauze fliegt, bist du der angemeierte. egal wer schuld hat, es ist immer der hund. :/
      ist es nicht untersagt für radfahrer auf dem bürgersteig zu fahren? entweder radweg, wenn keiner vorhanden, straße. also wenn die auf dem wanderweg fahren wo es nicht ausgeschildert ist für fahrräder müsste das doch verboten sein, oder?

    • Mich hat gestern auch einer auf dem Bürgersteig erschreckt, der kam so schnell um die Ecke, so schnell konnte ich nicht gucken, in einer Einbahnstraße, natürlich entgegengesetzt.


      Soviel ich weiß, dürfen nur Kinder bis zu einem gewissen Alter auf dem Bürgersteig fahren.


      Wüßte auch gerne mal ob die auf Wanderwegen überhaupt fahren dürfen.

    • Wanderwege sofern sie nicht explizit nur als Spazierwege ausgewiesen sind, dürfen genutzt werden.


      Radwege dürfen nur bis 6 oder 8 Jahre genutzt werden.


      Ist ein Radweg vorhanden, der zumutbar ist (also kein total kaputter), muss dieser genutzt werden.


      Ist ein Radweg auf beiden Seiten der Strasse vorhanden, darf jeder Radweg nur in die jeweilige Richtung genutzt werden (analog zur Strassenseite).


      Ab 0.3 Promille auf dem Rad hat man eine Unfallmitschuld, genauso wie beim Autofahren.


      Ab 1.6 Promille ist auch auf dem Rad der Führerschein komplett weg. (Beim Auto ist das bei 1.2(?) Promille - also etwas früher):


      Wo kein Kläger, da kein Richter......


      Mein Freund hat mit dem Rad eine Familie überholt. Gefahren sind sie Vater - Kind - Kind - Mutter. Er hat sie überholt und war schon auf höhe des vorderen Kindes, als aus heiterem Himmel (auf der linken Seite war eine Mauer, keine Kreuzung oder sonst was) der Vater stoppt und sein Rad 90° zum Radweg dreht. Mein Freund ist in ihn rein gefahren (da ja nun die linke Wegseite wo er gefahren ist blockiert war, über ihn drüber geflogen und hat sich diverse heftige Abschürfungen zugezogen sowie einen netten Schlüsselbeinbruch, der ihn 3 Monate beschäftigt hat, sowie ein doch relativ verbogenes Fahrrad. Schuld: Tja, wir sollten froh sein, dass der Herr ihn nicht angezeigt hat (nicht verletzt der Vater), denn er wäre schließlich in den Familienvater hineingefahren.


      Wir vermuten, der Vater wollte sich nach hinten umgucken, und hat dabei selber das Rad verrissen.. aber das gibt natürlich dann keiner mehr zu. Ich würde mich also auch nich darauf verlassen Recht zu kriegen, wenn ein Radler mit Absicht den Hund umfährt.

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