Hundehaltung in der Mietswohnung...

  • Hallo Leuts,
    wir sind ja jetzt auf Wohnungssuche und auch fündig geworden bei einen supernetten Vermieter,freu!
    der mag Hunde und hat auch kein Problem mit ihnen,hat erst mal ne Runde mit Nuki gekuschelt :D


    Doch der sagte doch glatt was,was ich jetzt mal nachforschen wollte,ist für mich jetzt nicht relevant,aber es interessiert mich doch!
    Er sagte Vermieter dürften Hundehaltung laut einem Gesetz gar nicht verbieten,noch nicht mal große Hunde und auch keine SoKas!!! :shocked:
    Solange sie nicht bellen,also stören...
    Irgendwie hab ich was verpasst,stimmt das wirklich???
    Zur Info ich wohne in NRW und bald in der Nähe von Paderborn!

  • Huhu!


    Soweit ich weiss entscheidet jedes Gericht jeden Fall mal anders.
    Hast du einen Hundefreundlichen Richter bezieht er sich auf die Aussage das man einem Menschen nicht in seiner Verwirklichung vehindern sollte.


    Es gibt kein Gesetz was Hundehaltung in Mietobjekten allgemein verbietet oder allgemein zulässt.


    Ich wünsch euch einen schönen Umzug!


    LG


    Anika

  • Ein Vermieter kann Tierhaltung mal nicht prinzipiell verbieten (ein entsprechender Passus im Vertrag ist ungültig). Neulich hab ich mal gelesen, dass auch die Hundehaltung nicht prinzipiell verboten werden kann, da dann auch Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde eingeschlossen wären...


    Allerdings kann er die Haltung z.B. von einer Rücksprache im Einzelfall oder von der Größe abhängig machen.


    In eurem Fall, wenn der Vermieter eh kein Problem ist, würde ich die Hundehaltung einfach in den Vertrag nehmen, z.B. "der Haltung eines mittelgroßen Hundes wird zugestimmt" oder so ähnlich. Dann seid ihr auf der sicheren Seite, selbst, wenn er sichs irgendwann mal anders überlegt.

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