Was haltet Ihr von der Sache ?

  • Ich habe da mal eine kleine Geschichte aus meinem Bekanntenkreis,
    die z.Zt. sehr aktuell ist, und würde gerne mal eure Meinung dazu hören :


    Die Schwester eines Freundes bekam von Ihren Eltern zu Weihnachten einen Hund geschenkt (sie wollte einen, ist über 20 und hat einen Job).
    Die Entscheidung fiel auf ein BC Welpen (w)

    Wir haben den Eltern damals davon abgeraten, da Ihre Tochter
    zeitlich mit Job, Pferd und Freund (nicht unbedingt in der Reihenfolge :D ) ziemlich eingespannt ist.
    Trotz allem bekam sie den Hund kurz vor Weihnachten.

    Nach knapp einem Monat merkten dann die Beteiligten, das es nicht funktioniert.
    Die Arbeit blieb an den Eltern hängen (die bereits einen Hund & eine Katze haben)
    und die Beschenkte sah ein, das sie dem Hund kein artgerechtes Leben bieten kann.
    Einsicht kam, leider etwas spät (nämlich nach dem Kauf).

    Nun ging es darum dem Hund ein neues, tollen Zuhause zu suchen.
    Über den Freundeskreis und Ihre weiteren Hobbies fand sich ein, imho wirklich super zuhause für die Kleine.

    Ein Schäfer entschied sich den Hund bei sich aufzunehmen und entsprechend auszubilden.

    Der "Züchterin", die Frau die den Welpen damals verkauft hat, war damit
    nicht einverstanden und wollte den Hund zurück.
    Sie bezeichnet sich selbst als Hobbyzüchterin mit Tierpension, als beides ist sie nicht wirklich registriert (VDH, etc.)
    Papiere gab es beim Kauf, und bis heute, auch nicht.
    Ihr Eilantrag auf einstweilige Verfügung (Rückgabe des Hundes),
    wurde am Freitag abgewiesen.
    Sie möchte nun evtl. den "langsamen" Klageweg gehen.

    Quickinfos :

    Der BC wurde mit nicht einmal 4 Wochen von der "Züchterin" abgegeben.

    Der BC ist beim neuen Besitzer augenscheinlich super glücklich und treibt mit seinen knapp 4 Monaten 300 Schafe zusammen

    Die "Züchterin" beharrt auf den Kaufvertrag, in dem Weiterverkauf untersagt ist

    Der neue Besitzer ist angesehen beim Tierschutz und hat diverse Preise für seine Verdienste um Tiere & Umwelt erhalten

    Der BC wurde für weniger des ursprünglichen Preises weitergegeben, also auch kein Gewinn erzielt.

    Die "Züchterin" hat um die 10 Hunde, die sie OT "ausgesucht paart"

    Die "Züchterin" betreibt z.Zt. einen Glaubenskrieg auf Ihrer HP, es scheint als ob sie alle ehemaligen Käufer per Email informiert hat, Ihre HP beinhaltet diverse Beileidsbekundungen für das Tier & Titulierungen für unsere Bekannten

    Was haltet Ihr von der Geschichte und der "Züchterin" ?
    Es steht außer Frage das der ursprüngliche Kauf unserer Bekannten Bockmist war, aber verbieten konnten wir es Ihnen ja nicht.

  • Ob die Züchterin in einem Verein ist oder nicht, spielt keine Rolle. Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Wenn ich ein Auto verkaufe - und Hunde sind leider nach deutschem Recht auch nur eine Sache - muss ich auch nicht offizieller Händler oder Gewerbetreibender sein, trotzdem ist der Kaufvertrag bindend.

    Seriöse Züchter haben diese Rückgabeklausel übrigens immer in ihren Verträgen - daher sollte es normalerweise auch keine Rassehunde in Tierheimen geben, denn jeder seriöse Züchter verpflichtet sich, "seine" Hunde wieder zurückzunehmen bzw. bei Weitergabe informiert zu werden.

    Allerdings stelle ich die Seriosität dieser "Züchterin" doch etwas in Frage, wenn sie wirklich einen vier Wochen alten Welpen abgegeben hat. Und wieso jemand, der einen Hund haben möchte, sich nicht vorher wenigstens darüber infomiert, ab welchem Alter Welpen von der Mutter getrennt werden dürfen ... nun ja.

    Ich fürchte also, dass da nicht viel zu machen ist. Wenn der neue Besitzer allerdings so gut im Tierschutz bekannt ist, kann die Sache ja vielleicht doch noch ein gutes Ende bekommen.

  • Zitat

    Ob die Züchterin in einem Verein ist oder nicht, spielt keine Rolle. Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Wenn ich ein Auto verkaufe - und Hunde sind leider nach deutschem Recht auch nur eine Sache - muss ich auch nicht offizieller Händler oder Gewerbetreibender sein, trotzdem ist der Kaufvertrag bindend.

    Aber der Autohändler kann einem doch auch nicht verbieten das Auto weiterzuverkaufen, oder ?
    Es wurde afaik kein Vorkaufsrecht mit vereinbart.

    Zitat


    Seriöse Züchter haben diese Rückgabeklausel übrigens immer in ihren Verträgen - daher sollte es normalerweise auch keine Rassehunde in Tierheimen geben, denn jeder seriöse Züchter verpflichtet sich, "seine" Hunde wieder zurückzunehmen bzw. bei Weitergabe informiert zu werden.

    Sie wurde informiert, bestand aber auf eine Rückgabe.

