Richtig Lucy,
wenn die Familie einverstanden ist, kann die hauptverantwortliche Person den Sachkundenachweis erbringen. Der Deutsche Tierschutzbund, aber auch verschiedene Berufsgenossenschaftsverbände und andere, halten entsprechende Seminare ab, die zur Prüfung befähigen bzw. mit der Sachkundeprüfung enden (DTB). Diese Seminare dauern zwischen ein- und zwei Wochen. Wenn z.B. der Vater einen Jagdschein hat, könnte er auch direkt eine mündliche Prüfung beim Vetamt ablegen.
Möglicherweise verzichtet das Vetamt sogar auf den Sachkundenachweis, wenn es in der Aufnahme "eines" Hundes "keine" tierheimähnliche Einrichtung erkennt. Die Bewertung liegt ausschließlich, immer und grundsätzlich im Ermessen der Behörden.
Als Beispiel mein eigener Fall. Es war zu Anfang der Landes Hunde Verordnungen. Ich wohnte zu der Zeit in Düsseldorf und wollte einen kostenlosen Transportservice für Tierschutzvereine anbieten. Soll heißen, ich wollte für städteübergreifende und überregionale Vermittlungen, die Hunde (auch Anlagehunde) von dem Verein A übernehmen um sie zur Pflegestelle, Endstelle oder zum Verein B zu bringen. Dies erforderte ggf. die Unterbringung der Tiere für max. 48 Std. in eigenen Räumen.
Hierzu fragte ich schriftlich beim OA in Düsseldorf an, welche Voraussetzungen ich erfüllen musste.
Ergebnis: Sachkundenachweis nach §11 TSG, Führungszeugnis der Klasse O. (braucht man wenn man sich z.B. bei der Polizei, BGS, Personenschutz etc. bewirbt), Besichtigung der Räumlichkeiten (der Außendienst des OA stand 4 Tage nach meiner Anfrage unangemeldet schon auf der Matte), Auflagen für das Fahrzeug etc. Und das, obwohl ich damals 15 Hunde gemeldet hatte, darunter auch sog. Kampfhunde, mein Führungszeugnis schon vorlag und ich beim Vet- und OA- Amt in D. dorf einen sehr guten Ruf und in Teilbereichen schon so etwas wie eine inoffizielle Narrenfreiheit genoss. In D.dorf kennt/kannte mich jeder Ordnungsbeamte, der irgendwas mit "Kampfhunden" zu tun hatte oder hat zumindest von seinen Kollegen von mir gehört.
ZitatAber Freunde von mir haben immer wieder Pflegehunde und die haben keinen Sachkundenachweiß vorlegen müssen, sie wurden zwar auf Herz und Nieren überprüft von der TierschutzOrganisation.
Bei den Kosten ist es so, dass Futterkosten bei der Familie bleiben, aber Kosten für TA trägt der Verein, dieser ist ja solang der Hund nicht vermittelt ist ja auch Eigentümer des Hundes. Haut mich wenn dass nun nicht richtig ist, aber nicht zu dolle
Darf ich fragen, welche Tierschutzorganisation? Tatsächlich handelt diese Tierschutzorga. wissentlich oder unwissentlich gegen das Tierschutzgesetz, sofern die Behörden keinen Freibrief erteilt haben.
Das Tierschutzorga. der Eigentümer bleibt, ist ja das rechtliche Problem.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen treffen auf "Dritte" zu. Und die sind es immer. 1. ehem. Besitzer, Behörde, Züchter, Halter etc. / 2. Tierschutzorganisation / 3. ....
Die einzige Möglichkeit dieses Problem zu umgehen, ist die, den Hund /das Tier auf seinen Namen offiziell zu melden, zu versteuern etc. und interne Absprachen zu treffen.
Eine nicht genehmigte Pflegestelle kann im Extremfall auch versicherungsrechtlich, existenzvernichtende Folgen zu verzeichnen haben.
Den gutgläubigen und engagierten Leuten, die nur helfen wollen mache ich sicher keinen Vorwurf. Aber den Tierschutzvereinen. Viele von ihnen wissen sehr wohl um die Rechtslage, belügen und betrügen aber die Leute, nur um ihr Ideal von Tierschutzarbeit ausleben zu können. Das ist hochgradig egoistisch, unfair und kriminell. Und selbst wenn sie es selbstz nicht wissen, macht das die Sache nicht besser, denn man kann sich informieren. Das Veterinäramt Wiesbaden läd Tierschutzorganisationen zu Seminaren/Fortbildungskursen ein, um den Orgas zu vermitteln, wie sich die Rechtslage überhaupt darstellt. Das wird aber auch nur eine Zeiterscheinung sein.
Der springende Punkt ist, das die Behörden bundesweit sehr wohl und recht genau über die Aktivitäten und die Rechtsverstöße der Tierschutzorganisationen. informiert sind.
Gäbe es nicht so viele Hunde und illegale Pflegeplätze, das die Behörden handeln könnten, ohne Hunderttausende von Tieren einschläfern zu müssen, würden die Behörden auch handeln. In dem Fall müssten mindestens 400 der ca. 750 bundesdeutschen Tierschutzorganisationen, von heute auf morgen ihre Arbeit einstellen.
Allein unter dieser Linkliste http://www.tiernotruf.org/link_deu_hks_hu.html habe ich zwei Organisationen gefunden, die man besser mit der Kneifzange nicht anfasst. Ohne Namen zu nennen, werde ich gerne meine persönliche Erfahrung schildern.