Beißerei.., und eure Meining dazu
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Na klar, ich wäre auch davon ausgegangen, dass die Sache mit Übergabe an die Haftpflicht erledigt ist bzw. dann erledigt wird.
Blöd ist immer, wenn Menschen bei solchen Dingen verletzt werden. Die Regel ist es trotzdem nicht, dass man solche fahrlässigen Körperverletzungen (ich geh jetzt mal davon aus, dass es im Strafbefehl darum geht) zur Anzeige bringt. Einige Id... tun das eben und schon darf der Staatsanwalt handeln.
Ich glaube kaum, dass sie deswegen tatsächlich etwas befürchten muss, wenn diese Sache überhaupt zur Verhandlung kommen sollte. (Vielleicht ist der Typ ja mit dem Staatsanwalt bekannt ...)
Der Mann hat sich schließlich selbst in Gefahr gebracht und die Hunde waren zudem noch an der Leine und hier kommt es dann tatsächlich auch auf eine Schuld an.
Also Termin beim Anwalt ist sicherlich richtig und dann mal abwarten, was da noch so kommt ... -
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Zitat
Hallo liebe Foris,
mich würde eure Meinung zu folgendem Geschehen interessieren.
Frauchen geht mit ihren 3 angeleinten, mittelgroßen Hunden (es ist Leinenzwang) spazieren. Einer der Hunde beansprucht seine Individualdistanz fremden Hunden gegenüber, würde sich aber nicht von sich aus grundlos auf andere Hunde stürzen.
Ihr kommt ein Mann mit einem kleinen Hund ohne Leine entgegen.
Frauchen der 3 Hunde ruft dem Mann mehrfach entgegen, er möge bitte seinen Hund zurückrufen, damit es keinen Ärger gibt.
Der kleine Hund rennt munter und wild kläffend auf die 3 angeleinten Hunde zu. Herrchen tut nichts um ihn daran zu hindern. (er hört ja nicht auf mich) :kopfwand:
Der kleine Hund rennt mitten in die Dreiergruppe, es kommt zur Beißerei.
Herrchen des kleinen Hundes wird nun auch endlich munter, brüllt los, fasst dazwischen und versucht seinen Hund da raus zu bekommen und wird leicht verletzt. Der kleine Hund hat auch etwas abbekommen.
Die 3 "großen" hatten auch kleine Wunden, der eine musste zum TA, mit Verdacht auf Lungenriss, weil der andere HH ihn heftig in die Seite getreten hatte.Frauchen von den 3 Hunden wurde angezeigt und soll nun eine Strafe von mehreren hundert Euro zahlen.
Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Die HH der 3 Hunde hat sich völlig korrekt verhalten. Sie hat ihre Hunde an der Leine geführt, hat den HH des kleinen Hundes "gewarnt" und nun wird sie bestraft.
Kann es sein, das HH die sich um nichts einen Kopf machen, ihrem Hund nicht mal die grundlegenden Dinge (wie zurückkommen wenn der Hund gerufen wird) beibringen einen Freifahrtschein haben? Brauchen sich solche Leute weder an den Leinenzwang noch an die für mich selbstverständlichen Verhaltensregeln ( wenn ein angeleinter Hund entgegen kommt, wird meiner auch angeleint oder geht im "Fuß" )zu halten?Das kanns doch wohl nicht sein.
Wie seht ihr das? Würdet ihr diese Starfe ohne zu murren hinnehmen?
also ich würde auch sagen, auf keinen fall hinnehmen!
die frau hat ihre hunde sicher verwahrt.....was kann sie denn dafür das der typ seinen hund frei laufen lässt und ihn dabei noch nicht mal abrufen kann!
nene!
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Blöd ist immer, wenn Menschen bei solchen Dingen verletzt werden
Ganz ohne Frage!
Sie hat sich auch tagelang einen Kopf darum gemacht.Aber eine fahrlässige Körperverletzung kann das doch nicht sein?!
Die einzige Fahrlässigkeit sehe ich auf der Seite des Mannes, in 4 keifende Hunde zu greifen.Und andere HH anzuzeigen, wenn ich mich wissentlich in Gefahr bringe, finde ich schon ziemlich frech.
Ich hoffe sehr, das er damit nicht durchkommt.Warum aber sieht das der Sataatsanwalt nicht auch so?
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Warum aber sieht das der Sataatsanwalt nicht auch so?
Keine Ahnung, aber das wird der Anwalt deiner Freundin sicherlich wissen, sobald er Einsicht in die Akten bekommt.Wer weiß, was der andere Hundehalter angegeben hat und für den Staatsanwalt ist ein solcher Strafbefehl auch einfach eine Möglichkeit ein solches Verfahren schnell zum Abschluss zu bringen.
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Warum aber sieht das der Sataatsanwalt nicht auch so?
Dem Staatsanwalt ist das kleine Verfahren lästig, er will es schnell loswerden. Also versucht er es über den Strafbefehl abzuwürgen. Aber die Entscheidung hat der Richter schon getroffen.Gruß
Herbert -
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Die einzige Fahrlässigkeit sehe ich auf der Seite des Mannes, in 4 keifende Hunde zu greifen.
scheiß Situation, klar er hat den fehler gemacht
Aber ganz ehrlich, wie hättet ihr gehandelt, wenn da 3 große Hunde an eurem kleinen rummachen würden?
