der hund wurde von der polizei in gewahrsam genommen ...
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... hallo liebe hundefreunde. ich bin zwar neu hier, habe allerdings schon ein riesen problem mitgebracht. ein bekannter von mir ging gestern am tage mit seinem hund namens tiko spazieren. dieser hund hat ein liebes, angenehmes wesen. sein nachteil ist nur, es steckt unter anderem ein pittbull drin. mein bekannter ist mit dem hund nicht weit gekommen, denn an der nächsten ecke hatten zwei "polizisten" irgendetwas zu tun. sie sahen meinen bekannten mit dem tiko ankommen und hielten diesen menschen an. da der hund kein maulkorb trug und auch nicht beim veterinäramt angemeldet war, nahmen sie ihn einfach mit und versicherten meinem bekannten, dass er den und am nächsten tag wieder abholen könne, wenn er ihn angemeldet hat. dies tat er dann heute auch und wollte danach seinen hund abholen. ich bekam gegen 11.00 uhr einen anruf von meinem bekannten, wo er mir mitteilte, dass er den hund niemals wiederbekommen wird. weiter wollte er nicht sprechen, denn es ist sehr gut verständlich, dass dieser mensch total fertig ist. dieser hund war sein baby. ein familienmitglied. der hund hatte nichts und niemandem etwas getan. der besitzer ist auch eine friedliche person. kann man nicht dagegen angehen, dass die polizei einfach wahllos den menschen das liebste nimmt, was er hat? bitte, bitte antwortet schnell. ich möchte auch, dass der kleine scheißer wieder frei kommt und bei seinem herrchen ist. denn ich habe ihn auch sehr ins herz geschlossen. ach noch was: hundesteuern wurden immer bezahlt.

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Mit welcher Begründung erhält er den Hund denn nicht wieder? In welchem Bundesland wohnt er?
Könnte es sein, dass er anderweitig auffällig geworden ist und somit gegen die Halterauflagen verstößt? Zbs vorbestraft? Unter 18? Alkoholabhängig?
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Das hört sich ja schrecklich an.

In welchem Bundesland war denn dieses Szenario?
Welche Begründung wurde denn Deinem Bekannten genannt, weswegen er den Hund nicht mehr zurückbekommt?
Wurde erwähnt, was mit dem Hund jetzt passieren soll?
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Hhm, etwas komisch die ganz Geschichte. :irre:
Woher kommt ihr denn genau?
Wer hat den Hund mitgenommen? Waren das wirklich Polizisten?
Wohin sollte der Hund denn gebracht werden? -
Die Frage ist erst mal warum wollen die Behörden den Hund nicht zurückgeben.
Erfüllt Dein Bekannter die Auflagen nicht.
Kann er das ansonsten Nachholen ect.
Die Situation ist natürlich , wenn er oder Hund nie auffällig geworden sind, völlig daneben.
Ich würde in dem Fall den Tierschutz einschalten.
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Zitat
ich bin die schauli. ich bin 29 jahre, wohne in berlin und erfreue mich schon seit 2 jahren an meinen süßen franzosen namens bronco. ich freue mich, euch kennen zu lernen und werde mich jetzt mal hier ein wenig durchwurschteln. bis denne denn

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Zitat
Pling!

Erfüllt er all dieses? Wegen dem Maulkorb, Sachkundenachweis, Steuern, das könnte man doch nachholen und ggf. Bußgeld zahlen, oder nicht?
ZitatAlles anzeigenVerordnung über das Halten von Hunden in Berlin
§ 5 Zuverlässigkeit und Sachkundenachweis
(1) Wer einen gefährlichen Hund hält oder außerhalb eines eingefriedeten Besitztums führt, muss über die dafür erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.
(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des Absatzes 1 besitzen nicht Personen, die insbesondere wegen
einer vorsätzlichen Straftat mit Gewaltanwendung gegenüber Menschen, insbesondere wegen Raubes, Nötigung, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruchs oder Widerstandes gegen die Staatsgewalt,
einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Bundesjagdgesetz oder das Waffengesetz
rechtskräftig verurteilt worden sind und wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.
(3) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel auch nicht Personen, die
alkoholkrank oder rauschmittelsüchtig sind oder
trotz Aufforderung gegenüber der zuständigen Behörde die erforderliche Sachkunde zur Führung eines gefährlichen Hundes nicht nachweisen.
(4) Sachkundig im Sinne des Absatzes 3 Nr. 2 ist eine Person, die über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund jederzeit so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgeht. Eine Ausbildung zum Diensthundeführer von Bundes - oder Landesbehörden wird von der zuständigen Behörde als Nachweis der Sachkunde anerkannt.
(5) Über die nachgewiesene Sachkunde wird eine Sachkundebescheinigung erteilt.
(6) Eine in einem anderen Bundesland erworbene, gleichwertige Sachkundebescheinigung gilt als Sachkundebescheinigung im Sinne des Absatzes 5.
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Also theoretisch müsstet ihr, soweit ihr dann alle Bedinungen erfüllt habt, den Hund auf jeden Fall wieder bekommen.
Sollte das dennoch ein Problem sein, könntest Du den Hund für deinen Bekannten nicht nochmal kaufen?
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Zitat
Also theoretisch müsstet ihr, soweit ihr dann alle Bedinungen erfüllt habt, den Hund auf jeden Fall wieder bekommen.
Sollte das dennoch ein Problem sein, könntest Du den Hund für deinen Bekannten nicht nochmal kaufen?
Für den Fall, dass der Bekannte tatsächlich zbs vorbestraft ist, wird ihm das nichts bringen, da der Bekannte den Hund dann ja halten würde. Aber manchmal erzählt man seinen Kumpels ja auch nicht alles und stellt sich nur als Opfer dar..... :/ Naja, schauli wird uns sicher noch was dazu sagen können!
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Aber er schreibt: es steckt UNTER ANDEREN ein Pitt mit drinne !!! Also ein Mischling !? Gibt es denn kein Rassegutachten ? Denn einen Mix kann man nicht ohne weiteres mitnehmen ! Sonst gaaaaanz schnell zum Amtstierarzt, Rassegutachten anfertigen !
- Vor einem Moment
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