Kastrationsauflage rechtens?

  • Ähem :hust: ,


    eine Frage hätte ich da.


    Wenn es dem Tierschutz nur darum geht, zu verhindern, daß "Welpen produziert" werden, könnte man sich dann nicht einfach nur auf eine Sterilisierung des Hundes einigen?
    Dann sollte sich der Hormonhaushalt des Hundes normal entwickeln können, und trotzdem dürfte es keine "Nachzuchten" geben.
    Wäre das kein (vernünftiger) Kompromiß?


    Liebe Grüße noch,
    SheltiePower

  • Da hat 'Staffy' in einem anderen Thread was zu geschrieben. Und zwar hat wohl mal jemand dagegen (gegen diese Klausel) geklagt und Recht bekommen. Vielleicht schreibt sie hier noch etwas ausführlicher dazu ;)

  • Zitat

    Es müssen aber andere wichtige Gründe vorliegen, die eine Kastration ausnahmsweise rechtfertigen.


    es handelt sich dabei um Urteile von Amtsgerichten. Und in dem Bereich gilt es immer noch als Auslegungssache.


    Diese beiden Gerichte/Richter haben es so gesehen. Andere Gerichte/Richter könnten es wieder anders sehen.


    Was dann?

  • Nun ja, wenn man nach den üblichen juristischen Regeln die zugegebenermaßen etwas ungeschickte Formulierung des § 6 I TSchG auslegt, kommt man letztendlich zu diesem Ergebnis.


    Und diese Auslegung wurde nun - immerhin - durch die zwei Urteile bestätigt. Natürlich folgt aus den amtsgerichtlichen Urteilen keine Bindung für andere Gerichte - dennoch lässt sich aber eine Tendenz feststellen.



    Ich würde es allerdings auch nicht einfach darauf ankommen lassen, sondern das Thema offen mit der Tierschutzorga besprechen. Ihnen meine Gründe darlegen, warum ich meinen Hund nicht kastrieren lassen möchte, und ihnen vermitteln, dass ich verantwortungsbewusst genug bin, um auf ihn aufzupassen und somit weitere Vermehrung zu verhindern.
    Sollte sich die Orga dann immernoch quer stellen, und auf der Kastration beharren, würde ich mich fragen, ob ich diese Orga wirklich unterstützen will. ;)


    LG, Caro

  • Caro


    versteh mich bitte nicht falsch. Ich bin kein Freund der "Kastration um jeden Preis"-Einstellung. Derzeit ist eine meiner Hündinnen kastriert, weil es medizinisch notwendig war. Seit ihrer ersten Läufigkeit hatte sie Probleme von wegen Temperament. Sie war mal mehr, mal weniger "phlegmatisch" - für ihre Verhältnisse. Zurückzuführen auf nachgewiesene Scheidenentzündungen und Verdacht auf subklinisch verlaufende Gebärmutterentzündungen. Nachdem sie zum zweiten Mal auf Antibiotika-Gaben nach der Läufigkeit innerhalb von 1-2 Tagen vom Wesen her völlig anders wurde (wieder der durchgeknallte Flummy der sie vor der ersten Läufigkeit war) habe ich mich entschlossen, sie kastrieren zu lassen. Nicht aus BEquemlichkeit meinerseits, sondern weil ich davon ausging, dass ein Hund, der sich so offensichtlich vom Verhalten her ändert, eindeutig leidet. Und ich mir dachte und auch heute noch denke, dass eine einmalige Kastration einer mindestens 2x jährlichen Antibiose über 8-10 Tage vorzuziehen ist (mindestens 2x jährlich, da sie teilweise alle 3-4 Monate läufig wurde).


    Meine anderen Hündinnen sind intakt und auch meine zukünftigen Hündinnen bleiben intakt, solange es keine gesundheitlichen Gründe für eine Kastration gibt.


    ABER! ich glaube nicht, dass es Sinn macht, Leute, die kastrieren wollen, ständig unter die Nase zu reiben, dass sie damit gegen das Tierschutzgesetz verstossen. Wie gesagt, Gesetzestexte sind immer auch Auslegungssache.
    Wenn heute ein Amtsgericht anders entscheidet .... was dann?


    JA, inzwischen gibt es auch unter den Tierärzten genug, die sagen "Stoffwechsel und Hormonhaushalt des Körpers sind Feedback-Systeme, in die man nicht ohne sinnvollen Grund eingreifen sollte".
    Und JA, ich stimme da auch zu, dass eine Kastration ohne medizinische Notwendigkeit in Deutschland bei einem in einer Familie lebenden Hund nicht notwendig sein sollte. Denn eine ungewollte Fortpflanzung kann mE tatsächlich nur dann stattfinden, wenn die betreffenden Personen ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen.
    Da ich Leute kenne, die intakte Hunde beiderlei Geschlechts problemlos in einem Haus halten, OHNE ungewollten Nachwuchs zu bekommen, muss das also tatsächlich möglich sein. Bei entsprechendem Pflichtbewusstsein und der entsprechenden Organisation.


    ABER! ME macht es keinen Sinn, jemandem zu erklären, dass er gegen das Tierschutzgesetz verstösst, "nur" weil er seinen Hund kastrieren lässt. Zumal, wie schon geschrieben, der Text auslegungsfähig ist und jederzeit ein Amtsgericht anders entscheiden kann. Ob es dazu in Zukunft noch kommen wird, stellt sich die Frage. Denn idR ist es doch so, dass sich Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter usw. bei einem entsprechenden Fall umschauen ob es da nicht schon Verfahren gibt. Macht ja auch Sinn so von wegen "Rad nicht neu erfinden" und so.


