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Aufbewahrungsfrist von Röntgenbilder beim Tierarzt?
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Weiß jmd., wie lange die Aufbewahrungsfrist von Röntgenbildern beim Tierarzt sind?
Herzl. Dank für Eure Bemühungen.
Viele Grüße
aerofly -
12. Oktober 2008 um 01:47
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Beim googeln findet man sowas recht schnell
10 Jahre muss er sie aufbewahren... -
Meine Röntgenbilder sind prinzipiell alle bei mir, warum lässt Du die beim TA? Wäre mir viel zu umständtlich.
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weil der TA die Aufbewahrungspflicht hat und auch nicht verpflichtet ist, die Bilder an die Tierbesitzer rauszugeben.
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Herkömmliche Röntgenbilder darf der TA gar nicht rausgeben, gerade wegen der Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
Die meisten haben aber mittlerweile digitale Röntgenaufnahmen und geben dadurch eine Kopie (auf Cd) heraus. -
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Auf von herkömmlichen Aufnahmen kann man gegen Gebühr eine Kopie bekommen.
LG
das schnauzermädel -
Die Originale müssen bei dem Ta bleiben, da er die Aufbewahrungsfrist hat. Aber man kann bestimmt eine Kopie bekommen.
Wir durften unsere zwar mitnehmen und einem anderen Ta zeigen mussten die aber wieder hinbringen oder hinschicken.Lg
Sacco -
Viele sind der Meinung die Röntgenbilder gehören den
Patientenbesitzern. Dem ist nicht so. Die Bider gehören dem TA.
Er hat aber die Pflicht sie 10 Jahre aufzubewahren.
Man kann sie aber ausleihen. Einige TA wollen eine Kaution,
andere lassen sich das Ausleihen unterschreiben und setzen eine
Rückgabefrist. Wer schon länger bei einem TA ist bekommt die Bilder
oft auch mit. Aber da hat man auch die Pflicht die Bilder 10 Jahre
aufzubewahren. Primär geht es darum, dass der TA bei einem ihm
unterstellten "Behandlungsfehler" nachweisen kann, dass er eine
richtige Diagnose gestellt hat.
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Das hab ich ja noch nie gehört?? Also die Bilder von meinem Hund hab ich. Und das sind keine Kopien. Zumindest müssten Kopien ja auf Papier sein oder? Und das sind diese nicht. Fände ich auch eine ziemlich blöde Regelung, da mein Haustierarzt mir ja bei der weiteren Behandlung von z.B. einem Hüftschaden nicht weiterhelfen kann.
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Naja... auch wenn Du das noch nieeeee gehört hast, es ist aber so. Und wenn DU die Originale (Nicht die digitale Form) hast, dann handelt Dein TA in seinem Sinne fahrlässig.
Die Regelung ist nicht "ziemlich Blöde" sondern sehr sinnig. - Vor einem Moment
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