Was haltet Ihr von der Sache ?

  • Zitat

    Nun wenn sie eine Pension hat und diese offiziell ist, dann braucht sie den Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetzt. Wenn der Hund nachweislich mit 4 Wochen - Gutachten vom TA? - getrennt wurde, dann hat sie gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und im Grunde würde ihr dann kein Richter den Hund wieder zusprechen, eher im Gegenteil, sie dürfte sich auf höhere Auflagen und vermehrte Besuche von den Zuständigen Behörden freuen.

    ....

    Offiziell ist diese Pension wohl nicht. Läuft über Mund zu Mund Propaganda bzw. sie hat es auf Ihrer HP stehen.
    Gibt bereits diverse Gutachten : TA, Veterinärsamt, etc.

    Ob die kl. BC Dame jetzt tgl die Schafe hütet weiß ich nicht, denke aber eher nicht. Er hat ja Schäferhunde die das machen. Er wird sie vermutlich mitnehmen, um es Ihr langsam beizubringen. Aber da weiß ich nichts genaueres.

  • Nun wenn sie eine Pension betreibt, muss sie das anmelden und das beim Gerwerbeamt, wie auch beim Vet - Amt. Da ist es auch egal, wie sie an ihre Kunden kommt.
    Zucht muss wohl erst ab einer bestimmten Anzahl von Hündinnen bei den Behörden angezeigt werden.

  • Zitat

    Nun wenn sie eine Pension betreibt, muss sie das anmelden und das beim Gerwerbeamt, wie auch beim Vet - Amt. Da ist es auch egal, wie sie an ihre Kunden kommt.
    Zucht muss wohl erst ab einer bestimmten Anzahl von Hündinnen bei den Behörden angezeigt werden.

    Ja das sind so Sachen, die lt. Aussage meiner Bekannten nicht gegeben sind.

    Aber gut, angeblich ist der BC reinrassig, hatte wie erwähnt keine Papiere und kostete nur ca. einen halben 1.000.-

    Mal abwarten ob Sie nächste Woche ein weiteres Schreiben vom Anwalt
    bekommen. Ihre HP ist mittlerweile mit einem Passwortgeschützt und das GB war von vornherein moderiert. :roll:

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