Der Impf-Thread!
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OK,
Weil er da so beantragt hat.
Im falle von SHP bemerkst du vollkommen richtig, das die Impfung länger hält als 3 jahre, nur eben hat der Hersteller nur eine 3 Jährige Gültigkeit beantragt. Folge = der TA kann nur eine 3 Jährige G eintragen, so er denn den 3 jährigen Impfstoff benutzt hat.
Edit: lebenslang, außer T.
dann stellst du richtig fest, das SHP lebenslang halten würde, auch wenn der TA diese nicht einträgt.
Aber schränkst ein das T eben nicht lebenslang hält.Und genau das ist eben nicht der Fall.
T hält genauso lebenslang wie SHP. Aber genau so wie bei SHP wird kein TA das jemals so eintragen, solange die Regeln so sind wie sie eben sind.
Und weil die Regeln so sind, wenn ich eine gültige T brauche, muss ich mindestens alle 3 jahre nachimpfen lassen. Was aber nichts daran ändert, das sie länger halten würde und nicht nach 3 jahren + 1 Tag nicht mehr wirkt.
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Hallo,
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In den letzten 10 Jahren gab es in Deutschland drei dokumentierte Fälle von Tollwut bei Hunden, alle drei Hunde waren (illegal) aus dem Ausland importiert.
Theoretisch kann zwar ein hier lebender Hund getötet werden, wenn er Kontakt mit einem Tollwuttier hatte, aber faktisch kommt das im Grunde niemals vor. Da muss man einfach Kosten und Nutzen abwägen.In Deutschland leben ca 5 Millionen Hunde, über einen Zeitraum von 10 Jahren hätten diese jeder 3 Impfdosen bekommen müssen um das Schema einzuhalten. Also 15Millionen verimpfte Dosen im Gegensatz zu eigentlich keinem Ernstfall. Selbst der BpT sieht die Tollwutimpfung offenbar nicht mehr als notwendige Core-Impfung an, nur das Gesetzt hinkt hinterher und wird natürlich auch nicht gestrichen nur weil es zur Zeit so gut wie keine Tollwutfälle gibt.
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Ich schreibe es nochmal: nach Tollwutverordnung, muss
man reagieren und mit Tollwut infizierte Haustiere
erschießen, wenn sie nicht tollwutgeschützt sind.Ob ein Hund sich mit Tollwut infiziert hat oder nicht, weiß man sicher erst NACH dessem Tod.
Bei VERDACHT auf Tollwut-Infektion liegt es im Ermessen des Amtsveterinärs, das Tier in Quarantäne unter Beobachtung und Isolation zu behalten oder es gleich zu töten.
Ist er das nicht, droht mit sicherer Diagnose die Tötung, so einfach
ist das.Wie gesagt: SICHERE Diagnose gibt es erst postmortal! Nachweis der Einschlußkörperchen in der Patho-Histo)
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Über diesen Satz bin ich gestolpert:
nach Tollwutverordnung, muss man reagieren und mit Tollwut infizierte Haustiere erschießen
Kann man das Tier nicht einschläfern? Im Ernstfall sucht man doch bestimmt lange nach einem TA, der gut schießen kann.
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Hehe.
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Über diesen Satz bin ich gestolpert:
Kann man das Tier nicht einschläfern? Im Ernstfall sucht man doch bestimmt lange nach einem TA, der gut schießen kann.

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erschießen/einschläfern.
So besser ?
Ansonsten habe ich auf den Soll-Zustand
abgestellt, alle anderen Betrachtungen sind
überflüssig und OT. Grüßchen -
Alle Jahre wieder: Mein Hund (2) sollte im Juni,juli geimpft werden. Letztes Jahr bekam er die nobivac und die neue L4. Eingetrage wurde das natürlich für ein Jahr, obwohl im Beipackzettel 3 Jahre stehen. Ich gehe nun zu einem anderen Tierarzt (nicht deswegen, aber weil ein neuer hier aufgemacht hat und dieser viel näher ist) und sie meinte, als ich neulich wegen was anderem da war, dass mein Hund ja geimpft werden müsse. Ich meinte, dass ich eigentlich vorhatte, wenn überhaupt nur L4 impfen zu lassen. Sie war recht erstaunt und ich meinte, dass da ja bei Nobivac auch so drin stehen würde. sie musste erstmal in ihrem Computer nachgucken und war wieder etwas erstaunt. (wusste sie vorher wohl nicht und nun hatte sie nicht wirklich argumente gegen das einjährige impfen). sie meinte allerdings, dass sie Nobivac auch nicht da hätte und schon gar nicht wüsste, wie es in drei Jahren aussehen würde. Wenn sie dann in drei Jahren einen anderen Impfstoff nimmt, dann wäre das nicht das gleiche, da die Impfverstärker anders seien und es dann nicht mehr richtig wirke. Deshalb hätten andere Labos auch einjährige empfehlungen, da es da eben nur ein Jahr hält. Nur bei Nobivac eben anscheindend 3 Jahre.
ist das wirklch so?
die Wirkung hält doch sogar noch länger als 3 Jahre an, oder? Wenn ich jetzt möchte, dass mein Hund in zb 7 Jahren geimpft wird, dann kann sie mir das doch eigentlich nicht verweigern, oder? -
Wenn sie dann in drei Jahren einen anderen Impfstoff nimmt, dann wäre das nicht das gleiche, da die Impfverstärker anders seien und es dann nicht mehr richtig wirke.
Völliger Blödsinn!
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die Wirkung hält doch sogar noch länger als 3 Jahre an, oder? Wenn ich jetzt möchte, dass mein Hund in zb 7 Jahren geimpft wird, dann kann sie mir das doch eigentlich nicht verweigern, oder?
Es bleibt immer noch deine Entscheidung, ob, was und wann du deinen Hund impfen lässt. Sie kann dir nur etwas anderes vorschlagen. Du musst das ja nicht annehmen.
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