Wer ist schuld, wenn der Hund massiv bedrängt wird?!

  • im falle eines falles hättet ihr das nachsehen, falls es zur anzeige kommt.


    gruß marion

  • Hallo erstmal,
    es wollte Dich hier bestimmt keiner angreifen aber die Frage ist doch berechtigt warum Ihr einen Hund der eh ein Problem mit angetrunkenen Menschen hat mit in die Kneipe nehmt? Gerade an solchen Orten trifft man doch ne Menge davon. Wenn er gebissen hätte dann wäre wohl oder übel der Halter des Hundes dafür aufgekommen. Lasst ihn doch besser beim nächsten Mal zu Hause so habt Ihr nen entspannten Abend und der Hund keinen Stress ;)


    LG Tanja mit Luna

  • Zumal er bei einem Beissvorfall ruckzuck als gefährlicher Hund eingestuft werden kann. Was dann folgt - Wesenstest, eventuell Ausschluss durch Haftpflichtversicherer, erhöhte Steuern, Haltungsauflagen ... ist es das wert ?

  • Ich kann mich nicht entsinnen, dass das Thema hieß: "Hund in Kneipe-für und wider".
    Bisher hatten wir dort sehr entspannte Abende- allesamt.
    Wir kennen die Barbesitzer und es ist immer eine sehr angenehme, stressfreie und ruhige Atmosphäre... soviel dazu.
    Sturzbetrunkene Menschen habe ich dort auch noch nicht erlebt.
    Und wie gesagt, die Reaktion meines Hundes ist auch immer unterschiedlich.


    Grundsätzlich hat mich interessiert, inwieweit man für einen vermeintlichen "Beißvorfall" hätte zur Verantwortung gezogen werden können....
    Immerhin wird ein Lebewesen massiv bedrängt und ich denke auch ein Hund muss und sollte sich nicht alles gefallen lassen müssen.

  • Wie gesagt, grundsätzlich haftest du erstmal immer.
    Unter bestimmten Umständen kann dem Geschädigten eine Mitschuld angelastet werden, aber hier kommt es eben z.B. auch darauf an, welche Erfahrung der Geschädigte mit Hunden hat. Von einem Hundetrainer wird da durchaus mehr erwartet, als von einem Kind.


    Ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung wie das mit Betrunkenen gehandhabt wird - ich meine mich zu erinnern, dass die nur vermindert schuldfähig sind?


    Aber ganz egal, pauschal kann dir dazu niemand eine Antwort geben, weil es immer eine Einzelfallentscheidung ist, wie die Haftung zu beurteilen ist.


    Und, bei dieser Frage geht es rein um die Haftung. Leinen- und Maulkorbpflicht kann dir auch auferlegt werden, wenn du nicht haftest ... das eine hat mit dem anderen nichts zu tun! Es sind zwei unabhängige Vorgänge.

  • Rein rechtlich handelt es sich bei dem Lebewesen Hund allerdings um eine Sache...
    Und was diese sich so alles "gefallen lassen muß" steht leider auf einem anderen Blatt.
    :/

  • Zitat


    Immerhin wird ein Lebewesen massiv bedrängt und ich denke auch ein Hund muss und sollte sich nicht alles gefallen lassen müssen.


    was meinst du, wie er beim wesenstest bedrängt wird. er darf in keiner situation und sei sie noch so unfair nach vorne gehen - leider.


    gib die leine deiner freundin in die hand und dränge "männliche angreifer" einfach frühgenug massiv ab. :D


    gruß marion

  • Zitat

    Rein rechtlich handelt es sich bei dem Lebewesen Hund allerdings um eine Sache...
    Und was diese sich so alles "gefallen lassen muß" steht leider auf einem anderen Blatt.
    :/


    Nein, ein Hund ist keine Sache.
    Aber für Luxustiere (Tiere, die nicht dem Erwerb oder Unterhalt ihres Besitzers dienen) hat der Gesetzgeber die Gefährdungshaftung eingeführt.


    Quasi: "Ja, ihr dürft zu eurem Vergnügen Tiere halten, die für ihre Umwelt eine potentielle Gefährdung darstellen, aber zum Ausgleich haftet ihr für jeden Schaden, der durch das tiertypische Verhalten eurer Tiere verursacht wird, unabhängig von eigenem Verschulden."



    Für Nutztiere (Tiere, die dem Erwerb oder Unterhalt ihres Besitzers dienen) ist die Gesetzeslage anders. Hier haftet der Besitzer nur, wenn er die im Verkehr notwendige Sorgfalt nicht beachtet hat.


    So kann ein und dieselbe Situation völlig unterschiedlich beurteilt werden, je nachdem welchen "Status" der Hund hatte.

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