Der Impf-Thread!

  • Zitat

    Hab was gefunden auf http://www.welpen.de/service/bodein/impfungen.htm


    4. Sonderfall Tollwut (T):
    Tollwutimpfstoffe schützen bewiesenermaßen sehr viel länger als ein Jahr, denn alle Tollwutimpfstoffe müssen einen mindestens 3-jährige Schutzdauer nachweisen können! Trotzdem muss in Deutschland gemäß der Tollwutverordnung eine jährliche Impfung nachzuweisen sein. Ein auffällig gewordener und nicht gültig geimpfter Hund kann auf Verlangen des Amtsveterinärs sofort eingeschläfert werden.


    Falsch. Die Tollwutverordnung in der das so steht wie die hier geschrieben haben, moechte ich mal sehen. Das kann keine aktuelle Version sein.
    Eine TW Impfung ist so lange gueltig wie der Arzt es im Impfpass eintraegt und der Hersteller es angibt. Wenn ein Ipmfstoff fuer 3 Jahre gueltig ist, muss der Hund nicht jaehrlich geimpft werden, woher haben die denn den Boedsinn?
    Mit auffaellig meinen die, dass ein Hund Tollwut Symptome aufweist, nicht dass er auffaellig geworden ist weil er sich mal gekloppt hat.


    Dann duerfen sie, in einem sehr engen Rahmen den Hund euthanasieren. Vorher wird aber genaustens untersucht und geschaut ob der Hund wirklich TW haben koennte. Niemand nimmt einfach einen Hund ohne gueltige TW Impfe weg, wir haben naemlich keine Impfpflicht.
    Also lass dich bitte nicht verunsichert.

    • Neu

    Hi


    hast du hier Der Impf-Thread!* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Ich würde meinen Hund immer gegen Tollwut impfen....mir geht es um die Tollwutverordnung.


      Quelle: http://www.gesetze-im-internet…v_1991/BJNR011680991.html


      Und diesen Abschnitt:


      Zitat

      § 7 Tötung und unschädliche Beseitigung
      (1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung der seuchenverdächtigen Tiere anordnen; bei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen hat sie die Tötung und unschädliche Beseitigung anzuordnen.
      (2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere
      1.einen Menschen gebissen haben oder
      2.nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.


      und diesen


      Zitat

      § 8 Schutzmaßregeln für den gefährdeten Bezirk
      (1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut bei einem Haustier oder einem wild lebenden Tier, ausgenommen bei einer Fledermaus, amtlich festgestellt worden und kann im Falle der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Tollwut bei einem Haustier eine Infektion in diesem Gebiet auf Grund epizootiologischer Nachforschungen nicht ausgeschlossen werden, so erklärt die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ein Gebiet mit einer Fläche von mindestens 5 000 Quadratkilometern oder mit einem Radius von mindestens 40 Kilometern um die Tierhaltung, die Abschuss-, Tötungs- oder Fundstelle zum gefährdeten Bezirk und gibt dies öffentlich bekannt.
      (2) Die zuständige Behörde bringt an den Zugängen zu dem gefährdeten Bezirk und an anderen geeigneten Stellen Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Tollwut! Gefährdeter Bezirk“ gut sichtbar an.
      (3) Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.


      und diesen


      Zitat

      § 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
      (1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
      (2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.
      (3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.


      Viele Impfkritiker hier im Forum könnten jetzt argumentieren: Jaaaaa. DU Angsthase...die Tollwut gibt es doch fast gar nicht mehr in Deutschland... ABER Der Verdacht könnte schon reichen, um Haustiere einzuschläfern UND ein Bekannter hat genau das erlebt. Das wünsche ich echt keinem. Der Hund hatte übrigens KEINE Tollwut, er wurde aber vom zuständigen Veterinäramt mitgenommen und eingeschläfert. Das war so sckockierend für uns alle....Tollwut wird geimpft, da lasse ich nicht mit mir reden.


      Ich erinnere daran, dass Tollwut auch für uns gefährlich werden kann (genauso wie Leptospirose...), Tollwut ist tödlich! Treten Symptome auf, gibt es (noch) keine Heilung.


      Zitat

      Andere Frage: Stimmt es dass ich Ärger bekommen kann, wenn mein Hund nicht Tollwut geimpft ist und einen anderen verletzt?


      Das wiederum kann ich mir auch nicht vorstellen......es sei denn, es unkt jemand, dein Hund könnte Tollwut haben....dann könnte ein Stein ins rollen gebracht werden, der mit einer aktuellen Tollwutimpfung schnell gestoppt werden kann.


