Beißerei.., und eure Meining dazu

  • Na klar, ich wäre auch davon ausgegangen, dass die Sache mit Übergabe an die Haftpflicht erledigt ist bzw. dann erledigt wird.


    Blöd ist immer, wenn Menschen bei solchen Dingen verletzt werden. Die Regel ist es trotzdem nicht, dass man solche fahrlässigen Körperverletzungen (ich geh jetzt mal davon aus, dass es im Strafbefehl darum geht) zur Anzeige bringt. Einige Id... tun das eben und schon darf der Staatsanwalt handeln. :roll:


    Ich glaube kaum, dass sie deswegen tatsächlich etwas befürchten muss, wenn diese Sache überhaupt zur Verhandlung kommen sollte. (Vielleicht ist der Typ ja mit dem Staatsanwalt bekannt ...)
    Der Mann hat sich schließlich selbst in Gefahr gebracht und die Hunde waren zudem noch an der Leine und hier kommt es dann tatsächlich auch auf eine Schuld an.
    Also Termin beim Anwalt ist sicherlich richtig und dann mal abwarten, was da noch so kommt ... :roll:


  • also ich würde auch sagen, auf keinen fall hinnehmen!


    die frau hat ihre hunde sicher verwahrt.....was kann sie denn dafür das der typ seinen hund frei laufen lässt und ihn dabei noch nicht mal abrufen kann!


    nene!

  • Zitat

    Blöd ist immer, wenn Menschen bei solchen Dingen verletzt werden


    Ganz ohne Frage!
    Sie hat sich auch tagelang einen Kopf darum gemacht.


    Aber eine fahrlässige Körperverletzung kann das doch nicht sein?!
    Die einzige Fahrlässigkeit sehe ich auf der Seite des Mannes, in 4 keifende Hunde zu greifen.


    Und andere HH anzuzeigen, wenn ich mich wissentlich in Gefahr bringe, finde ich schon ziemlich frech.
    Ich hoffe sehr, das er damit nicht durchkommt.


    Warum aber sieht das der Sataatsanwalt nicht auch so?

  • Zitat

    Warum aber sieht das der Sataatsanwalt nicht auch so?


    Keine Ahnung, aber das wird der Anwalt deiner Freundin sicherlich wissen, sobald er Einsicht in die Akten bekommt.


    Wer weiß, was der andere Hundehalter angegeben hat und für den Staatsanwalt ist ein solcher Strafbefehl auch einfach eine Möglichkeit ein solches Verfahren schnell zum Abschluss zu bringen.

  • Zitat

    Warum aber sieht das der Sataatsanwalt nicht auch so?


    Dem Staatsanwalt ist das kleine Verfahren lästig, er will es schnell loswerden. Also versucht er es über den Strafbefehl abzuwürgen. Aber die Entscheidung hat der Richter schon getroffen.


    Gruß
    Herbert

  • Zitat

    Die einzige Fahrlässigkeit sehe ich auf der Seite des Mannes, in 4 keifende Hunde zu greifen.


    scheiß Situation, klar er hat den fehler gemacht


    Aber ganz ehrlich, wie hättet ihr gehandelt, wenn da 3 große Hunde an eurem kleinen rummachen würden?
    Ich glaub, ich hätte da auch versucht, meinen Hund zu fischen, wenn nicht anders möglich

  • Hallo,


    ja gut ich würde da wahrscheinlich auch versuchen meinem Hund zu helfen, aber die beschriebene Situation hatt der Mann ja auch mitverschuldet und dann jemanden Anzuzeigen find ich schon heftigt.


    Wenn die drei Hunde jetzt ohne Leine und Herrchen einfach so den kleinen Angefallen hätten würde ich den Mann ja ein Stückweit verstehen, aber so.


  • Du schmeisst Zivilverfahren und Strafverfahren durcheinander. Hier ist es ein Strafverfahren, irgendwas bei fahrlässiger KV, wie schon gesagt wurde, nehme ich an. Der Sta kann einstellen, kann anklagen, kann Strafbefehl beantragen, der vom gericht erlassen wird. Der Sta setzt die Strafe fest. das darf er!!! Nicht nur der Richter!!!!


    Anklage ist keine Klage. Klagen erheben Privatleute im Zivilverfahren oder meinetwegen im Verwaltungsverfahren. Allein der Sta klagt an.
    Im Zivilprozess muss die Klage zulässig und begründet, d.h, schlüssig sein, dann geht`s los. Das hat aber mit einem Strafprozess nichts zu tun.


    Urtei- ja, oft. Ebenso oft: Vergleich. Im Zivilprozess!


    Strafbefehl ja. Sagte ich doch schon. :roll:

  • Nach Akteneinsicht des Rechtsanwaltes hat sie nun tatsächlich die 500 Euro Strafe gezahlt.


    2 "Zeugen" haben dort eine Aussage gemacht und sich offensichtlich wunderbar abgesprochen. (Von "netten" Nachbarn hat sie gehört, das sich die Beiden tatsächlich getroffen haben um ihre Aussagen miteinander abzusprechen)
    Der Rechtsanwalt meinte das sie keine Chance hat dagegen anzukommen, da sie alleine mit den Hunden unterwegs war.


    Zu den 500 Euro Strafe kommen nun auch noch etwas über 500 Euro Rechtsanwaltkosten und eine Verwarnung vom Ordnungsamt gab es auch noch.


    Ich verstehe die Welt nicht mehr.


    Für mich heißt das, wenn mein Hund evtl. zuschnappen könnte weil er angepöbelt wird, muss er permanent einen Maulkorb tragen, weil andere Menschen ihre Hund nicht im Griff haben und nicht in der Lage sind diese zu sich zu rufen.
    Egal ob Leinenzwang ist oder nicht.


    Für mich hat trotzdem der andere Hundehalter einen Großteil der Schuld zu tragen.
    Er hat seinen Hund in der Leinenzwangzeit nicht an der Leine geführt.
    Er hat diesen Hund pöbelnd in die Hundegruppe rennen lassen.
    Er hat zwischen die Hunde gegriffen und wurde dadurch verletzt. (Wobei nicht mal geklärt ist, ob es nicht sogar sein eigener Hund war.
    Er hatte seinen Hund nicht unter Kontrolle.


    Aber Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe.

  • Da krieg ich doch das große Ko..en wenn ich sowas lese!


    Was ist aus Deutschland nur geworden?!


    Da hilft nur noch Selbstjustiz! Den Kläger sowie die beiden Zeugen sollte man....


    Naja, bevor ich was falsches schreibe lass ich es mal lieber!


    Aber aus Schaden wird man klug! Niemals mehr die Wahrheit sagen, sondern immer das schlimmste Lügenmärchen, damit der Schuldige auch wirklich schuldig gesprochen wird!

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