Tag zusmmen,
gestern kam eine Frau mit einem Ridgeback zur Ausbildungsstunde in unseren Verein.
Sie hat vom Ordnungsamt die Auflage erhalten, mit ihrem Hund den Wesenstest zu machen, weil er einen Hasen gerissen hat. Dass das nicht in Ordnung ist, bedarf keiner Diskussion.
Darüber bin ich etwas verwirrt, denn der RR verhielt sich äußerst souverän in der Gruppe. Er kannte ja keinen der Vereinshunde und sein Verhalten war wirklich gut. Guter Grundgehorsam, kein Knurren oder irgendwelcher Aggressionen gegenüber Artgenossen oder Menschen.
Wozu der Wesenstest?
Zu denken gibt mir die willkürliche Auslegung der Vorschriften des Landeshundegesetzes. Der Dobermann, der Dago im vergangenen Sommer übel zurichtete und uns mit verletzte, läuft heute noch ohne Maulkorb und Leine durch die Prärie. Ein Wesenstest wurde nicht durchgeführt.
Ich gehe mal davon aus, dass die Dobermannbesitzer sich einfach darüber hinweg gesetzt haben und die Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei diesem Klientel Angst haben, eins auf die Mütze zu bekommen.
Nur, wo bleibt da die Gerechtigkeit, wenn die Ämter subjektiv entscheiden können, bei welchem Vergehen ein Test angezeigt ist.
Sehe ich da etwas aus einer falschen Perspektive?
Viele Grüße
Conny