Haftpflichtfall..
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Hallo!
Gestern hatte die kleine Ronja einen wohl klassischen "Unfall" mit einem Fahrrad...
beim Spaziergang ist sie auf einmal losgehüpft , wollte quer über den Fahrradweg auf die andere Seite und just in dem Moment kam eine Fahrradfahrerin und die beiden sind zusammengestossen...
Ronja ist nichts passiert, die Fahrradfahrerin hat sie aber mit voller Breitseite hingelegt...
so..habs der Versicherung gemeldet und auch mit der Geschädigten grad telefoniert..die teure Brille ist kaputt...
so. nun meine Frage: Muss Ronja offiziell an der Leine gewesen sein, damit die versicherung zahlt? ( " losgerissen"
)
oder ist das egal..gibt es Erfahrungswerte? Tips ? Hinweise? ( Gott, seit 20 Jahre Hunde und das ist echt Premiere, kann es selber kaum glauben) - Vor einem Moment
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Nein, die Versicherung zahlt auch so.
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Hallo Gilthoniel,
ich denke, es kommt auf die Versicherung an und ob Du in einem Bereich warst, in dem offiziell Leinenpflicht herrscht....
aber im Normalfall sollte Deine Versicherung das eigentlich problemlos zahlen...
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Ich habe schon oft gehört, daß die Versicherung nur zahlt, wenn der Hund angeleint war. Kommt vielleicht auf die Versicherung an??
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Hallo...
also ich bin mir da auch ganz unsicher... eigentlich wäre das ja dann Quatsch...wann passiert schon ein Unfall, wenn der Hund an der Leine ist...
im Internet gibt es da echt unterschiedliche Infos rüber...und aus meinen Papieren geht da auch nichts hervor..bin beim Volkswohlbund versichert...
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Hallo,
das Ganze steht in den Versicerungsklauseln- die solltet ihr ausgehändigt bekommen haben.
Im Zweifelsfall immer an der Leine und ganz wichtig ist, dass ihr erwähnt wie schnell das ging, also ehe ihr eingreifen konntet oder so.Ich hab nen ganz netten Versicherungsfritzen, der hat damals meine Schadensmeldung aufgesetzt und eben gemeint es würde schlecht gedeutet wenn Spielraum bliebe ob der HH schnell reagiert hätte...
Lg und viel Erfolg,
Kathi -
In dem Versicherungsschein muß das drinne stehen, das auch reguliert wird wenn der Hund nicht an der Leine ist, genauso wie drinn stehen muß das der Hund auch versichert ist wenn jemand anderes als der Versicherungsnehmer mit ihm spazieren geht !
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Also normalerweise zahlen Versicherungen auch, wenn der Hund nicht an der Leine war, wäre ja sonst auch Quatsch.
Nur wenn explizit eine Leinenpflicht in den Versicherungsbedingungen steht, dann sind solche Schadensfälle ausgeschlossen, davon würde ich aber wie gesagt wirklich nicht ausgehen.Ob an dem Ort, an dem der Unfall stattfand, eine Leinenpflicht gilt ist irrelevant. Du haftest und damit zahlt die Versicherung. Die Versicherung würde nur dann erlöschen, wenn du grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hättest.
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Bei meiner Versicherung steht mit drin,Schutz auch bei unangeleinten Hunden.
Weiß jetzt aber nicht ob das drin stehn muß,denke müßten auf jeden Fall bezahlen.
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Bei meiner Versicherung ist der Hund auch unangeleint versichert, aber das ist nciht bei allen so.
LG Kristin
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