Stachelhalsband
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Das ist es! Die Besuche! Verändert sich das Verhalten des Tieres nicht (wenn es Angst zeigt wg. Schlägen etc) und sollte ein Hundeschulenbesuch als Vorsatz gegeben werden und dies wurde auch nicht eingehalten, ist der Hund weg!
Tierschutzgesetze sind nicht in allen Bundesländern gleich! Genau wie die Maulkorbpflicht bei den sogenannten "Kampfhunden" - Vor einem Moment
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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und in welchem Bundesland ist es so wie du beschreibst?
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NRW und ja für alle Tiere, nicht nur Hunde.
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Zitat
Genau wie die Maulkorbpflicht bei den sogenannten "Kampfhunden"
Die Maulkorbpflicht wird nicht von seiten des Tierschutzgesetzes geregelt, sondern von den Verordnungen der einzelnen Bundesländer.
Und es gibt nur ein einziges Tierschutzgesetz (Bundesministerium der Justiz) in Deutschland.Was daraus gemacht wird und inwieweit man den Mißständen nachgeht, hängt von den Verantwortlichen ab.
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Zitat
vierhunde!
Man kann über Themen diskutieren, aber nicht wie der Nachbar mit Hund umgeht! Da sollte man handeln, allein dem Tier zuliebe und nicht nur reden, reden und nochmal reden! Das bringt in diesem Fall hier nichts!Nun Handeln gut und schön. Aber wie? Du kannst nur reden und wie hier schon häufiger bemerkt, kommt man dort oft nicht weit.
Um den TS dazu zu holen bedarf es etwas mehr Verfehlungen.
Also wie soll man handeln? -
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Das war mir schon klar, dass es nicht vom Tierschutz aus ist dieses Gesetz mit den Maulkörben!! Sehr lustig!
Was ein Tierschutzbeauftragter mit seinem Job macht, daran liegt es und glaub mir die Gesetze sind anders.
Schön, wie man hier angegriffen wird. Es ist lächerlich! Einfach mal informieren!!!Ich hoffe, dass hier jeder nachdenkt und auch mal sich zur wirklichen Tierliebe bekennt!!!
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Zitat
NRW und ja für alle Tiere, nicht nur Hunde.
Also da habe ich ganz andere Erfahrungen in NRW gemacht.
Erstens darf kein Tierschutzverein einfach über die Herausgabe eines Hundes verfügen. Die haben rein rechtlich gar keine Handhabe dazu.
Wird ein Hund aus dem Besitz seines Halters entfernt haben darüber die Behörden zu entscheiden, spricht Amtsveterinäre. Einen Tierschutzverein kann jeder Gründen und es wäre wohl auch nicht gut wenn diese dann auch über die Besitzverhältnisse entscheiden dürften. Auch wenn es manchesmal besser für das Tier wäre.
Und ich habe es selbst in NRW erlebt wie die Behörden wegschauen. Und eine geeigneten Tierpsychologen drüberschauen lassen ist auch wohl eher eine Wunschvorstellung vielerorts.
Bei mir war es so das ich Notfallmäßig auf meine Kosten einen Tierarzt einschalten musste weil der Hund selbst zu schwach war um aufrecht koten zu können. Die Rippen des Hundes standen zentimeterweise nach außen so ausgemergelt war das arme Tier. Und trotzdem hat ihn der Amtsvet bei den Haltern belassen. Zwar unter Auflagen aber ehr blieb da. Und die Auflagen waren auch eine Farce.
Man darf auf keinen Fall wegschauen aber so traurig es ist sind die Grenzen der eigenen Handhabe doch nicht sehr weit gesteckt.
Schönen Gruß,
Frank -
Wie schon gesagt, wie Kollegen arbeiten weiß ich nicht!!! Und weiterhin, doch wir können sehr viel machen!!!
Ich finde diese Unterstellungen hier herlich von wegen Wunschgedanke etc! Jedem das seine, ich weiß wie wir hier arbeiten!
