Hundewiese und Kinder, was ist wenn etwas passiert?
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Wie heißt es so schön? Der Hund muß so gesichert werden, das er NIEMANDEN verletzt! Weder den Einbrecher der in mein Haus einsteigt, noch ein Kind auf der Hundewiese...
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fanta, ich fürchte nicht nur eine mitschuld, sondern die schuld.
setzt euch doch mal mit der stadt in verbindung und erklärt sie situation. bitte sie, ein schild aufzustellen, dass eltern darauf hinweist, dass sie mit ihren kindern lieber woanders laufen sollten und ein gewissens risiko tragen, wenn sie auf der hundewiese laufen. radfahren würde ich da auch nicht erlauben, denn viele hunde reagieren darauf
setzt ein schreiben auf und sammelt unterschriften, schickt dann eine abordnung zum oa, um eure bitte vorzutragen.
vielleicht ist die stadt ja dazu bereit.
gruß marion
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Ich liebe Kinder - auch wenn ich keine eigenen habe. Aber auf einer ausgewiesenen Hundeauslauffläche sollte man schon Rücksicht auf die Hunde nehmen. Wenn ein Hund auf dem Spielplatz ist, wird sich (zurecht) aufgeregt. Aber HH haben keine Rechte? Sorry, aber so was regt mich auf. Immer wird gepredigt das Hundehalter Rücksicht nehmen sollen. Aber umgekehrt...
Und ja, wenn einem Kind auf der Hundewiese etwas passiert, ist der HH verantwortlich. Auch wenn Zeugen da sind die aussagen das der Hund keine Schuld hat, hat man bestimmt zumindest eine Mitschuld.
Wenn ich als Autofahrer einen Radfahrer mitnehmen der auf der falschen Seite des Radweges fährt (mir letztens fast passiert - Sonne hat mich geblendet) dann hat der Autofahrer ebenfalls Schuld. Ist Schei**, ist aber so.
Erfahrungen habe ich mit solchen Situationen zum Glück nicht. Im Park nehme ich die Hunde an die Leine wenn Kinder kommen und auf dem Feld kann man sich gut aus dem Weg gehen.
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Zitat
Wie heißt es so schön? Der Hund muß so gesichert werden, das er NIEMANDEN verletzt! Weder den Einbrecher der in mein Haus einsteigt, noch ein Kind auf der Hundewiese...
Und was ist wennn die Hunde einfach nur toben, sich also nicht "rechtswidrig" verhalten und Kinder die da nicht hingehören dazwischen geraten? Darf der Hund auf einer extra eingezäunten Hundewiese nun auch nicht mehr spielen?
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Zitat
und nun die Eltern mit Anzeige und so nem Mist kommen- ist der Halter der einzig Schuldige
[/code]ich glaube JA
Dein Hund darf auch nicht auf Euern Grund(Haus,Garten) einen Einbrecher verletzen,weil sogar da bist Du dran :zensur: -
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Zitat
ich glaube JA
Dein Hund darf auch nicht auf Euern Grund(Haus,Garten) einen Einbrecher verletzen,weil sogar da bist Du dran :zensur:Geht es jetzt um "vorsätzliches und agressives" Beißen- oder auch um ganz hundenatürliches Verhalten, wie z.B. mit einem Hundekumpel spielen? Dürfen sie nun selbst das nicht mehr, nichtmal mehr auf extra eingezäunten und ausgeschilderten Hundewiesen?
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Zitat
fanta, ich fürchte nicht nur eine mitschuld, sondern die schuld.
setzt euch doch mal mit der stadt in verbindung und erklärt sie situation. bitte sie, ein schild aufzustellen, dass eltern darauf hinweist, dass sie mit ihren kindern lieber woanders laufen sollten und ein gewissens risiko tragen, wenn sie auf der hundewiese laufen. radfahren würde ich da auch nicht erlauben, denn viele hunde reagieren darauf
setzt ein schreiben auf und sammelt unterschriften, schickt dann eine abordnung zum oa, um eure bitte vorzutragen.
vielleicht ist die stadt ja dazu bereit.
gruß marion
Die Idee ist nicht schlecht - aber man muss gut abwägen. Was ist wenn die Stadt auf durch den Brief erst auf die Situation aufmerksam wird? Auf der anderen Seite: Wenn wirklich mal was passiert - dann könnten die die Fläche auch dicht machen.
Echt, alles Mist. Wenn die Erwachsenen doch nur mal für einen Cent nachdenken würden
Scheinen genauso intelligent zu sein wie die, die mit einer läufigen Hündin auf den Truppi gehen und das am besten noch Sonntags in der Hauptzeit und dann brüllen, dass man die Rüden gefälligst an die Leine nehmen soll ... regt mich genauso auf. :zensur:
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Zitat
Geht es jetzt um "vorsätzliches und agressives" Beißen- oder auch um ganz hundenatürliches Verhalten, wie z.B. mit einem Hundekumpel spielen? Dürfen sie nun selbst das nicht mehr, nichtmal mehr auf extra eingezäunten und ausgeschilderten Hundewiesen?
Ich denke das da keine Unterschiede gemacht werden,meistens heisst eh : Hund hat Kind verletzt und fertig,nach der Situation fragt doch keine Sau.....
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Zitat
Ich denke das da keine Unterschiede gemacht werden,meistens heisst eh : Hund hat Kind verletzt und fertig,nach der Situation fragt doch keine Sau.....
Eh klar, die Medien fragen nicht. Das Gesetz aber schon, denn auch wenn Hundehalter sich gern als Miesepeter sehen- auch sie haben Rechte! Wir leben in Deutschland, nicht in Spanien.
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Hab ich dich jetzt richtig verstanden und du findest es auch nicht okay, wenn Hundehalter ihre Kinder mitbringen? :?
Generell ist so eine Hundewiese öffentlich, d.h. es darf dort jeder hinein, egal ob mit oder ohne Hund.
Wenn es nun zu einem Vorfall kommt, dann haftet zunächst einmal der Hundehalter nach §833 BGB. Ob die Haftung des Hundehalters zurücktritt hängt davon ab, ob ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt.
Kinder können aber nur sehr eingeschränkt einen Schaden verschulden.
Die verletzte Aufsichtspflicht der Eltern schmälert nicht die Haftung des Schädigers.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Kinderhaftung11.htmDas heißt, ja, geh mal davon aus, dass in der Regel du bzw. deine Versicherung für den Schaden aufkommen muss.
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