Verbotschild für Kinder/ Hund zerstört Spielzeugauto

  • Hallo Zusammen,
    ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage.


    Wir leben in einer kleinen Strasse am Rande der Ortschaft.
    In dieser Strasse leben auch ca 15 Kinder im Alter von 3-13 Jahren, die den ganzen Tag schon mal nichts besseres zu tun haben als mit ihren Tretautos und Traktors die Strasse auf und Ab zu fahren, laut zu schreien und zu rennen- Kinder eben. ( etwas genervt bin!)


    Neben unserem Grundstück und dem Nachbarn zur einen Seite liegt ein freies Grundstück, eine Wiese. Dieses Grundstück ist mit dem Schild
    BETRETEN DES GRUNDSTÜCKS VERBOTEN! ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER! und einem Holzzaun umzäunt. Jedoch ist es von unserem und dem Nachbarsgrundstück aus ohne Probleme zu betreten.


    Nun haben die Kinder des Nachbarn dort auf der Wiese mit ihren Spielzeugautos gespielt - die mit Fernbedienung und nervigem quietschigem Sound (für unseren Hund). Unser Hund hat das gehört ( er wird immer gleich sehr aufmerksam bei solchen Geräuschen und hat sich durch die Hecke des Gartens ( plus Gitterzaun Höhe ca 1,00m, den er aber nicht sehen kann) davon gemacht und eben so ein Auto kaputt gemacht - die Kinder haben ihn nicht mal interessiert. Die Mutter der beiden war zu diesem Zeitpunkt in ihrem Garten und die Kinder so zu sagen unbeaufsichtigt, obwohl sie noch nicht mal im Schulkinderalter sind.


    Mein Freund ist sofort hinterhergelaufen , aber das Auto konnte er leider nicht retten. Nun sollen wir die Reparaturkosten für das Auto bezahlen ( war wohl auch ein Sammlerstück vom Vater).


    Meine Frage ist nun, in wie weit wir dafür haften müssen; ich mein -kkar unser Hund ist auch einfach auf das Grundstück gelaufen, aber die Kinder hätten dort ja eigentlich gar nicht spielen dürfen- laut dem Verbotsschild. Und hätten die Kinder nicht dort gespielt wäre das so auch nicht passiert.


    Hat jemand von Euch evtl eine ähnliche ERfahrung gemacht oder kennt sich diesbezüglich aus ??


    Bin für jeden Tipp oder Rat sehr dankbar!!


    Ein wunderschönes Wochenende an alle Hunde & Hundehalter.


    Dobi 285


    P.S. Natürlich haben wir nun vorgesorgt, dass so etwas nicht mehr passiert, haben den ganzen Garten noch höher eingezäunt, so dass unser lieber Hundeschatz sich nicht mehr davon stiehlt ;)
    Aber die Kinder z.B spielen noch immer dort.

  • Hi Du!


    Was du tun solltest, hängt davon ab, ob du eine Tierhalterhaftpflicht für deinen Hund abgeschlossen hast? Diese sollte solche Dinge eigentlich übernehmen!


    LG murmel

  • Das Eine hat aus juristischer Sicht mit dem Anderen nichts zu tun.
    Der Grundstückseigentümer/Besitzer/Pächter/Mieter will nicht das sein Grundstück betreten wird. Punkt. Ob er im Falle einer Zuwiderhandlung, durch wen auch immer, Zivilklage erhebt, bleibt ihm überlassen.


    Mit der durch Deinen Hund begangenen Sachbeschädigung hat das nichts zu tun. Im Gegenteil. Der Grundstückseigentümer könnte sogar Anzeige gegen Dich erstatten, auf eine Anzeige gegen die Eltern der Kinder aber verzichten.


    So oder so. Dein Hund hat das Auto des Kindes beschädigt und Du musst dafür haften. Grundsätzlich könntest Du auch anderweitig belangt werden, weil Du entgegen den Vorschriften der Hundehaltungsverordnung (Bundesrecht) nicht dafür gesorgt hast, das Dein Hund das Grundstück nicht gegen Deinen Willen verlassen konnte.


    Für alles weitere frage bitte einen Rechtsanwalt. Privatpersonen dürfen keine rechtsverbindlichen Ratschläge geben und im Forum selbst sind Rechtsauskünfte auf Grund des Haftungsgesetzes ebenfalls unerwünscht und unzulässig.


    Gruß
    Wakan

  • Egal was Gesetz wäre oder nicht, würde ich persönlch gar nicht darüber nachdenken. Mein Hund hat eine Sache beschädigt, also habe ich diese Sache zu ersetzen - aus rein moralischer Sicht.

  • Hey Leute!


    Net glei so drauf einhacken!!! Immer schön lieb sein! :freude:
    Klar muss der Schaden ersetzt werden, aber man kann schlecht riechen, das der Hund auf den Ton so abgeht, das er den Gartenzaun überwindet...Fehler passieren!
    Und auch wenn Dogi die Kinder "nerven" (was ich persönlich verstehen kann) muss sie zahlen, auch wenn's net soooo toll ist!


    Wakan: Besser hätte man es kaum schreiben können! :gut:


    Gruß
    Kleine

  • Andererseits überlege ich mir gerade, warum die Eltern die Kinder mit "Sammlerstücken" spielen lassen. Da müssten sie doch eigentlich damit rechnen, dass die kaputt gehen.


    Kann man sich nicht so einigen mit den Leuten?


    Lass Dir auf jeden Fall einen Beleg geben oder eine Rechnung für das "Sammlerstück", die Versicherung will das mit Sicherheit auch sehen.

  • Zitat

    Andererseits überlege ich mir gerade, warum die Eltern die Kinder mit "Sammlerstücken" spielen lassen. Da müssten sie doch eigentlich damit rechnen, dass die kaputt gehen.


    Das vielleicht schon... Aber man muss nicht damit rechnen, dass es durch einen Hund kaputt gemacht wird... ;)


    LG murmel

  • Hallo,


    da muss ich Pebbles auch recht geben.


    Es ist Ehrensache das man Sachen die von den eigenen Kindern oder den Hunden kaputt gemacht oder beschädigt werden, ersetzt.


    Dafür hat jeder eine Versicherung. :wink:


    Reich eine Rechnung des Autos bei deiner Versicherung ein. So gehst du jedem Ärger aus dem Weg. :gut:

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