      Gestern hatte ich irgendwo gelesen, dass...warte ich google nochmal... :???:


      Hier folgt ein Link über die Änderungen bezüglich Tollwutimpfungen bei Ausstellungen etc (ist für Katzen, aber sollte egal sein....)


      http://www.hec-edelkatzen.de/download/tollwut.pdf


      Dort steht stark vereinfach, dass man heutzutage nicht jedes Jahr impfen muss, SONDERN dass der Impfstoffhersteller definiert, wie lange bei seinem Impfstoff von einem sicheren Schutz auszugehen ist.
      ( Steht unten auf Seite 4, auf Seite 6 ist dann noch eine Tabelle einiger Tollwut-Solo- bzw -Kombi-Impfstoffe.). Wann die Gesetze dementsprechend geändert wurden, weiß ich aber nicht....vielleicht 2005?


      Beim VDH kann man das auch nachlesen (ich find nur den Link gerade nicht, ging um Ausstellungshunde).


      Hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkle bringen...

    • Ich moechte bitte von niemandem falsch verstanden werden, ich bin auch dafuer einem Hund eine gueltige TW Impfe zu verpassen (so er denn gesund ist), ich denke aber, da Deutschland seit Jahren als Tollwutfrei gilt, wird in einigen Jahren die TW Impfe nur noch eine non Core Impfung sein.
      Und es wird eben nicht einfach ein Hund weggenommen und getoetet, auch gibt es keine tollwutgefaehrdeten Bereiche mehr, die Schilder die in der Gegend rumstehen werden nur dort stehen gelassen damit die HH ihre Hunde anleinen. ;)
      Um einen Hund mitzunehmen und einzuschlaefern (als allerletzte Moeglichkeit), gehoert schon eine Menge dazu.


      Mich wuerde dieser hier beschriebene Fall mal interessieren. Magst du mal genaueres schreiben, oder weissts du nichts genaues darueber ausser dass der Hunde getoetet wurde?

    • Je mehr Infos man liest, desto schlimmer wirds. :fear:


      Also mein Hund ist grundimmunisiert und die TW ist kürzlich abgelaufen. Ich hatte nicht vor ihn wieder impfen zu lassen, da Deutschland als TW frei gilt. Wenn aber mein Hund in ne Rangelei gerät und jemanden verletzt, oder es wird nur behauptet er hätte gebissen, könnte ich Ärger bekommen oder nicht? Ich hab kein Bock, dass durch blödes Gequatsche mir mein Hund weggenommen wird. :/ Oder ich alle Kosten selber tragen muss und die Versicherung das nicht übernimmt. So ein Beispiel hatte mir der TA-Helfer erzählt, wo ich eben nicht sicher bin, ob der mich nur verunsichern wollte um Geld an mich zu verdienen, oder ob da was dran ist...

    • Zitat

      Mich wuerde dieser hier beschriebene Fall mal interessieren. Magst du mal genaueres schreiben, oder weissts du nichts genaues darueber ausser dass der Hunde getoetet wurde?


      Ist nur "Hören-sagen" von meinem Bekannten, er hatte mir das unter Tränen erzählt. Deswegen werde ich das nicht vergessen....ist auch schon mindestens 10 Jahre her..... Was ich erzählt bekam:


      Es bestand Tollwut-Verdacht, Hund hatte keine Tollwutimpfung und der zuständige Veterinär-TA hat den Hund einkassiert und dann relativ schnell eingeschläfert (er meinte, der Hund zeige bereits irgendwelche Symptome). Man hatte dann Untersuchungen gemacht und festgestellt, dass der Hund doch keine Tollwut hatte. (Mein Bekannter meinte, der Virusnachweis dauerte 4-6 Wochen oder so?!)....wieso, weshalb, warum der Hund so schnell eingeschläfert wurde, weiß ich nicht. Mein Bekannter meinte wegen des Tollwutverdachtes, einen anderen Grund hätte es nicht gegeben. Ich glaube ihm.


      Jeder muss für sich selber entscheiden, ob er seinen Hund impft oder nicht.
      Ich gehe lieber auf Nummer sicher sicher und impfe.
      Und wie gesagt, Tollwut ist für mich ein absolutes Muss.


      Werd mal die Leitlinien lesen....mein Wissen übers Impfen ist auch ein wenig antiquiert


      Falls die Leitlinie noch jemanden interessiert:


      http://www.dgk-dvg.de/download…pfung_von_Kleintieren.pdf


      Ist aber von 2009....gibt es schon eine aktualisierte Leitlinie?


      LG

    • Okay, Wissen ein wenig aufgefrischt.


      Laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) Vet. von 2009 gilt Tollwut als Core-Komponente


      Solange die STIKO VET das sagt, werde ich impfen.
      Natürlich kann sich eine Gesellschaft irren und ein einzelner kann dann sagen: "Ha! Hab ich doch gleich gesagt." Aber dennoch halte ich mich an Leitlinien.


