Hund im Grundstück im Recht???

  • Hallo, ich mal wider.


    Und zwar wurde mein Lenni gestern gebissen. Es war der Hund in der Nachbarschaft ABER der Hund war im eigenen Grundstück und mein Hund davor. Mein Hund ist bellend am Zaun vorbei gerannt.( er wollte spielen) Ich stand am Auto (unsere Straße kann man nicht als Straße bezeichnen). Jedenfalls hat der andere Hund durch den Zaun mehr oder weniger geschnappt und hat die Pfote von meinem Hund erwicht und er hat darauf hin gewinselt und kam zu mir gerannt. An der Pfote war nichts zu sehen und er humpelte nur kurz denn ich habe ihn dann ins Auto gepackt und bin zu meinem Freund gefahren. Dort war wieder alles vergessen. Auch auf der Abendrunde war nichts zu erkennen. Heute morgen dann: er humpelt und hat schmerzen ich kann aber keine Bisswunde sehen. Ich gehe dann zum TA.
    Aber meine eigentliche Frage. Er wurde ja von einem Hund gebissen kann der Besitzer haften bzw. die TA-Kosten??? Auch wenn der Hund sich im Grundstück war oder muss der Besitzer dafür Sorge tragen dass der Hund nicht durch den Zaun beißen darf? Er hat unsere Hunde schon öfters durch den Zaun geschnappt aber es ist nie etwas passiert. Gegenüber ist der Kindergarten.

  • ich denke da wirst du nicht viel glück haben...


    aber mal im ernst und es ist nicht böse gemeint, was denken manche leute eigentlich was man alles bezahlt bekommt...
    dein hund ist an den zaun gelaufen war nicht angeleint, sorry da würd ich gar nicht daran denken den anderen zu belangen...


    ich finde es faszinierend wie oft HH versuchen anderen hunden die schuld in die schuhe zu schieben um nicht die TA-rechnung bezahlen zu müssen....


    das war weiß gott nix gegen dich aber es fällt mir in letzter zeit oft auf ...

  • Also selbst wenn meine Hunde an der Leine sind können die genauso durch den zaun gebissen werden! Da müsst ich ja jedesmal nen bogen um das grundstück machen nur damit der hund seine Schnauzer raustecken kann und ins leere schnappt, das kann nicht sein, da müssen tagtäglich viele kleine Kinder vorbei laufen wenn sie zum spielpllatz laufen möchten.
    Das risiko würde ich als Hundebeaitzer nicht auf meine kappe nehmen wollen.
    Jeder ist für sein Hund verantwortlich gerade wenn er den drang hat durch den zaun zu schnappen.

  • Na, von der Rechtslage her muß natürlich der Hundehalter des bösen, beißenden Hundes zahlen. So gesehen......


    ABER: Im Falle éines Rechtsstreites bekommst in jedem Fall eine Mitschuld! Und wenn Du "großes Glück" hast, wird Dir der Richter für soviel Fahrlässigkeit, einen ungehorsamen Hund unangeleint vor einem Kindergarten herumtoben zu lassen, auch noch eine saftige Geldstrafe aufbrummen.


    Außerdem, warum sollen andere immer für die eigene Dummheit aufkommen? Eigentlich sollte Dein Hund Schmerzensgeld von Dir bekommen. ;)


    Zaunkläffen ist nunmal kein Spiel, sondern Revierverteidigung auf der einen und Mobbing auf der anderen Seite des Zauns!


    Gruß, Anne

  • Hat den der Hund schon Kinder gebissen oder schnappt er nur, wenn ein anderer Hund vor dem Zaun rumhüpft?


    Natürlich muß ein HH dafür Sorge tragen, daß sein Hund nicht beißt - auch nicht über oder zwischen dem Zaun und natürlich kann dieser belangt werden. Ich persönlich hätte auch kein Problem meine Versicherung für so etwas zahlen zu lassen. Dennoch ist es nicht korrekt, denn der Hund darf nicht unangeleint vorbei laufen. Und an der Leine muß man deswegen keinen Bogen machen sondern nur darauf achten, daß der eigene Hund nicht an den Zaun kommt.


