Hunndesteuerbefreiung?

  • Guten Abend an alle !
    Meine Maus ist noch nicht bei der Gemeinde angemeldet :schockiert: !Habe heut von jemandem gehört, das man von der Hundesteuer befreit werden kann, wenn man den Hund für die Arbeit "braucht" !

    Emma ist ja in der Ausbildung zum Therapiebegleithund, wenn meine Chefin mir nun ein Schreiben fertig macht, das ich den Hund benötige um einen festen Arbeitsplatz zu halten...Bekomm ich dann tatsächlich ne Befreiung,oder ist das Schwachsinn :???: ????

    Wäre froh, wenn ihr eine Meinung habt :D

    LG Kati

  • Hallo,

    das Ist von Gemeinde zu gemeinde anders, aber im normal fall ist es so, ist der Hund bestandteil deiner arbeit zahlst du entweder nix oder eben weniger.

    Aber hier mal verschieden auszüge.

    Die Befreiung von der Hundesteuer ist z:B. für Blindenhunde oder Rettungshunde möglich. Für Wachhunde und Arbeitshunde gelten unterschiedliche Regelungen in den Kommunen.

    Ermäßigt werden kann die Hundesteuer z.B: für Hunde deren Hundehalter Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten. Oder auch für Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim geholt wurden. In manchen Gemeinden ist auch eine Ermäßigung möglich, wenn der Hund die Hundebegleitprüfung bestanden hat.
    Quell:http://hundewelpen.wordpress.com/2008/11/12/die…er-hundesteuer/

    In Wismar gilt die Befreiung für alle geprüften Therapiebegleithunde, die regelmäßig Therapeuten bei ihrer Arbeit unterstützen. Eine generelle Befreiung von der Hundesteuer für Besuchshunde gibt es bislang nicht. Besuchshunde begleiten ihre Besitzer z.B. in Alten- oder Behindertenwohnheime. “Wir setzten uns dafür ein, dass Hunde, die in Besuchsprogramme eingebunden sind oder in Physio- oder Psychotherapie unterstützend wirken, also in erhöhtem Maß zum Wohle des Menschen beitragen, von der Hundesteuer befreit werden,”

    Quelle:http://www.animal-health-online.de/klein/2005/11/…-moeglich/2280/


    Das sind nur zwei beispiele, ruf doch einfach mal beim Ortsamt an und erkundige dich, erwähne das der HUnd zur sicherung des Lebensunterhalts gebraucht wird da Therapiehund

  • Wie es mit Arbeitshunden ist weiss ich nicht, aber meine Gemeinde ist auch recht fair, Tierheimhunde sind z.b. im Jahr der Anschaffung + Folgejahr steuerbefreit (man muss sie anmelden, bekommt aber einen Nuller-Bescheid).

    Kann mir vorstellen, dass sie auch an anderen Ecken eine ähnliche Regelung haben.

  • Hi,

    in Nordhessen ( Fritzlar ) habe ich meine Border Collie Hündin von der Steuer befreit bekommen, musste aber ne Menge Unterlagen vorweisen:

    BH Prüfungsbeleg, Ausbildungsbelege der Arbeitsgemeinschaft Border Collie eV, dass sie entsprechend ausgebildet ist und wird, eine Bestandsangabe meiner Schafe und die größe und ANzahl der Weideflächen und das ich einen Sachkundenachweis gemacht habe und einen Hund dieser Größe schon länger als 4 Jahre ohne Zwischenfall halte.

    Hier in OWL gibt es das leider nicht :-( und ich brauche meine Motte definitiv !

    Liebe Grüße
    Alexandra

    PS: Wie gesagt, jede Gemeinde kann das individuell und nach Laune des Sachbearbeiters für sich entscheiden, weil es sich bei der Hundesteuer um eine Luxussteuer handelt, die nicht Mal für Hundebelange verwendet werden muss :-/

  • Danke euch allen für eure Antworten :smile: !Klingt für mich doch eigentlich ganz gut :D !
    Ich ruf morgen mal bei unser Gemeinde an und frage nach. Bin momentan noch nicht angemeldet,naja spätestens ab morgen, wenn ich dort anrufe :hust: !

    LG Katja

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