Der Impf-Thread!
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Ja, und was ist, wenn Dein Hund mit
einem Tollwutträger in Berührung kommt
und selbst nicht geimpft ist, aller 3 Jahre ?Dann hast du unter Umständen ein behördliches Problem,
was aber nichts daran ändert das der Tollwutimpfstoff länger als drei Jahre schützt. - Vor einem Moment
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Dann hast du unter Umständen ein behördliches Problem,
was aber nichts daran ändert das der Tollwutimpfstoff länger als drei Jahre schützt.Ja was denn nun ? Könnt Ihr Euch mal einigen.
Im Posting 1949 klang das aber gaanz anders.
Da ist es lebenslang. Prickelnd.
Wenn das jemand aufmerksam liest, meine Güte.
So bekommen Hinweise und Tipps in einem Forum,
eine ganz neue Bedeutung. -
Was ist daran nicht zu verstehen.
Einmal gibt es die reale Schutzdauer.
Dann gibt es die Schutzdauer die vom Hersteller gewährleistet wird.
Und dann gibt es noch gesetzliche Regelungen.
Zur realen Schutzdauer gibt es unabhängige Untersuchungen die ein minimum von 7 Jahren nachgewiesen haben, und lebenslang vermuten.
Die Impfstoffhersteller müssen nicht die maximale Schutzdauer angeben, sondern nur die für die sie einen Nachweis erbringen, das kann 1 jahr oder 2 oder 3 Jahre sein, Es könnte auch mehr sein, aber haben sie daran Interesse?
Und die geseztlichen Regelungen sagen einfach, der Hund braucht eine gültige T- Impfung bei Reisen oder einem auftretenden Tollwutfall. Ansonsten....
Hersteller können einfach so eine früher bereits nachgewiesene 3 Jährige Gültigkeit auf 1 Jahr setzen. Der Impfstoff ist noch der Gleiche nur der Eintrag nicht mehr.
Und das ganze kommt auch langsam wieder in Fluss. In USA wurden jetzt Tollwutnachimpfung überfällige Hunde mit regulär Tollwutgeimpften gleichgestellt.
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Ja und, wen erklärst Du das ?
Die Kernaussage war eine ganz andere.
Am Ende nutzt Dir das in D gar nichts.
Ist Dein nicht aller 3 Jahre geimpft und
hat Kontakt mit 'nem Tollwutträger, war
es mal längstens Dein Hund, ob Lebend-
impfstoff oder nicht. Nur deshalb und
deshalb wird aller 3 J. geimpft.Nenn es wie Du willst, es gibt Regeln, die
nun mal aller 3 Jahre anstehen, jede andere
Erklärung in dem Zusammenhang, macht es
auch nicht besser, länger, anders.Ich kenne hier auch niemanden, der es nicht
verstanden hat und gefragt danach hatte auch
keiner. Ich jedenfalls hatte die T ausgespart,
weil es auch keine Empfehlung der WSAVA ist und
eigentlich zu ernst, wenn Tiere u.U. die Noterschießung
droht, nur weil sie nicht ordnungsgemäß geimpft sind. -
wenn Tiere u.U. die Noterschießung
droht, nur weil sie nicht ordnungsgemäß geimpft sind.Nu mal mal nicht gleich wieder den Teufel an die Wand! In D HABEN wir noch Tollwut, hauptsächlich bei Fledermäusen.
Gab es einmal eine Tollwutgrundimunisierung (als Welpe und Wiederholung nach 12 Monaten) geht der Hund in Quarantäne, Titer wird bestimmt.
Kannste Dir die Quarantäne allerdings nicht leisten....
Entschieden wird das vom Veterinäramtsoberen. Unsere Fr. Ziegler hier in Regensburg hat jedenfalls noch keinen "erschießen" lassen.... -
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Zitat von Sarah1
wenn Tiere u.U. die Noterschießung
droht, nur weil sie nicht ordnungsgemäß geimpft sind.Und wie oft ist das in der Vergangenheit passiert, bzw wann ist das in Deutschland das letzte mal passiert?
Laut dem RKI gab es den letzten Tollwutfall bei einem Wildtier 2006.Selbst der BpT schreibt in seinem Leitlinien:
"Vor diesem Hintergrund scheint eine fl ächendeckende Impfung derHunde- und Katzenpopulation in Deutschland nicht mehr angemessenzu sein. Die Tollwut-Komponente sollte daher als Non-Core-Komponenteeingestuft werden, und die Impfung (Grundimmunisierungund Wiederholungsimpfungen), wie in anderen Mitgliedsstaaten derEU mittlerweile üblich, sich auf Risikotiere und Tiere, die innergemeinschaftlichverbracht werden, beschränken. Folglich müssten nurHunde und Katzen für den freien Verkehr innerhalb der EU regelmä-ßig gegen Tollwut geimpft und diese Impfung im Heimtierausweisdokumentiert werden. "
Quelle: Leitlinie_Kleintierimpfung_07_2013.pdfWer nicht ins Ausland reist kann also überdenken, ob er wirklich den 3-Jahres-Rhythmus einhalten will.
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Wobei ich auch nicht glaube, das einem geimpften Hund wenn er z.B. gebissen wurde, die Quarantäne erspart bleiben würde.
Allein aus Sicherheitsgründen. -
Ich lasse all meine Hunde als Welpen
bzw. wenn ich sie übernehme (und sie es nicht schon sind) 1x Grundimmunisieren.Anschließend folgt nur noch alle 3 Jahre Tollwut, wegen Messen, Turnieren ect.
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Ist Dein nicht aller 3 Jahre geimpft und
hat Kontakt mit 'nem Tollwutträger, war
es mal längstens Dein Hund, ob Lebend-
impfstoff oder nichtNur als kurze Anmerkung: Lebendimpfstoffe sind bei Tollwutimpfung nicht erlaubt für Haustiere.
Einzige Ausnahme des (ansonsten absoluten!) Verbotes von Lebend-Tollwut-Impfstoffen sind die Impfköder für Wildtiere.
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Ich schreibe es nochmal: nach Tollwutverordnung, muss
man reagieren und mit Tollwut infizierte Haustiere
erschießen, wenn sie nicht tollwutgeschützt sind.Es gibt eine 3-Jahres-Immunität, die gilt es einzuhalten,
ansonsten riskiert man viel zu viel für seinen besten Freund,
zumal der Fuchs wieder auf dem Vormarsch ist, gerne auch
in Wohnsiedlungen.Ob die Impfe länger wirkt und wirtschaftl. Interessen dahinter
stehen, ob ein TA hat oder nicht...ist alles uninteressant.....
was zählt ist Sicherheit für das Tier und da gibt es EU-weite
Regularien, wonach aller 3 J. der Hund gegen T zu impfen ist.
Ist er das nicht, droht mit sicherer Diagnose die Tötung, so einfach
ist das.Es kann jeder letzlich machen, was er will, nur wenn das Kind in
den Brunnen gefallen ist, soll keiner sagen: er war nicht informiert,
die Konsquenzen im E-Fall muss jeder allein tragen. - Vor einem Moment
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