    Jedoch, jemand, der sich von "vernünftigen" Argumenten, wie sie hier und in anderen Threads immer wieder gebracht werden, inkl. Studien, dass kastrierte Hunde teilweise ein deutlich höheres Risiko haben, an anderen Tumor/Krebsarten zu erkranken usw., nicht davon überzeugen lässt, dass es vielleicht auch keine gute Idee ist, seinen Hund kastrieren zu lassen, derjenige wird sich auch nicht von dem Argument "Gegen das Tierschutzgesetz" überzeugen lassen.


    Denn wenn dem so wäre, warum wird dann noch so viel kastriert?

  • Zitat

    ABER! ME macht es keinen Sinn, jemandem zu erklären, dass er gegen das Tierschutzgesetz verstösst, "nur" weil er seinen Hund kastrieren lässt.


    Ups, aber darum ging es hier doch gar nicht. :?


    Sondern dass eine "Kastrationsklausel" in einem Tierschutzvertrag nicht unbedingt Bestand haben muss, wegen der von zwei Amtsgerichten bestätigten Auslegung der tierschutzrechtlichen Vorgaben einer Kastra.



    Im Übrigen werde ich mich hüten, jemandem vorzuschreiben, ob er seinen Hund kastrieren lassen soll oder nicht. ;) Denn diese Entscheidung ist von so vielen Faktoren abhängig, und somit kann nur jeder für sich selbst einschätzen, was für den eigenen Hund und die eigene Situation am besten ist. Und wenn jemand sagt, nein, ich kann auf meinen Hund während der Läufigkeit nicht sicher aufpassen, weil hier in der Umgebung zig intakte Rüden sind, die uns belagern - dann bin ich sicherlich die letzte, die auf einer "überkorrekten" Gesetzesanwendung beharrt.


    An einer Information darüber, dass das Tierschutzgesetz beim Thema Kastration gewisse Vorgaben beinhaltet (was viele einfach gar nicht wissen, mich eingeschlossen, bis ich mich näher damit befasst habe), sehe ich allerdings per se nichts verwerfliches.


    LG, Caro

  • Zitat

    Sondern dass eine "Kastrationsklausel" in einem Tierschutzvertrag nicht unbedingt Bestand haben muss, wegen der von zwei Amtsgerichten bestätigten Auslegung der tierschutzrechtlichen Vorgaben einer Kastra.


    diese Kastrationsklauseln haben selbst ohne TSchG keinen Bestand. Zumindest nicht, wenn der Hund ins Eigentum des Halters übergegangen ist. Siehe Hinweis im Recht-Forum. Zumindest nicht, solange nicht explizit Vertragsstrafen vereinbart wurden. Soweit ich das in dem entsprechenden Thread im Recht-Forum verstehe, kann die Herausgabe des Hundes nicht eingeklagt werden, wenn dieser das Eigentum des neuen Halters ist und sich daran auch nichts ändert. Wurde allerdings eine Vertragsstrafe vereinbart, kann diese eingeklagt werden. Ob der jeweilige Tierschutzverein allerdings Recht bekommt, dürfte auch wieder Auslegungssache sein.

  • Zitat

    Genauso ist es.


    Laut Tierschutzgesetz ist eine Kastration ohne medizinische Indikation verboten, folglich sind die Klauseln nicht durchsetzbar.
    Auch eine Rückgabe der Hündin kann gesetzlich nicht durchgesetzt werden.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs


    Und genau DESHALB tuen sich manche Tierschutzorga´s so schwer damit Tiere zu vermitteln!

  • Das ist ein Thme azudem es wohl keine Lösung gibt.


    Als wir Carina geholt haben stand in dem TS Vertag auch das sie akstriert werden muss. Erst danach habe ich mit dem Thema auseinandergesetzt. Sie ist unsere erste Hündin, wir hatten bisher nur Rüden und die wurden nicht kastriert.


    Jedenfalls steht in unserem Vertag nicht WANN wir Carina kastrieren lassen müssen :)
    Es hat auch bis dato keiner danach gefragt ob wir diesen Eingriff haben durchführe lassen. Carina ist jetzt fast 1 Jahr bei uns.


    Und ehrlich egsagt glaube ich nicht, das sie einem den Hund wegnehmen wenn man ihn nicht kastrieren lässt. Ob ihr es drauf ankomen lassen wollt ist natürlich eure Sache.


    Ein Gespräch mit der Orga ist vll. das sinnvollste

  • Hmmm..... bei mir hieß es auch bei einer Hündin, dass sie kastriert werden sollte bevor ich sie abholen könne. Sie war 5 Monate alt. Ich hab klipp und klar gesagt, dass ich den Hund NICHT nehmen würde, wenn sie so früh kastriert werden würde... nach einigen Gesprächen, in der ich meinen Standpunkt klarlegte und wir viel hin und herdiskutierten bekam ich sie schließlich unkastriert und habe sie dann erst mit fast zwei Jahren kastrieren lassen.


    Ich finde den offenen ehrlichen Weg, nämlich das Gespräch zu suchen und die Sorgen und Nöte bzgl. der Kastration zu schildern, den besten. So zeigt man doch auch, das man sich Gedanken um das Tier macht UND seine Verantwortung als Vertragspartner wahrnimmt.... einfach nicht machen lassen und abwarten ob was passiert... ne, wäre nicht mein Weg.


    Liebe Grüße


    Ella

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