der hund wurde von der polizei in gewahrsam genommen ...
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Aber er schreibt: es steckt UNTER ANDEREN ein Pitt mit drinne !!! Also ein Mischling !? Gibt es denn kein Rassegutachten ? Denn einen Mix kann man nicht ohne weiteres mitnehmen ! Sonst gaaaaanz schnell zum Amtstierarzt, Rassegutachten anfertigen !
Für Pit-Bull-Mixe gilt das gleiche wie für reine Pit-Bulls.
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§ 3 Gefährliche Hunde
(1) Hunde folgender Rassen oder Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sind aufgrund rassespezifischer Merkmale gefährlich:1. Pit-Bull
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Hi,
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Mit welcher Begründung erhält er den Hund denn nicht wieder? In welchem Bundesland wohnt er?
Könnte es sein, dass er anderweitig auffällig geworden ist und somit gegen die Halterauflagen verstößt? Zbs vorbestraft? Unter 18? Alkoholabhängig?
er ist weit über 18, nicht drogen -oder alkoholabhängig. von einer vorstrafe weiß ich nichts. kann ich mir bei ihm auch nicht vorstellen.
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Hi schauli,
wie lange hatte er den Hund den schon?
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Ich dachte immer, das wenn das ein Mix ist das dann alles gut ist, das eben halt nur ein Rassegutachten her muß 
Steckt denn ganz bestimmt ein Pitt mit drinn oder evtl was anderes ? Boxer Mix oder so ?

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Das hört sich ja schrecklich an.

In welchem Bundesland war denn dieses Szenario?
Welche Begründung wurde denn Deinem Bekannten genannt, weswegen er den Hund nicht mehr zurückbekommt?
Wurde erwähnt, was mit dem Hund jetzt passieren soll?
das spielte sich alles in berlin ab. die stadt, in der wir auch leben.
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Hier in HH gilt ein Listenhund-Mix auch als reiner Listenhund.
Nunja, schauli, mit welcher Begründung bekommt er den denn nicht wieder? Irgendwas muss ihm doch gesagt worden sein. Wo ist der Hund jetzt? Im Tierheim?
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Wieso muss man in Berlin den Hund beim Veterinäramt anmelden?
Gruß
Herbert -
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Für den Fall, dass der Bekannte tatsächlich zbs vorbestraft ist, wird ihm das nichts bringen, da der Bekannte den Hund dann ja halten würde. Aber manchmal erzählt man seinen Kumpels ja auch nicht alles und stellt sich nur als Opfer dar..... :/ Naja, schauli wird uns sicher noch was dazu sagen können!
das ist auf jeden fall sehr ehrlich geschrieben. mir gehts auch hauptsächlich um den hund. wenn ich mir vorstelle, wie der süße in seinem käfig sitzt und nur rumheult, weil er nun mal sehr auf sein herrchen fixiert ist, dann kommen mir die tränen. und ... wie schon erwähnt, ich weiß nichts von einer vorstrafe ... vieleicht kann ich in den nächsten tagen mehr schreiben. denn ich kann wirklich nur das hervorbringen, was ich vom besitzer gehört habe. der im übrigen seit stunden nicht zu erreichen ist. auf jeden fall danke ich euch sehr, dass ihr so schnell geantwortet habt. ich halte euch auf den laufenden. nen schönen abend noch
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Wieso muss man in Berlin den Hund beim Veterinäramt anmelden?
Gruß
HerbertSoKas sind in Berlin anmeldepflichtig. In der Verordnung steht "bei der zuständigen Behörde", das wird wohl das VetAmt sein. Hier in HH gibt es auch einen Hunderegister, bei dem der Hund angemeldet sein muss, zusätzlich zu den Steuern.
Ich habe nochmal recherchiert bezüglich der Beschlagnahmung:
Zitat§ 7 Haltungsuntersagung, Einziehung und Tötung von Hunden
Die zuständige Behörde hat die Haltung eines gefährlichen Hundes zu untersagen oder die Einziehung oder Tötung eines gefährlichen Hundes anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch die Haltung des Hundes eine Gefährdung für Menschen oder Tieren ausgeht. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn
- der Hund von einer Person gehalten wird, die nach § 5 Abs. 1 nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für den Umgang mit gefährlichen Hunden besitzt,
- der Halter nicht den nach § 10 Abs. 5 erforderlichen Sachkundenachweis zum Führen eines gefährlichen Hundes besitzt oder
- der Halter entgegen § 8 Hunde ausgebildet, gezüchtet oder erworben hat.
§ 8 besagt unter anderem das Zuchtverbot und Abrichten von gefährlichen Hunden. Wenn der Hund also aus einer illegalen Zucht stammt, verstehe ich das so, dass der Hund auch beschlagnahmt werden kann. Wobei es ja hieß, wenn der Halter selbst züchtet, ausbildet oder so.
Naja, zumindest wird der hund ja nichtmal gechippt gewesen sein?Klingt jetzt hart, aber ich würde sagen, selbst Schuld. Es ist bekannt, dass das Halten von SoKas nicht einfach ist. Wenn man nun tatsächlich garkeine Mindest-Auflagen erfüllt, Sachkundenachweis, Maulkorb, Steuern und das über einige lange Zeit (Jahre?) hinweg, darf man sich nicht wundern, wenn einem da Probleme ins Haus schneien. Schade um den Hund, der jetzt wegen dieser Nachlässigkeit hinter Gittern sitzt.....
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da der hund kein maulkorb trug und auch nicht beim veterinäramt angemeldet war,
Da hast du doch den Grund.
Wenn ich meinen Hund über alles liebe, dann seh ich doch zu, dass ich alles beisammen hab, alle Auflagen erfülle , damit mir SOWAS nicht passiert.
Ich kann C.Ä. nur Recht geben. Der arme Hund kanns jetzt ausbaden.
Die Behörden können doch am wenigsten dafür. - Vor einem Moment
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