Ich versteh die Welt nicht mehr

  • [quote="nadine 1011Wir Wohnen in NRW.[/quote]


    ...und das verstehe ich eben nicht: In NRW gilt lt. §3, Abs.3 des Landeshundegesetzes ein Hund als gefährlich, wenn er einen Menschen gebissen hat, und dies nicht zur Verteidigung anlässlicher einer strafbaren Handlung geschah. Solch ein Hund muss außerhalb befriedeten Besitztumes einen Maulkorb tragen, und der Halter muss die entsprechende Sachkunde zur Führung eines solchen Hundes vorlegen.


    So schwachsinnig ich das Landeshundegesetz auch inhaltlich finde: Wenn es schon exisitert, verstehe ich nicht, warum es nicht einheitlich ausgelegt und angewandt wird. Und das ist wohl auch die Frage von nadine.

  • Zitat

    Ist doch ganz einfach.


    Bei einem Listenhund stehen die Behörden unter einem viel größeren öffentlichen Druck, da können sie nicht anders handeln.


    Nur die Gerechtigkeit bleibt, wie so oft, auf der Strecke

  • Oh Mann.. das ist wirklich übel, die arme Kleine :( : .. zum Glück ist sie auf dem Weg der Besserung, ich hoffe, dass sie nicht ihr Leben lang Panik vor Hunden haben wird...


    Zu deiner Frage - leider ist das so wie du es geschrieben hast. Bei uns gab es einen ähnlichen Fall, ein Goldie biss zweimal zu, Mutter und Tochter im Krankenhaus, das wurde auch gemeldet, aber da es sich um einen Vorfall mit dem eigenen Hund handelte, wurden keine Auflagen erlassen... der Hund musste zurück ins TH und wurde vermutlich eingeschläfert, da er zuvor auch schon mehrmals gebissen hatte (in anderen Familien)... mir ist nicht klar, warum dieser Goldie nicht als gefährlich eingestuft wurde, nicht einmal einen Wesenstest machen musste.


    Mit Listenhund ist man eh im A*sch (sorry), da ist es egal, ob es in der Familie oder außerhalb passiert, meist interessiert auch das Ausmaß der Verletzungen (die allesamt tragisch sind und nicht zu entschuldigen) nicht.
    Viele Ordnungsämter haben sich allerdings auch schon auf Schäferhunde eingeschossen, wenn da was passiert, gleich alle Konsequenzen.


    Ich möchte hier keinesfalls die Vorfälle herunterspielen, jeder Biss ist einer zuviel und muss verhindert und verfolgt werden. Nur leider zeigt die Vorgehensweise der OÄ und der Politik, dass es nicht darum geht, die Umwelt vor (wirklich) gefährlichen Hunden zu schützen, sondern -und das zeigt sich hier wieder besonders gut- dass Rasseabhängig ver- und geurteilt wird... (und auch, was in der Presse gut rüberkommt)


    Traurig, aber wahr

  • Trotzdem. Die Auslegung des Gesetzes lässt doch eigentlich keinen Spielraum. Gefährlicher Hund ist ein gefährlicher Hund.


    Aber bei uns war es ja nicht anders. Der Nachbarhund - ein Goldie, hat auch zwei Kleinhunde halb tot geschüttelt, ein Kind und einen Nachbarn gebissen, ist ohne Frauchen (die ihn überhaupt nicht im Griff hatte) spazieren gegangen und nichts ist passiert. Gar nichts.


    Nachdem er meinen Hund dann auch noch attackiert hatte, habe ich beim Ordnungsamt angerufen und der Sachbearbeiter meinte: "Was, ein Goldie, das kann ich mir nicht vorstellen - die sind doch so lammfromm und besitzen ein weiches Maul. Sie müssen sich irren, hier liegt nichts vor".


    Die Polizei hatte die Anzeigen übrigens NICHT ans Ordnungsamt weitergegeben. Es wurde dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, erst danach das Verfahren gegen die Hundehalterin eingeleitet. Sie hat dann wegen der Auflagen ihren Hund "weggegeben".

  • Erst mal tut mir das kleine Mädchen leid und ich hoffe ihr geht es bald besser.


    Klar sollte kein Hund beißen und jeder Biss ist zu viel. Aber man sollte auch mit einbeziehen warum der Hund gebissen hat.


    Ein kleines Kind und einen Hund soll man nie unbeaufsichtig lassen egal wo und wie lange. Da kann immer was passieren. Das Kind kann den Hund ärger oder ihm wehtun oder der Hund aus anderen Gründen beißen.


    Ist schon mal passiert. Da haben Eltern ihr Kind mit dem Hund alleine im Raum gelassen. Das Kind hat dem Hund eine Nadel in die Nasen gestochen und darauf hin hat der Hund gebissen.


    Bei Bekannten waren Freunde mit einem kleinen Kind zu besuch. Der Hund wollte seine ruhe und hat sich in die Ecke gelegt. Das Kind hat den Hund nicht in ruhe gelassen und ihn die ganze Zeit geärgert. Die Bekannten haben den Eltern und dem Kind gesagt, dass das Kind doch bitte den Hund in ruhe lassen soll ( mehrfach). Beide haben nicht reagiert und da hat der Hund gezwickt. Es war keine Verletzung auch kein Blauer Fleck da. Aber da war ja der Hund schuld und die Eltern haben die Bekannten angeschnauzt.


    Man kann also nicht einfach pauschal sagen, dass der Hund schuld ist wenn man gar nicht weiß was passiert ist.


    Lg
    Sacco

  • Zitat

    Man kann also nicht einfach pauschal sagen, dass der Hund schuld ist wenn man gar nicht weiß was passiert ist.


    Der Hund ist nie Schuld - dafür bräuchte er ein Unrechtsbewusstsein. Hat er aber nicht, ein Hund handelt aus seiner Sicht immer richtig.

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