Wesenstest nach Hasenjagd

  • Tag zusmmen,


    gestern kam eine Frau mit einem Ridgeback zur Ausbildungsstunde in unseren Verein.


    Sie hat vom Ordnungsamt die Auflage erhalten, mit ihrem Hund den Wesenstest zu machen, weil er einen Hasen gerissen hat. :???: Dass das nicht in Ordnung ist, bedarf keiner Diskussion.


    Darüber bin ich etwas verwirrt, denn der RR verhielt sich äußerst souverän in der Gruppe. Er kannte ja keinen der Vereinshunde und sein Verhalten war wirklich gut. Guter Grundgehorsam, kein Knurren oder irgendwelcher Aggressionen gegenüber Artgenossen oder Menschen.


    Wozu der Wesenstest?


    Zu denken gibt mir die willkürliche Auslegung der Vorschriften des Landeshundegesetzes. Der Dobermann, der Dago im vergangenen Sommer übel zurichtete und uns mit verletzte, läuft heute noch ohne Maulkorb und Leine durch die Prärie. Ein Wesenstest wurde nicht durchgeführt.
    Ich gehe mal davon aus, dass die Dobermannbesitzer sich einfach darüber hinweg gesetzt haben und die Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei diesem Klientel Angst haben, eins auf die Mütze zu bekommen.


    Nur, wo bleibt da die Gerechtigkeit, wenn die Ämter subjektiv entscheiden können, bei welchem Vergehen ein Test angezeigt ist.


    Sehe ich da etwas aus einer falschen Perspektive?


    Viele Grüße
    Conny

  • Nee Conny, siehst Du schon richtig. Da hab ich auch Schwierigkeiten zu folgen und vermute Behördenwillkür. :irre: -Auslegung von Gesetzen ist in Deutschland ja leider üblich.
    LG, Katzentier

  • Hallo!


    Also nach dem Landeshundegesetz NRW ist die Sache klar:


    (3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind


    6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.


    Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.


    Nach dem Gesetz hätte der Hund den Hasen nichtmal töten müssen um zum Wesenstest verdonnert zu werden. Wenn der Behörde die Sache bekannt wird, muss sie handeln, ansonsten wird es unangenehm, wenn wieder etwas passiert.
    Ein netter Jäger schimpft und verlangt zukünftig eine Leine und Training, ein anderer geht zum Amt, der nächste schießt.


    Bei Beißereien unter Hunden wird es schon schwieriger:


    5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen Hund trotz erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben.


    Da steht ja nun Aussage gegen Aussage. Also wird der Hund begutachtet und wenn er dort unauffällig ist, bleibts beim alten.


    Ob das alles nun vernünftig oder fair ist, möchte ich gar nicht weiter kommentieren. Es sollte nur eine kurze (naja fast :D ) Erklärung sein.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Es ist doch auch so, dass Hasen jagen nun mal zum natürlichen verhalten von Hunden zählt.
    Und wenn er das Geschick hat und ihn fängt und tötet, hat das für mich nichts mit aggression zu tun.


    Ganz anders beim Dobermann, nun stellt sich natürlich die Frage warum er sich mit euren Hunden gefetzt hat :???:
    Und da hat Schnauzermädel schon recht, wenn er bei der Begutachtung nicht unangenehm aufgefallen ist, wird da auch nichts gemacht.


    Ist unfair ist aber so.

  • Als ich mit Sam beim WT war, war ausser ihm nur noch ein Staffmädchen anwesend, der Rest waren Husky, Rottimischling, Spitz und Co. alles Beißvorfälle. Der Husky hat ne Katze gejagt und gekriegt :kopfwand: , der Spitz hat sich mit einem Dackel angelegt. Allerdings hatten wir weder ne Katze zum "üben" da, noch werden Kaninchen auf dem Platz losgelassen. Wie bitte soll ein WT beweisen, das der Hund beim jagen abrufbar ist?
    Das ist Geldschinderei. Wieder mal locker 150€ im Stadtsäckl. :???:

  • Zitat

    Ganz anders beim Dobermann, nun stellt sich natürlich die Frage warum er sich mit euren Hunden gefetzt hat :???:
    .


    Der Dobermann war an einem kleinen Pfosten angebunden und als er uns sah, riss er sich los und ging direkt auf Dago. Wir waren ca 50 m entfernt, als er uns sah. Es ist nichts vorausgegangen.
    die Hunde kannten sich gar nicht.
    Die Besitzer lagen mit Bier auf einer Wiese und kümmerten sich um nichts. Erst, als der Dobermann erneut Dago attakcieren wollte, ließen sie ihre Flasche Bier los und standen auf, um den Hund einzufangen.


    Es kam zur Gerichtsverhandlung, wir bekamen Recht(Schmerzensgeld, TA-REchnung) , allerdings gab man mir eine Teilschuld, weil ich dazwischengegangen bin.


    Viele Grüße
    Conny

  • Die Gerichtsverhandlung wegen eures Schadens hat aber nix mit dem Landeshundegesetz und dem Ordnungsamt zu tun. Ich hoffe, ihr habt den Vorfall auch dort gemeldet?!
    Weder Polizei noch Richter haben an dieser Stelle etwas zu sagen. Normalerweise hätte die Versicherung des Dobermannhalters ja recht anstandslos zahlen müssen :???: Wieso haben die sich den quergestellt?


    LG
    das Schnauzermädel

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