    Mein Hund lasse ich weder an Leinenhunde noch an eingesperrte Hunde, da die meistens aggressiver sind und ich verstehe es, wäre ich auch, wenn ich eingesperrt wäre und auf mein Grundstück aufpassen muß.


    Generell haftet der HH, aber man sollte es nicht übertreiben.

  • Zitat

    Und wenn Du "großes Glück" hast, wird Dir der Richter für soviel Fahrlässigkeit, einen ungehorsamen Hund unangeleint vor einem Kindergarten herumtoben zu lassen, auch noch eine saftige Geldstrafe aufbrummen.


    Ähm, und die Geldstrafe für was? :???:



    Der andere Hundehalter muss zwar grundsätzlich haften, aber bei Deinem Schadensersatzanspruch ist auch immer Deine Mitschuld zu berücksichtigen. Und die wird in dem Fall so groß sein, dass sie den Anspruch vermutlich völlig verdrängt. Dein Hund war ungesichert, der andere hinter einem Zaun!


    Ansonsten kann ich nur Sarah zustimmen. ;)


    Pass auf Deinen Hund besser auf! Nicht, dass das nächste Mal was noch schlimmeres passiert.


    LG, Caro

  • Zitat

    Ähm, und die Geldstrafe für was? :???:


    Zumindest in den zwei Bundesländern, in denen ich mich bevorzugt aufhalte, gilt generell Leinenzwang und wird bei Verstoß immer mit Bußgeld belegt...
    Gibt es eines, in dem Hunde etwa immer unangeleint laufen dürfen? Klär mich bitte auf!

  • Zitat

    Da müsst ich ja jedesmal nen bogen um das grundstück machen nur damit der hund seine Schnauzer raustecken kann und ins leere schnappt


    Meine Luna wurde auch von nem Schäferhund in die Pfote gebissen unter dem Tor durch.Hat geblutet wie sau und sie hat 1 WOche gehumpelt..
    Aber ich wusste dass ich selbst schuld war und kam auch nicht auf die Idee, den Besitzer dafür haften zu lassen..
    Ich wohne dazu noch an einer vielbefahrenen Hauptstraße und überquere diese extra immer wegen diesem Hund...Das kann mich auch schonmal 5-10 min. wartezeit kosten, bis ich über die straße bin und einen bogen um den anderen Hund machen kann, aber das ist es mir doch wert!
    Lieber 5 min warten und woanders lang gehen, als durch kurze Unaufmerksamkeit meinen Hund beißen zu lassen..
    Und da du wohl an dem Verhalten des anderen Hundes nichts ändern kannst, musst du halt deinen hund so im Griff haben, dass er nicht an den Zaun läuft/kann...

  • Ich bezweifel auch, dass Du den anderen HH haftbar machen kannst, denn er hat ja seine "Ausfsichtspflicht" nicht verletzt. Es ist sein Grundstück und dein Hund ist an den Zaun zum spielen/gucken gegangen. Hätte er ja so gesehen nicht machen müssen...

  • Wie dicht müsst ihr denn da am Tor bzw. Zaun vorbei?? Oder sind die Zwischenräume so groß daß da der halbe Hundekopf durchpasst?
    Nur daß er euren Hund anbellt - der ja ausserhalb das gleiche tut - muss im übrigen noch lange nicht heißen, daß er das auch mit kleinen Kindern macht die gegenüber in den Kiga gehen... :???:
    Evt. könnte man ja den Hundebesitzer nett und höflich fragen ob er nicht einen Maschendraht noch zuzsätzlich zu seinem Zaun befestigen will, so daß die Hundeschnauze nicht mehr durchkommt.
    Und als allererstes würde ich meinem Hund dieses "Zaunkläffspiel" verbieten und ihn einfach auf der anderen, von Hund und Garten abgewandten, Seite "Fuß" gehen lassen.


    LG


    Ines

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