Wesenstest, Sachkundenachweis, Leinen-Maulkorbpflicht
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Wir haben auch in Bayern einen Wesenstest mit unserem Rotti gemacht.
Er durfte ohne Leine und Maulkorb laufen.Wir haben den Gutachter gefragt ob man bei einem Listenhund KAT 1 auch eine Maulkorb und Leinenbefreiung bekommt wenn man den Wesenstest besteht.
Er meinte zu uns ja aber die hohen Steuern würden bei so einem Hund trozdem bleiben.
Das wurde mir dann vom OA noch mal bestätigt.
Wir haben auch schon welche ohne Maulkorb und Leine laufen sehen.Lg
Sacco - Vor einem Moment
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Hi,
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Zitat
Wir haben zum Beispiel mit dem Zusenden der Steuermarke von der Stadt ein Schreiben dabeibekommen, dass jeder Hund, egal innerorts oder draussen auf dem Feld, egal wo, anzuleinen ist. Ausgenommen sind zur Verfügung gestellte Freilaufzonen, die unsere kleine Stadt aber gar nicht zur Verfügung stellt. :kopfwand:
Und genau DAS ist nicht rechtens. Es gibt Gerichtsurteile für Rhld-Pfalz, die bei anderen Gemeinden dazu geführt haben, dass diese die Anleinpflicht AUSSERORTS wieder aufheben mussten. Also hier kann man ganz klar gegen angehen. Dazu gehören Trier, Schweich und noch einige Gemeinden mehr!!
Aber wie gesagt.....ich hab mir in meinem Fall nochmal die Sache mit den Naturschutzgebieten angeguckt. Es gibt nur 2 Bereiche, die kartenmässig als NSG (also Natutschutzgebiet) erfasst und ausgeschildert sind. Der Großteil der Aussenflächen meines Dorfes ist also "hundsgewöhnliches" Gebiet - ergo KEINE Pflicht, den Hund an die Leine nehmen zu müssen.
Es existiert auch kein anderweitiger Hinweis (Zusatzschilder), die zumindest um ein Anleinen bitten würden.
Das werd ich beim nächsten Aufeinandertreffen der lieben Tante mal stecken ;-)
Maaaahlzeit
Volker
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