    Zitat


    Allerdings stelle ich die Seriosität dieser "Züchterin" doch etwas in Frage, wenn sie wirklich einen vier Wochen alten Welpen abgegeben hat. Und wieso jemand, der einen Hund haben möchte, sich nicht vorher wenigstens darüber infomiert, ab welchem Alter Welpen von der Mutter getrennt werden dürfen ... nun ja.

    Sie hat den Welpen beim Verkauf mal eben um 2 Monate älter gemacht.
    Nur bei Gericht musste sie dann eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
    Das wäre noch persönlich meine Frage gewesen, ab wann sollten Sie denn frühstens getrennt werden ?

  • Ich finde es super, daß der BC jetzt seiner Bestimmung, nämlich dem Schafehüten, nachgehen darf. Das finde ich artgerechte Auslastung, wenn auch das drumherum noch stimmt, umso besser.
    Verstehe die Züchterin nicht, wenn sie gerichtlich gegen den Weiterverkauf vorgehen will. Soll sich die neuen Lebensumstände "ihres" Welpen angucken und gut is das. Oder was hat sie ihm Besseres zu bieten?

  • was sollte ein BC denn nach Meinung der "Züchterin" tun?
    Also warum bemitleidet sie den Hund?
    Das würde mich ja mal interessieren...

    Diese Klauseln werden vor Gericht übrigen fast immer abgewimmelt, weil solche Züchter meist keine korrekten Verträge haben, so wird der ganze Vertrag meist duch einen Formfehler ungültig.
    Am besten mit Vertrag zum Anwalt, der findet sicher nen Fehler, netten Brief aufsetzen lassen inkl. Androhung einer Unterlassungsklage wenn sie die Titulierungen nicht von der site entfernt- das ist nämlich Rufschädigung.

    lg Susanne

  • Zitat

    Ich finde es super, daß der BC jetzt seiner Bestimmung, nämlich dem Schafehüten, nachgehen darf. Das finde ich artgerechte Auslastung, wenn auch das drumherum noch stimmt, umso besser.
    Verstehe die Züchterin nicht, wenn sie gerichtlich gegen den Weiterverkauf vorgehen will. Soll sich die neuen Lebensumstände "ihres" Welpen angucken und gut is das. Oder was hat sie ihm Besseres zu bieten?

    Verstehen kann ich sie auch nicht. Sie wohnt auf einem normalgroßen Grundstück,
    in einer Gemeinde mit ca. 13.000 Einwohnern. Hat einen "Garten" mit 3 gr. Bäumen
    und betreibt neben der "Hundepension" wohl noch diverse "Hunde-Treffen" auf einem Grundstück,
    weiß aber nicht wie das aussieht, oder ob es das selbe ist..
    Allerdings fallen nach Regen diese Treffs schon mal aus, wg. schlechter Platzzustände. (Aussage auf Ihrer HP).

    Ich nehme an sie will doppelt Geld absahnen.
    Hund zurück, nicht ganzes Geld zurück und nochmal verkaufen.
    Ihr reichen wohl die 13 Welpen, die sie in der ersten Januarwoche bekommen hat, nicht aus für den Lebensunterhalt, kA.

    Der neue Besitzer ist wirklich begeistert, er war von BCs nie wirklich überzeugt und hat Schäferhunde eingesetzt,
    aber der kl. Wirbelwind macht Ihm wohl wirklich Freude.


    PS:

    @ Balljunkie : Thnx

  • Nun wenn sie eine Pension hat und diese offiziell ist, dann braucht sie den Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetzt. Wenn der Hund nachweislich mit 4 Wochen - Gutachten vom TA? - getrennt wurde, dann hat sie gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und im Grunde würde ihr dann kein Richter den Hund wieder zusprechen, eher im Gegenteil, sie dürfte sich auf höhere Auflagen und vermehrte Besuche von den Zuständigen Behörden freuen.

    Ich persönlich würde mir dort auch keine Kopf machen, sondern einen Anwalt einschalten, welcher mich vertritt.
    Mal davon ab, was bedeutet dieses Rückkaufsrecht? Doch nur, das ich den Hund dem Züchter anbieten kann, wenn ich ihn - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr halten kann und ich den Hund sonst ins Tierheim geben müsste. Aber - meiner Meinung nach - bedeutet es nicht, das ich den Hund dann unweigerlich nur an den Züchter zurückgeben und nicht anderwaltig unterbringen darf. Im Grunde haben doch auch die Eltern der ursprünglichen Besitzerin den Kaufvertrag abgeschlossen und dann den Hund an die Tochter weitergegeben. Das wäre dann doch auch schon ein Verstoß gegen ihren Vertrag oder nicht.

    Also von daher alles einem Anwalt übergeben und den machen lassen und alle nötigen Gutachten vom TA besorgen und diese der Akte beilegen.

  • Armes Hundchen... vom Regen in die Traufe.

    Wenn er mit zarten vier Monaten bereits regelmäßig eine derartige Menge Schafe treibt, ist der in einem Jahr ein Wrack...

    Mal sehen, wo er dann landet. :/

  • Zitat

    Armes Hundchen... vom Regen in die Traufe.

    Wenn er mit zarten vier Monaten bereits regelmäßig eine derartige Menge Schafe treibt, ist der in einem Jahr ein Wrack...

    Mal sehen, wo er dann landet. :/

    Ich habe zwar keine Ahnung vom hüten ect. aber das habe ich mir auch gerade gedacht.

    Was ist für das Tier denn nun das kleiner Übel ??? :/

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!