Wesenstest, Sachkundenachweis, Leinen-Maulkorbpflicht
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Und weil sich Rocky eh super mit Ihrem Ridgeback versteht und auch sehr auf Frauen fixiert ist haben wir Ihn einfach beim Vorbesitzer geklaut (zum laufen mitgenommen und nicht wieder zurück gebracht) und erst nach 2 Tagen wo vom damaligen Besitzer etwas kam wo eigentlich sein Hund sei haben wir Ihm eröffnet das er den garantiert nicht wieder bekommt...
Also bei sowas würd ich extrem vorsichtig sein
Der Halter kann Euch immer noch im Nachhinein dafür anzeigen.
Auch wenn ich verstehen kann, dass ihr nicht untätig rumsitzen wolltet solange der Hund leidet. Eventuell könnt ihr die Papiere ja noch nachträglich bei dem Besitzer kaufen? - Vor einem Moment
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Hi,
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Das hat sich mittlerweile schon erledigt, der Vorbesitzer hat uns Impfpässe, alle Unterlagen und die Steuermarke ausgehändigt und Rocky ist auch schon umgemeldet auf der Gemeinde. Versicherung ist auch geändert, ich denke nicht das es da noch Probleme gibt
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nur da ich auch in einer kontrolle war:
Ich musste grade 35 Euro zahlen da der Hund im auto nicht in irgendeiner vorn (kiste gurt )gesichert war .ich hoff das sich das alles zum guten für das Tier klären lässt
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Achso wenn er Euch die Unterlagen schon ausgehändigt hat dann sieht die Sache ja schon wieder ganz anders aus.
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Hallo,
hab da auch mal eine Frage. Wir wohnen hier in einer ländlichen Gegend...und ich meine ländlich ;-) Das Dörflein hat gerade mal 280 Seelen.
Jetzt ist es so, dass wir hier in einem Naturschutzgebiet wohnen, weil das Dorf inmitten eines Wacholderschutzgebietes liegt. Seit 2 Jahren läuft hier ein LIFE-Projekt, was die Erhaltung und Ausbreitung der Heidelandschaften beinhaltet (im Internet leicht unter G**gle zu finden).
Nu hab ich ja 2 Aussies. Während der Indy aufs Wort folgt, ist Momo da ein unsicherer Kandidat, weshalb wir ihn auch ausschliesslich an der Leine führen. Indy hingegen ist die meiste Zeit Freigänger und hält sich immer bei uns auf.
Jetzt haben wir am Sonntag ein Pärchen getroffen, deren Frau wohl für dieses LIFE-Projekt tätig ist und mich gleich darauf aufmerksam machte, dass ich meinen Hund gefälligst an die Leine zu nehmen habe. Obwohl ich mir relativ sicher bin, dass die Gute nicht ganz Recht hat, habe ich mich nun gefragt, in wieweit ich hier bei weiteren Verstössen belangt werden könnte.
Ich habe im Internet nach Leinenpflicht für Rheinland-Pfalz nachgeschaut und konnte nirgends eine Gesetzesverordnung finden, die mich dazu veranlassen könnte, meinen Hund anzuleinen. Klaro, Innerorts ist das was anderes....aber ich bewege mich ausserhalb der Ortschaft und da ist nirgends eine Beschilderung zu finden, die mich auffordert den Hund anzuleinen.
Habe heute noch einen Jäger gefragt und selbst dieser sagt, es gibt in Rheinland-Pfalz keine rechtliche Handhabe, wonach Hunde im freien Flur generell angeleint sein müssen. Natürlich gibt es Ausnahmen...wenn der Hund nicht folgt z.Bsp.
