Kastrationsauflage rechtens?

  • Hallo!


    Mal eine Frage für eine Freundin, sie hat vor 4 Wochen einen Welpen von einer Tierhilfe bekommen.Die Hündin ist kapp 4 Monate alt. .
    Im Vertrag steht drin,das sie sie NOCH VOR !!!! DEM 8 Monat kastrieren lassen muß.
    Nun meine Frage,muß sie das wirklich tun?


    Es gibt genügend gesundheitliche Gründe warum nicht. Wäre so eine Klasuel wirklich rechtens oder besteht das Risiko, dass ihr das Tier wieder weg genommen wird???


    Liebe Grüße

  • Nach meinem Wissen ist in Deutschland eine Kastration ohne medizinischen Grund gesetzlich gar nicht erlaubt, entsprechende Klauseln in Verträgen also unwirksam.

  • Zitat

    Nach meinem Wissen ist in Deutschland eine Kastration ohne medizinischen Grund gesetzlich gar nicht erlaubt, entsprechende Klauseln in Verträgen also unwirksam.



    Genauso ist es.


    Laut Tierschutzgesetz ist eine Kastration ohne medizinische Indikation verboten, folglich sind die Klauseln nicht durchsetzbar.
    Auch eine Rückgabe der Hündin kann gesetzlich nicht durchgesetzt werden.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Zitat

    Laut Tierschutzgesetz ist eine Kastration ohne medizinische Indikation verboten, folglich sind die Klauseln nicht durchsetzbar.


    Laut Tierschutzgesetz gilt das Verbot zum teilweisen oder vollständigen Entfernen von Körperteilen ohne medizinische Indikation nicht, wenn zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.


    Siehe TSchG, §6 Absatz 1 Satz 2 Punkt 5
    http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__6.html


    Demnach ist eine Kastration ohne medizinische Indikation NICHT verboten.



    Und ob eine Kastrationsklausel gültig ist oder nicht kommt auf die Eigentums- und Besitzverhältnisse an und auf die Art der Formulierung im Vertrag. Da fragt man besser einen Anwalt.


  • Lass es doch einfach drauf ankommen. Ich glaub nicht, dass die Dich irgendwie dazu zwingen können, wenn Du der Eigentümer des Hundes bist.
    Allerdings könnte es sein, dass Du nur Besitzer des Hundes und die Orga nach wie vor Eigentümer ist und die Dir den Hund wieder abnehmen können, wenn Du Dich nicht an die Auflagen hälst. Und Du dann noch nicht mal mehr die "Schutzgebühr" zurückbekommst.
    Steht bezügl. des Eigentums irgendwas im Vertrag?
    Wenn Du nichts findest, lass den Vertrag am besten mal von einem Juristen dahingehend überprüfen.


    Edit: Ich finde es eh eine ziemlich problematische Sache, das mit dem Eigentum. Ich glaube, vielen Leuten ist gar nicht klar, dass ihnen rein rechtlich der Hund einer Orga gar nicht gehört, wenn das nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten wird.
    Der Eigentümer könnte imho den Hund also theoretisch jederzeit ersatzlos zurückfordern, wenn man die Auflagen nicht erfüllt. Und da fängt es schon bei Formulierungen wie "...muss artgerecht gehalten werden..." an, weil das gar nicht klar definiert ist. :|

  • noch ein Hinweis,


    im Recht-Forum unter http://www.recht.de gibt es ein Unterforum zu Tierrecht/Tierkaufrecht etc.


    Da wurde diese Frage auch aufgeworfen. Gib mal dort in die Suchfunktion "Kastration" ein. Dann findest Du den Thread.



    Grundsätzlich sollte man sich genau überlegen, ob man mit den Bedingungen eines Vertrags einverstanden ist. Und notfalls eben die Finger von einem Vertrag lassen, der einem nicht zusagt.

  • Zitat

    Der Eigentümer könnte imho den Hund also theoretisch jederzeit ersatzlos zurückfordern, wenn man die Auflagen nicht erfüllt. Und da fängt es schon bei Formulierungen wie "...muss artgerecht gehalten werden..." an, weil das gar nicht klar definiert ist. :|


    hallo,
    wir hatten ähnliches in unserem vertrag stehen. (war mir auch klar und bewußt) unser hund ging erst nach 6 monaten in unseren besitz über.
    ein verstoß gegen vertragsklauseln hätte den einzug des hundes und ein strafe von 300 euro bewirkt.


    da die orgas ja immer eine kastration fordern, um ein vermehren zu verhindern, würde ich mal anfragen, ob man die kastration verhindern könnte, wenn man halbjährlich eine bescheinigung eines ta bringt, wo bescheinigt wird, dass der hund nicht trächtig ist.
    fragen kostet nichts.


    gruß marion

  • Zitat

    hallo,
    wir hatten ähnliches in unserem vertrag stehen. (war mir auch klar und bewußt) unser hund ging erst nach 6 monaten in unseren besitz über.
    ein verstoß gegen vertragsklauseln hätte den einzug des hundes und ein strafe von 300 euro bewirkt.
    ...


    Das kann so nicht stimmen.
    In Eurem Besitz war er ja bereits, wenn, dann ging er in Euer Eigentum über.
    Besitz und Eigentum sind nämlich zwei paar Schuhe.

  • Zitat

    Das kann so nicht stimmen.
    In Eurem Besitz war er ja bereits, wenn, dann ging er in Euer Eigentum über.
    Besitz und Eigentum sind nämlich zwei paar Schuhe.


    klar, du hast natürlich recht. :D
    gruß marion

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