      Zu dem Thema: "Deutschland gilt als Tollwutfrei" steht auf Seite 19 der Impfleitlinie was, steht auch bei Wikipedia (Fledermaus-Tollwut).


      Beim Impfen geht es für mich NIE,NICH UND GAR NIE NIMMER um Geldmacherei. Weder von Seiten der TAs noch der Pharmakonzerne. Es ist eine Primärprävention und die STIKO ist ja ständig am aktualisieren.


      Für mich ist das am falschen Ende sparen.
      Wenn aber jemand nicht impfen möchte, dann bin ich da nicht bös. Muss ja jeder selber entscheiden.
      Es besteht keine Impfpflicht.


      LG!

    • Mir geht es um Gottes Willen nicht ums unbedingte Geld sparen (klar - positiver Nebeneffekt ist es sicher) Für die Gesundheit und das Wohl meines Hundes denk ich aber erst an zweiter Stelle an das liebe Geld. Es geht dadrum, nicht Sachen in den Hund zu pumpen, die unter Umständen chemisch, schädlich, unnatürlich, Nebenwirkung usw haben können, wenn es vermieden werden kann! Er bekommt ja z.B. auch nicht alle drei Monate ne Wurmkur. Ich will halt jetzt für mich herrausfinden, ob es nun doch besser ist, ihn TW impfen zu lassen...


      Und wenn ich Arztpraxen sehe, die unbedingt dafür sind, Hunde jährlich zu impfen und sich fast schon weigern, die Impfung als dreijährig einzutragen im Ausweis, obwohl der Hersteller das anders sieht, dann zweifle ich an die Aussage, es ginge nicht um das Verdienen...

    • Ich persönlich halte mich auch an die Leitlinie der Stiko vet... , TW steht bei uns schon außer Diskussion, weil wir regelmäßig mit Hund ins Ausland verreisen.


      Wenn ich mir aber mal die Impfpraxis hier in der Umgegend so anschaue (bzw. anhöre von anderen Haltern), dann muss ich mich schon ein wenig wundern. Es gibt genug TÄ, die hier wirklich ALLES noch jährlich impfen - und das dann gegen die Empfehlungen in der Leitlinie.
      Wenn ich als Halter selbst die Leitlinie studieren muss, um nach neuestem Stand impfen zu lassen, dann läuft etwas nicht richtig, finde ich.
      Klar darf jeder TA auch seine eigene medizinisch begründete Meinung haben, aber es wäre schon fair, wenn er das mit dem "Patienten" bespricht und darauf hinweist.
      Es mag im Einzelfall gute Gründe geben - Angst vor Impflücken wegen unterschiedlicher Auffrischungstermine, die Befürchtung, dass tierische Patienten nicht regelmäßig vorgestellt werden, aber sicherlich mögen bei dem einen oder anderen auch finanzielle Erwägungen eine Rolle spielen.

    • Carnivora: Sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Ich meinte gar nicht dich, sondern meine
      Aussage bezüglich "Geld sparen" war allgemein gefasst. Deswegen nochmal ein
      großes "Entschuldigung" für meine schwammige Formulierung!!!


      Schnaudel: Ich stimme dir voll zu. Ich finde es erschreckend, dass manche TÄ solch schwarze Schafe
      sind. Das MHS geht natürlich wieder von anständigen TÄ aus :D
      Es ist wirklich schlimm, dass manche TÄ sich durch die vollkommen berechtigte
      Ahnungslosigkeit der HH die Taschen füllen.


      Zitat

      Und wenn ich Arztpraxen sehe, die unbedingt dafür sind, Hunde jährlich zu impfen und sich fast schon weigern, die Impfung als dreijährig einzutragen im Ausweis, obwohl der Hersteller das anders sieht, dann zweifle ich an die Aussage, es ginge nicht um das Verdienen...


      Da kann ich dich voll und ganz verstehen. Das ist sehr frech!!
      Ich kann dir nur empfehlen: Impfe deinen Hund gegen Tollwut und du hast drei Jahre ein mehr als ruhiges Gewissen......


      LG :hobbyhorse:

    • Zitat

      Schnaudel: Ich stimme dir voll zu. Ich finde es erschreckend, dass manche TÄ solch schwarze Schafe
      sind. Das MHS geht natürlich wieder von anständigen TÄ aus :D
      Es ist wirklich schlimm, dass manche TÄ sich durch die vollkommen berechtigte
      Ahnungslosigkeit der HH die Taschen füllen.


      Na ja schwarzes Schaf und Taschen füllen... ist in diesem Fall sicherlich relativ ;)
      Andererseits bereitet solch, nennen wir es einfach "gedankenloser Umgang" dann den Boden für absolute Impfgegner.


      Wie gesagt, ich bin eher Pro-Impf und lasse mich auch selbst impfen - aber bitte nicht mehr als nötig.

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