Hat jemand von Euch (bestenfalls jemand aus Rhld-Pfalz) Erfahrungen in dieser Sache und kann mir vielleicht ein paar richterliche Entscheidungen linken? Alles was ich finden konnte waren sogar Erlasse, wonach Gemeinden ihre Anleinpflicht wieder aufheben mussten, da sie im Gegenzug keine offiziellen Hundewiesen bereitgestellt hatten (Trier, Schweich, etc. )
Also verstehe ich das doch richtig, dass WENN eine Gemeinde ein generelles Anleinen verlangt, diese im Gegenzug auch entsprechende Freilaufzonen einrichten muss, ansonsten ist es rechtswidrig ?!??
Prima......wo ich doch inmitten eines Naturschutzgebietes wohne......wo soll denn die Gemeinde da die Hundewiese einrichten??
Ich hoffe ihr könnt mir Klarheit verschaffen, bin um jede Antwort dankbar.
Ach...bevor ich das vergesse: die Gute hat auch behauptet, man müsse Hunden in die Augen schauen wegen der Dominanz :irre:
Hab sie gefragt, in welchem Märchenbuch sie das denn gelesen hat.
Lg
Volker -
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Gibt es nicht die Regelung das Hunde im Naturschutzgebiet auch an die Leine müssen wegen den Tieren ( Bodenbrüter u.s.w) egal ob sonst keine Leinenpflicht herscht?
Habe ich mal so gehört deswegen frage ich.Ja die Gemeinden müssen dann eine Freilaufzone oder eine Spielwiese ( die auch eingezäunt sein kann) schaffen.
Lg
Sacco -
Jedes Naturschutzgebiet hat seine eigene Verordnung. Da musst du in der entsprechenden für dein Gebiet nachschauen.
Ob die Gemeinde dazu verpflichtet werden könnte Hundefreilaufflächen zur Verfügung zu stellen, hängt sicher auch/eher davon ab, ob der Leinenzwang auch innerorts gilt.
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RLP hat generell keine Leinenplicht. Teilweise haben einzelne Gemeinden eigene Reglungen, aber die müsstest du bei der Gemeindeverwaltung erfragen können, muss ja irgendwo niedergeschrieben sein.
Gruss Liane
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Zitat
In B.-W. :
Der Hund muß dem Amtsveterinär vorgestellt werden,zwecks Rassegutachten.
!
Also ich habe das ganze auch durch, in Berlin, allerdings befreien ein diese Bestimmungen und Teste und Nachweise nicht vom Maulkorb.
Der Veterinäramtsarzt oder wie er sich auch schimpfte, meinte, wenn ich in einem Auslauf gebiet bin darf ich den Hund ableinen aber den Maulkorb darf ich nie! in der Öffentlichkeit abmachen.
Naja in Ba-Wü und Bayern hat man ziemlich schlechte Karten um ehrlich zu sein.
Viel Erfolg.
Nachtrag:
Wesentests:
Es wird getestet, wie der Hund im Straßenverkehr, bei Jogger, bei Radfahren, in S-bahn, bei Kindern, bei anderen Hunden reagiert etc. Und ob er hört.Sachkundenachweis:
Fragen zur "Handhabung" des Hundes und so weiter.Was machst du wenn ein angeleinter Hund kommt... und solche Sachen wird dort gefragt.
Meine Maus hat auch den Kopf eines Staffs und den Rest aus einem Mischmasch. Gott sei dank haben wir mit Bravur bestanden...
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Das Bundesland ist für das Landeshundegesetz zuständig. Dort steht jedoch eher wenig zur Leinenpflicht, abgesehen von den Einschränkungen für sogenannte Kampfhunde. Für die allgemeine Leinenpflicht gibt es in jeder Gemeinde eigene Vorschriften, die an das Landeshundegesetz anknüpfen, bzw. dieses ergänzen. Wir haben zum Beispiel mit dem Zusenden der Steuermarke von der Stadt ein Schreiben dabeibekommen, dass jeder Hund, egal innerorts oder draussen auf dem Feld, egal wo, anzuleinen ist. Ausgenommen sind zur Verfügung gestellte Freilaufzonen, die unsere kleine Stadt aber gar nicht zur Verfügung stellt. :kopfwand:
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