kastration vertraglich festlegen?

  • Hallo,
    Ich lese hier im forum immer wieder das ihr nicht viel von kastrationen haltet. Ich bin ja gerade dabei mich über hunde zu informieren und habe jetzt schon oft gelesen das tierschutzorganisationen (?) bei vermittlung von nicht kastrierten hunden eine kastration vertraglich festlegen und diese dann von dem neuen besitzer durchgeführt werden muss bzw das er sich verpflichtet diese durchführen zu lassen.
    Wie steht ihr dazu, warum machen die das und ist so eine vereinbarung überhaupt gültig?
    was passiert wenn ich einen hund aufnehme,den vertrag so unterschreibe und ihn aber nicht kastrieren lasse?

    lg mina

  • Zitat

    was passiert wenn ich einen hund aufnehme,den vertrag so unterschreibe und ihn aber nicht kastrieren lasse?

    Nichts, da diese Klausel gegen das TschG. verstößt und damit als sittenwidrig gilt.
    Die TSchOrg kann zwar klagen, wird aber nicht durchkommen damit.

    Das einzige was sie verlangen können, und auch vertraglich festlegen, daß du mit dem Hund nicht züchtest und auch dafür sorgen wirst daß dein Hund keine Nachkommen bekommt.

  • Zitat

    Nichts, da diese Klausel gegen das TschG. verstößt und damit als sittenwidrig gilt.
    Die TSchOrg kann zwar klagen, wird aber nicht durchkommen damit.


    Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand
    (ein Juristenspruch)
    Kommt auf den Richter an

  • Naja, ich glaube nicht, daß ein Richter gegen bestehendes Gesetz urteilen wird.....

    Wie Hund schon sagte, eine solche Klausel im Schutzvertrag muß nicht
    erfüllt werden.

  • Ich würde aber dann schon im Vorfeld ein gute Rechtsschutzversicherung abschließen und schon im Vorfeld alles vorbereiten, das du im Notfall schnell eine einstweilige Verfügung zur Herausgab des Hundes hast.

    Der Grund ist der, das der Tierschutz recht fix ist, das Tier wieder an sich zu nehmen, wenn man den Klauseln nicht folgt und es als Vertragsbruch dar legt. Tier ist dann erst mal beschlagnahmt und weg, dann kann man nur selber klagen und hoffen, das man recht bekommt - und zwar auf Grund des Tierschutzgesetztes.
    Es sind Tiere schon wegen weniger wieder abgeholt worden und in den Tierschutz zurück gegangen.

    Fakt ist ja, das die meisten Schutzverträge das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen - selbst wenn sie durch einen Anwalt geprüft worden sind. Es gibt nur sehr sehr wenige, die wirklich komplett wasserdicht sind.

    Es stellt sich dann immer die Frage, ob es einem den eventuellen Stress wert ist, zumal man ja in den meisten Fällen einen Kastrationsgutschein mitbekommt.
    Im übrigen ist auch die Klausel mit dem Zuchtverbot genauso wiedrig, denn auch das kann man eigentlich nicht verbieten oder untersagen. Manche Züchter haben das schon mal in ihren Verträgen drin (wenn eine genetische Disposition vorliegt, dann auch zu recht), das mit den Tieren nicht weiter gezüchtet werden darf - ohne ersichtlichen Grund.

  • Ich hab da was gefunden

    "Keine Kastration für Hund aus Tierheim"
    (jlp). Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim übernehmen will, muß sich oft in einem sogenannten Übergabevertrag dazu verpflichten, das Tier baldmöglichst durch einen Tierarzt kastrieren zu lassen. Der Überpopulation von Hunden und Katzen soll damit vorgebeugt werden. Eine derartige Vertragsklausel wurde aber jetzt durch das Amtsgericht Alzey für unwirksam erklärt. Die Durchführung der Kastration bei einem Hund widerspricht nämlich § 1 des Tierschutzgesetzes, da ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht zugefügt werden dürfen. Liegt für das Tier zusätzlich noch ein Narkose- oder Eingriffsrisiko vor,so verbietet sich ein solcher Eingriff ohnehin. Amtsgericht Alzey, Az.: 22 C 903/95"

    QUELLE

    Trotzdem würde ich mich da nicht 100%ig drauf verlassen. Soweit ich weiß handhaben es alle Tierheime etc so, und du stimmst dem vertrag ja zu... was du ja nicht tun müsstest. Im Prinzip begeht man erstmal Vertrahsbruch und dann muss geprüft werden ob der Vertrag eben überhaupt rechtens ist.

    Ist ein schwieriges Thema.

  • Ich hatte das in den Schutzverträgen von Tierheimen/Tierschutzorgas immer so verstanden, dass das Tier nur in den Besitz des Halters übergeht und nicht Eigentum wird.
    Meiner Meinung kann der Eigentümer doch entscheiden, was mit seinem Tier passiert, oder?

  • Das kommt auf den Vertrag an.

    In unserem Vertrag für Askja steht drin, daß sie nach Ablauf von
    6 Monaten in unser Eigentum übergeht.
    Und diese Frist war im Juni abgelaufen. =)

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