Und ganz ehrlich, diskutieren könnt ihr alle sehr gut. -
Zitat
Tierschutzgesetze sind nicht in allen Bundesländern gleich! Genau wie die Maulkorbpflicht bei den sogenannten "Kampfhunden"
ZitatSehr lustig
Den Vergleich hast du doch hingestellt, oder nicht??????ZitatSchön, wie man hier angegriffen wird. Es ist lächerlich! Einfach mal informieren
Ich kann in keiner Zeile lesen, daß du angegriffen wurdest. Was ist daran bitte lächerlich?? Und worüber sollte man sich informieren???
Klär doch du bitte mal auf, was würdest du tun, um dem Hund zu helfen??? Welche Wege würdest du einschlagen??? Und was würdest du tun, wenn der TS und das OA nichts machen können oder wollen??????Fragen, über Fragen.......
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Bluerush, eines kannst du mir glauben, in Berlin arbeitet der TS etwas anders als in Aachen. Denn im Gegensatz zu Aachen hat Berlin einen seperaten TS - Beauftragten und ich durfte mit diesem schon Bekanntschaft machen, weil jemand meinte, ich würde meine Hunde quälen, weil ich ein Sitz an der Straße verlangt haben und es einem Herren verboten habe, meinen Hund anzufassen. Das konnte dieser nicht verknusen und hat mich angezeigt. Tja leider gab es nichts daran auszusetzen, wie ich mit meinen Hunden umgehe und sie sind wieder abgezogen.
Fakt ist einfach, das ein Stachelhalsband nicht schön, dem Hund Schmerzen zufügt und in der Erziehung nichts zu suchen hat. Genauso Fakt ist es aber auch, das es trotzdem dort noch zu finden ist und verwendet wird. Aber - ebenso ein Fakt - der TS kann nichts aber auch gar nichts machen außer zu reden, wenn OA oder VetAmt nicht eine Übernahme anordnen. Der TS kann nur mit reden versuchen, das der TH sein Tier von alleine abgibt oder sich für ein anderes Halsband entscheidet. Er kann das Tier weder so gegen den Willen des Besitzers an sich nehmen, noch dem Besitzer etwas vorschreiben. Das ist einfach illegal und nicht rechtens und kann dem TH sogar noch zu Vorteil werden.
Das ist in Berlin nicht anders, als in Aachen - ich kenne im übrigen auch den TS in Aachen und war dort selbst gerne und viel unterwegs. Da kannst du mir also auch nichts erzählen.Tierliebe hin oder her, aber Tierliebe hat auch Grenzen und diese Grenzen darf man nicht überschreiten, wenn man sich nicht strafbar machen will und da sind einem die Hände gebunden.
Es gibt hier einen Fall von einem Schäferhund mit einem Stachler, die Frau meint er wäre aggressiv und sie könne ihn nicht halten und seit der den Stachler tragen würde wäre er so brav. Mal davon ab, das ich von diesem Hund bisher noch keinerlei Aggressionen gesehen habe. Was soll ich machen? OA und VetAmt lachen mich aus, wenn ich den Fall melde, weil der Hund bekommt genügen zu futtern, bekommt genügend Auslauf, geht Gassi und wird beschäftigt, hat einen tollen Pflegezustand und himmelt Fraule an. Es gibt keinen Grund, dort etwas zu ändern, auch wenn ich es anders sehe. Aber mit Reden kommt man an die Frau nicht ran, weil sie für sich sicher ist und (vielleicht tatsächlich) einen Vorteil und Verbesserung gespürt hat.
Ein weitere Fall, zwei Mischlinge, wovon mindestens einer Maulkorbpflicht hat, weil dieser nachweislich mehrfach andere Hunde verletzt hat. Der Hund trägt aber keinen Mauli, aber VetAmt kann trotzdem nichts machen, weil der TH auf "eine entsprechende Gefahrenabwehr" achtet. Was bedeutet, der gehe mit seinen Hunden auf einen kleinen Platz und achtet darauf, das kein anderer Hundhalter dazu kommt und so können seinen Hunde auch keinen mehr verletzen und auf den Weg dahin sind die Hunde an der Leine und er achtet schon auch auf Abstand. - Vor einem Moment
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