Mein Wachhund biss Mensch - und nun?

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  • Zitat

    Klar. Du könntest sogar haftbar gemacht werden, wenn jemand bei dir im Haus einbricht und der Hund dort beisst. Alles schon vorgekommen. Wobei ich mich frage wer so dämlich ist und seinen Einbruch zugibt nur wegen einem Hundebiss... :???:

    Tz, manchmal sind Gesetze wirklich dumm :/

  • Ich muss da leider Marion voll zustimmen! :/
    Das ganze ist echt grob fahrlässig, von euch gewesen.
    Hoffe nur, daß ihr daraus etwas gelernt habt.
    Ich würde mit einem riesen Blumenstrauß und ner Flasche Wein oder Sekt, bei der Krankenschwester vorbeigehen und mich nach ihrem Befinden erkundigen.
    Macht auf jeden Fall einen guten Eindruck!


    Conny

  • Tja dumm gelaufen aber genau diese Fehler machen den anderen Hundehaltern das Leben schwer.

    :headbash:

    Sorry eine Hund aus Spanien auf einem frei zugänglichen Grundstück laufen zu lassen.
    Die offensichtliche Abneigung des Hundes gegen Krankenpersonal zu igonieren.
    Die Naivität der Krankenschwester ...

    Also als Versicherungsträger würde ich da jegliche Kostenübernahme ablehnen, da die Beteiligten grob Fahrlässig gehandelt haben ....
    Nicht nur der Halter sondern auch die Krankenschwester , da man auch von ihr ein Grundwissen über Hundeverhalten erwarten kann

  • Zitat

    Also mein Wissensstand is der, dass der Halter in jedem Fall haftbar gemacht werden kann.
    Das is wie, wenn du einem Einbrecher eine mit der Pfanne überbrätst. ;)
    Dann kann der dich auch wegen Körperverletzung anzeigen.
    Klingt makaber, is aber so.

    vg
    tupfi


    genau. so ein schild kann die sache sogar noch verschlimmern. falls ein einbrecher im haus von deinem hund gestellt wird, darf er trotzdem nicht beißen und du den einbrecher auch nicht ok schlagen :lachtot: du bist auf jeden fall immer dran.

  • Zitat

    Warum sollte ich ihn im Garten die ganze Zeit beaufsichtigen? Ich muss auch auf Arbeit. Und ihn den ganzen Tag in der Bude halten geht bei ihm nicht - es ist, wie gesagt, ein spanischer Hund aus einer Wachhundlinie. Das wäre Tierquälerei.

    Und normalerweise wird er ja wie gesagt ggf. angeleint. Es war nicht meine Schuld, dass er gebissen hat, mir gehört weder das Grundstück, noch habe ich jemanden rein gelassen, obwohl er frei läuft. Auch deshalb meine Frage wegen der Haftpflicht... es war ja nicht meine Schuld, mir gehört bloß der Hund!

  • Zitat

    genau. so ein schild kann die sache sogar noch verschlimmern. falls ein einbrecher im haus von deinem hund gestellt wird, darf er trotzdem nicht beißen und du den einbrecher auch nicht ok schlagen :lachtot: du bist auf jeden fall immer dran.


    Marion du meintest doch wohl Ko schlagen, nich ok, oder doch? :lol:

    Conny

  • Zitat


    genau. so ein schild kann die sache sogar noch verschlimmern. falls ein einbrecher im haus von deinem hund gestellt wird, darf er trotzdem nicht beißen und du den einbrecher auch nicht ok schlagen :lachtot: du bist auf jeden fall immer dran.

    Klar dürfte ich ihn in Notwehr ko schlagen. :headbash:

  • Zitat

    Hm, das kann doch nicht sein,oder?
    Wenn ein "Betreten verboten" oder ähnliches Hunde-Warnschild dort steht, und ein Unbefugter das Grundstück trotzdem betritt, muss doch nicht der Halter für den Schaden aufkommen :???:
    Wir können unser Gartentor zB gar nicht abschließen, sondern es ist nur mit einem Riegel gesichert.


    Es ist aber so. Verbotsschilder entbinden dich nicht von der Verantwortung
    für deinen Hund.

    Selbst an einer Baustelle haben entsprechende Verbotsschilder keine Funktion.

    Etwas, daß ich nicht betreten darf, muß so gesichert sein, daß ich nicht
    hin komme.

  • Hallo,
    ein Hund darf sich dann "verteidigen",wenn er oder seine Bezugsperson angegriffen wird-ansonsten nicht!!Auch nicht,wenn ein fremder das Grundstück betritt!!
    Unsere Hunde laufen zwar auch frei im Garten herum,aber es muß auch niemand hindurch-fremde oder Besucher haben die Haustür zu benutzen-war auch schon vor den Hunden so.Aber ich habe innen gegen die Gartentür(ist ein hoher Sichtschutzzaun mit Tor) einen Stein gelegt,so daß niemand herein kann.
    Ob Deine VS ggfs. zahlt,weiß ich auch nicht.

  • Corydoras: Tja das ist ja das Problem!
    Es ist dein Hund, du weißt wie er reagiert.
    Deshalb musst du dafür sorgen, daß nichts passiert.
    Zur Not muss er eben an einer Laufleine gehalten werden.
    Oder in einem Zwinger!


    Conny

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