Der Impf-Thread!
-
-
Ausnahme in Absatz 2: Bei nachwirklich wirksamen Impfschutz kann sie statt der Tötung die behördliche Unterbringung anordnen. Es gibt also die Möglichkeit, den Hund unter Quarantäne zu stellen.
- Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
-
-
nur irgendwie ist das bei vielen TÄ hier noch nicht angekommen
Da gibt's nur den 5fach Impfstoff oder gar nichts.
Hier genauso, ich sag ja, die haben sich abgesprochen. Man findet in der gesamten Stadt keinen TA, der nur SHP und das auch noch für drei Jahre impft.
-
Die Diskussion hat mich mal wieder veranlasst, meine Quellen durchzusehen und es gibt Neues.
Das möchte ich natürlich niemanden Vorenthalten.
-
Pi hat ebenso nur 1 Jahr Wirksamkeit. Sagt der Hersteller und die StikoVet.
Hast Recht, ich hatte das von der Kombiimpfung im Kopf.... bei Zwingerhusten bin ich aber bei einem erwachsenen gesunden Hund recht entspannt.
Dafür lasse ich Lepto jährlich impfen... ist laut StikoVet ja auch eine Core Impfung
-
Wie immer die übliche jährliche Staupeepidemie, die immer auftaucht auf das auch niemand seine jährliche Impfung vergisst.
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Kleiner Erinnerungsschubs
Ändert nichts daran, das ein erfolgreich geimpfter Hund gegen Staupe imun ist.
Nachimpfungen erhöhen nicht die Immunität.
-
-
Ändert nichts daran, das ein erfolgreich geimpfter Hund gegen Staupe imun ist.
Nachimpfungen erhöhen nicht die Immunität.
Gerade für Jagdhunde wird ein guter Schutz empfohlen. Da Moro auf die Impfung nicht reagiert, impfe ich.
Ich bin übrigens auch nach Stiko geimpft.
-
Auch beim ungeimpften Hund gibt es die Möglichkeit der Quarantäne.
laut Tollwutverordnung, und danach werden sich die Behörden richten, nicht.
da heißt es ganz klar und unmissverständlich
§ 7 Tötung und unschädliche Beseitigung
(1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung der seuchenverdächtigen Tiere anordnen; bei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen hat sie die Tötung und unschädliche Beseitigung anzuordnen.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere1.einen Menschen gebissen haben oder
2.nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.(3) Das Schlachten und Abhäuten seuchenverdächtiger Tiere sowie der Verkauf oder Verbrauch einzelner Teile, der Milch oder sonstiger Erzeugnisse solcher Tiere sind verboten.
der Unterschied machen die kleinen Wörter 'hat' und 'kann'.
Bei seuchenverdächtigen Hunden hat sie die Tötung anzuordnen - die Behörde muss die Tötung anordnen.
Seuchenverdächtig ist ein Hund nicht, weil er in einer Gegend lebt, in der ein illegal importierter Hund mit Tollwut aufgetaucht ist. Seuchenverdächtig ist ein Hund, wenn er Symptome zeigt.
Wenn anzunehmen ist, dass ein Hund Kontakt zu einem erkrankten Tier hatte, greift §9 der Verordnung. Richtig ist: Hunde ohne als sicher geltenden Impfstatus können getötet werden. Es kann aber auch Beobachtung angeordnet werden:
§ 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
(1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
(2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.
(3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.
(4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Die zuständige Behörde kann in der Entscheidung nach Satz 1 oder nachträglich die Dauer der dort genannten Maßnahme verkürzen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.2008 in Lörrach wurde außer dem Tollwut-Welpen kein ungeimpftes Tier getötet, auch dann nicht, wenn es Kontakt zu dem betroffenen Welpen hatte. Die Tiere wurden unter Quarantäne gestellt (Quelle - Seite 5).
-
Ich diskutier das Thema seit 2005
Ich glaub, es ist Zeit das zu lassen
Bleibt gesund und lasst euch impfen.Aber nicht jährlich
Und Tschüss -
Ich habe nun entschieden, dass meine Hündin noch einmal SHP geimpft wird.
Sie ist mittlerweile 8 Jahre und ausreichend grundimmunisiert, aber eine Auffrischung erscheint mir nun doch wichtig. Wir sind täglich im Wald unterwegs, aber auch hier im Park finden sich immer wieder Füchse ein.
Die TW ist erst in zwei Jahren wieder fällig und wird auch gemacht, da wir immer auch ins Ausland fahren.
-
Ich muss mal ganz blöd fragen, die TW Komponente kann man doch immer weglassen, oder?
Weiß nicht was mein Tierarzt da hat , jedenfalls keinen reinen SHP
- Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
Interessiert dich dieses Thema Hunde ? Dann schau doch mal hier *.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!