Alpha-Wurf und Nackenschütteln - AUFKLÄRUNG !

  • Update:

    Der Besitzer der angreifenden Hündin hat die Tierarzt/Klinikrechnung bei der Versicherung eingereicht. Die hat sich heute gemeldet. Sie bezahlt nur 50%, da sie automatisch davon ausgehen, dass der geschädigte Hund/ Besitzer eine Mitschuld trägt.

    Ist das normal?

    Ja, bei Hunden gilt automatisch immer die sogenannte Gefährdungshaftung, da auch dein Hund, auch wenn er "unschuldig" war Zähne im Maul hat.

    Ich kenne es eigentlich nur so, dass halbe-halbe gemacht wird.

    Das stimmt so nicht. Als Biene von dem Labradormix angefallen worden war, hat das die Versicherung der Halterin übernommen gehabt. Komplett.

  • Die Gefährdungshaftung sagt eigentlich nur aus, dass der Besitzer für angerichteten Schaden verschuldensunabhängig haftet. Sprich: „Der „Schaden“ an Luna muss vom Besitzer des schädigenden Hunds getragen werden. Ob das nun die Versicherung des Besitzers des schädigenden Hunds alleine macht oder dieser (nicht Deine Freundin) da die Hälfte akzeptiert und den Rest aus eigener Tasche latzt, ist mMn dessen Problem. Er muss den Schaden tragen. Deine Freundin könnte nett sein und ihm trotzdem raten, sich mal an die für seinen Versicherer zuständige Schlichtungsstelle zu wenden.


    Dieses Fifty/Fifty setzen Versicherungen gerne an, gibt aber mWn keine belastbare rechtliche Grundlage dafür.


    Hat Luna auch einen Schaden verursacht?

  • Phonhaus

    Nein, die andere Hündin hat nichts abbekommen. Der Besitzer hat Einspruch einlegt und ich denke, er bezahlt die anderen 50 % erstmal aus eigener Tasche.

    Ich finde,allein durch die Tatsache, dass Luna angeleint war, darf nicht 50 % angerechnet werden. Wir haben so etwas im Kleingedruckten der Versicherung auch nicht gefunden :ka:

  • Ich habe auch völlig problemlos die komplette Rechnung bezahlt bekommen, als mein angeleinter Hund von einem freilaufenden gebissen wurde.

  • Hast du den „Schaden“ bei der gegnerischen Versicherung gemeldet oder der Versicherungsnehmer?

    Das mit 50:50 wird ganz gern angewandt, das ist leider so.

    Wenn jetzt der VN auch noch einen Zweifel übrig gelassen hat, dass er allein Schuld ist, dann würde mich das noch weniger wundern.


    Du hast aber doch bestimmt Post von der gegnerischen Versicherung bekommen. Ruf da an und stelle klar, dass der VN alleinig Schuld war, oder mach das schriftlich.

    Wenn die das dann immer noch nicht übernehmen, könntest du einen Anwalt nehmen. (Würd ich aber nur mit einer Rechtschutzversicherung machen, weil der Strrit vermutlich mehr kosten würde, als die 50% der Behandlungskosten.)


    Um welche Versicherung handelt es sich denn?

  • Es geht ja um meine Freundin, die hat Einspruch eingelegt, bzw auch der Versicherungsnehmer. Es ist die VHV. Sie selbst ist dort auch versichert und dementsprechend sauer.

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