HILFE ! Ordnungsamt nimmt mir Hund weg !!!
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Stoffelfrauchen -
8. Mai 2009 um 11:55 -
Geschlossen
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Zwei Fragen habe ich jedoch noch.
Hat das Th bei dem Anruf heute denn gesagt/gewusst warum der Hund dort ist? Bzw. haben sie angedeutet dass du den Hund wohl doch nicht 'ganz' bekommst?
Du hats am Anfang geschrieben, dass er eine Empfehlung auf Maulkorbbefreiung hat. Aber es gab ja nunmal die Auseinandersetzung mit dem anderen Hund und eine Verletzung bzw. danach Anschaffung eines sichereren MKs. Ich denke damit ist diese 'Empfehlung' dann hinfällig, oder? Echt schade... :/
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Hi
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Nun ja, in einigen Bundesländern ist es ja nicht genau geregelt, wie ein Maulkorb auszusehen hat.. in NRW gilt ja auch ein Halti als Maulkorb, wenn ich mich nicht täusche, oder?
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in NRW gilt ein Halti nicht als Maulkorb
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Die Empfehlung zur Maulkorbbefreiung bekam er nach dem Vorfall mit dem anderen Hund. Dort wurde die komplette Prüfung auf Video aufgezeichnet, und unter anderem wurde auch getestet wie der Hund auf andere Rüden reagiert. Angebunden, mit mehreren Metern Abstand zu mir. Und er war normal, hat weder geknurrt noch sonst was gemacht. Er ist also nachweislich nicht gesteigert aggressiv. Bei einem bissigen Schäferhund der direkt auf ernsten Angriff geht würde wohl auch jeder andere Hund sich verteidigen oder ?
Und selbstverständlich weiß das Tierheim warum der Hund dort ist. Wenn schon das Ordnungsamt das Tier bringt !!! Ich glaube denen wäre es auch am liebsten wenn ich Stoffel einfach wieder abholen könnte. Die sind natürlich für jeden Hund, und besonders Soka froh, der vermittelt wird.
Außerdem lebe ich nicht in NRW sondern in Rheinland-Pfalz.
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Ne, es ging nur darum, dass in einigen Bundesländern der Maulkorb nicht genau definiert ist.
Ich weiß nicht, wie das in RLP geregelt ist, ich such mal
ZitatVerwaltungsvorschriften
zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)5.2.3
Der Begriff "Maulkorb" wird untechnisch verwendet. Anstelle eines
"echten" Maulkorbes kann auch eine andere, in der das Beißen
verhindernden Wirkung gleichstehende Vorrichtung, z.B. ein
Kopfhalfter, verwendet werden. Die Überwachungsbehörden prüfen, ob der
verwendete Maulkorb oder eine gleichwertige Vorrichtung auch
tatsächlich das Beißen verhindert. Sollte dies nicht der Fall sein,
z.B. weil ein zu großer Maulkorb verwendet wird oder gleichwertige
Vorrichtungen unsachgemäß angewendet werden, liegt ein Verstoß gegen §
5 Abs. 2 Satz 3 vor, der nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden kann. -
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Also wir drücken dir weiterhin die Daumen und hoffen das das ganze bald rum mit positiven ergebniss rum ist.
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Gott Behörden haben aber auch immer einen langen Atem...
wünsche dir weiterhin viel Kraft und auf das alles gut wird
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Und gibt es was neues? Hast du deinen Hund wieder?
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mitles und daumendrück
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Hallo,
leider lese ich erst heute diesen Thread.
Was auf all den Seiten (ja, ich habe wirklich alles gelesen *g*) nirgends geschrieben wurde:
Ich würde diese Leute anzeigen wegen übler Nachrede, Verleumdung, was auch immer.Würde mir jemand etwas unterstellen, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt nachweislich gar nicht
an diesem Ort war, würde diese Person sich ganz warm anziehen müssen :barb:
Und wenn "mein" Hund deshalb im Tierheim sitzen müsste, sowieso.
Höflich fragen, ob solche Kreaturen die Anzeige zurückziehen? Keinesfalls!Egal wie, ich wünsche Dir und Stoffel (hübscher Kerl mit süßem Namen!) viel Erfolg!
Liebe Grüße
Doris
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