ZitatDie Gerichtsverhandlung wegen eures Schadens hat aber nix mit dem Landeshundegesetz und dem Ordnungsamt zu tun. Ich hoffe, ihr habt den Vorfall auch dort gemeldet?!
Weder Polizei noch Richter haben an dieser Stelle etwas zu sagen. Normalerweise hätte die Versicherung des Dobermannhalters ja recht anstandslos zahlen müssen Wieso haben die sich den quergestellt?
Meine erste "Amtshandlung" war es, das Ordnungsamt zu informieren. Die Sache war sehr verworren, denn die HF gaben uns falschen Namen und Anschrift des eigentlichen Hundesbesitzers. Nach 4 wöchiger Ermittlung wurde der tatsächliche Besitzer ausfindig gemacht.
Der Dobermann war gar nicht versichert, sodass das Geld von einem Gerichtsvollzieher eingezogen wurde, in Ratenzahlung bekamen wir es.
Viele Grüße
Conny