Ich glaub, ich hätte da auch versucht, meinen Hund zu fischen, wenn nicht anders möglich -
Hallo,
ja gut ich würde da wahrscheinlich auch versuchen meinem Hund zu helfen, aber die beschriebene Situation hatt der Mann ja auch mitverschuldet und dann jemanden Anzuzeigen find ich schon heftigt.
Wenn die drei Hunde jetzt ohne Leine und Herrchen einfach so den kleinen Angefallen hätten würde ich den Mann ja ein Stückweit verstehen, aber so.
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Also, ich finde es hier ein bisschen komisch.
Mal ganz, ganz simpel ausgedrückt:
Ein Gerichtsverfahren setzt sich in der Regel aus 3 Parteien zusammen.Dem Richter als Entscheider im Prozess,
dem Staatsanwalt als Ankläger/Vertreter des Staates im Prozess,
und dem Angeklagten incl. seines Rechtsanwaltes, in diesem Fall deine Freundin.Der Staatsanwalt ermittelt Daten, Fakten und Geschehen einer Straftat. Jeder kennt bestimmt den Brief dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden wenn ein Unbekannter das Auto aufgebrochen hat.
Wenn er aber das Verfahren nicht einstellt erhebt er Anklage bei Gericht.
Der Richter entscheidet auf Zulässigkeit/Unzulässigkeit der Klage und eröffnet bei Zulässigkeit einen Prozess.
Dann können alle Parteien ihre Sachlage schildern und der Richter verkündet auf Grund seiner Entscheidung das Urteil.
Also kann höchstens ein Schreiben vom Staatsanwalt kommen dass das Verfahren eingestellt wurde, ansonsten nichts.
Halt, volle Kanne Ruder zurück. in diesem Fall läuft wahrscheinlich das vereinfachte Verfahren eines [wiki]Strafbefehl[/wiki] ab. Innerhalb von 2 Wochen Einspruch erheben oder Urteil rechtskräftig. Wenn es sich wirklich wie geschildert zugetragen hat, sofort Einspruch erheben.Gruß
HerbertDu schmeisst Zivilverfahren und Strafverfahren durcheinander. Hier ist es ein Strafverfahren, irgendwas bei fahrlässiger KV, wie schon gesagt wurde, nehme ich an. Der Sta kann einstellen, kann anklagen, kann Strafbefehl beantragen, der vom gericht erlassen wird. Der Sta setzt die Strafe fest. das darf er!!! Nicht nur der Richter!!!!
Anklage ist keine Klage. Klagen erheben Privatleute im Zivilverfahren oder meinetwegen im Verwaltungsverfahren. Allein der Sta klagt an.
Im Zivilprozess muss die Klage zulässig und begründet, d.h, schlüssig sein, dann geht`s los. Das hat aber mit einem Strafprozess nichts zu tun.Urtei- ja, oft. Ebenso oft: Vergleich. Im Zivilprozess!
Strafbefehl ja. Sagte ich doch schon.
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Nach Akteneinsicht des Rechtsanwaltes hat sie nun tatsächlich die 500 Euro Strafe gezahlt.
2 "Zeugen" haben dort eine Aussage gemacht und sich offensichtlich wunderbar abgesprochen. (Von "netten" Nachbarn hat sie gehört, das sich die Beiden tatsächlich getroffen haben um ihre Aussagen miteinander abzusprechen)
Der Rechtsanwalt meinte das sie keine Chance hat dagegen anzukommen, da sie alleine mit den Hunden unterwegs war.Zu den 500 Euro Strafe kommen nun auch noch etwas über 500 Euro Rechtsanwaltkosten und eine Verwarnung vom Ordnungsamt gab es auch noch.
Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Für mich heißt das, wenn mein Hund evtl. zuschnappen könnte weil er angepöbelt wird, muss er permanent einen Maulkorb tragen, weil andere Menschen ihre Hund nicht im Griff haben und nicht in der Lage sind diese zu sich zu rufen.
Egal ob Leinenzwang ist oder nicht.Für mich hat trotzdem der andere Hundehalter einen Großteil der Schuld zu tragen.
Er hat seinen Hund in der Leinenzwangzeit nicht an der Leine geführt.
Er hat diesen Hund pöbelnd in die Hundegruppe rennen lassen.
Er hat zwischen die Hunde gegriffen und wurde dadurch verletzt. (Wobei nicht mal geklärt ist, ob es nicht sogar sein eigener Hund war.
Er hatte seinen Hund nicht unter Kontrolle.Aber Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe.
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Da krieg ich doch das große Ko..en wenn ich sowas lese!
Was ist aus Deutschland nur geworden?!
Da hilft nur noch Selbstjustiz! Den Kläger sowie die beiden Zeugen sollte man....
Naja, bevor ich was falsches schreibe lass ich es mal lieber!
Aber aus Schaden wird man klug! Niemals mehr die Wahrheit sagen, sondern immer das schlimmste Lügenmärchen, damit der Schuldige auch wirklich schuldig gesprochen wird!
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