kastration vertraglich festlegen?
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Habe bisher nur Verträge gesehen ohne Frist. Wusste nicht das es auch eine Zeitbegrenzung gibt.
Wäre interessant zu wissen, wie es in diesem Vertrag geregelt ist.
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Hi,
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Was meinst du genau?
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Eine Zeitbegrenzung bis das Eigentum übergeht. War bisher der Meinung das Tier bleibt Eigentum der Schutzorgas.
Wäre interessant zu wissen, wie es in diesem Fall hier geregelt ist. Wenn die Tierschutzorga Eigentümer ist kann sie entscheiden (ihr Hund) und wenn sie Eigentümer ist, dann kann sie entscheiden.
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Die Zeitregelung von einem halben Jahr bis das Tier Eigentum des im Vertrag festgehaltenen Erwerbers wird (aus den Tierheimverträgen), betrifft Fundtiere.
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Zitat
Die Zeitregelung von einem halben Jahr bis das Tier Eigentum des im Vertrag festgehaltenen Erwerbers wird (aus den Tierheimverträgen), betrifft Fundtiere.
Falsch!
Wir haben doch so einen Vertrag und unser Hund ist mit absoluter Sicherheit
kein Fundtier. Sie wurde sogar im Haus der Vermittlerin geboren.Außerdem geht es doch nicht um einen Hund aus dem TH, oder?
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Zitat
Falsch!
Wir haben doch so einen Vertrag und unser Hund ist mit absoluter Sicherheit
kein Fundtier. Sie wurde sogar im Haus der Vermittlerin geboren.Außerdem geht es doch nicht um einen Hund aus dem TH, oder?
Das eigentliche Thema hing ja mit Kastration im Vertrag zusammen, jedoch ist man auch mal abgeschwenkt vom Thema.
Aber so falsch ist meine Aussage nicht, denn die Tierschutzstaetten haben nicht zig Vertragsformulare.
Also doch Fundtier!
Ansonsten ist was ich erwerbe mein Eigentum.
Tierschutzorganisationen behalten sich nur vor, das Tier wieder einzuziehen wenn die Voraussetzungen nicht stimmen.
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Ich habe ja Diego auch von einer Tierschutzorga, aber da war keine Rede von Kastration.
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Zitat
Das eigentliche Thema hing ja mit Kastration im Vertrag zusammen, jedoch ist man auch mal abgeschwenkt vom Thema.
Aber so falsch ist meine Aussage nicht, denn die Tierschutzstaetten haben nicht zig Vertragsformulare.
Also doch Fundtier!
Ansonsten ist was ich erwerbe mein Eigentum.
Tierschutzorganisationen behalten sich nur vor, das Tier wieder einzuziehen wenn die Voraussetzungen nicht stimmen.
Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber ich denke, daß ich besser weiß,
ob unser Hund gefunden wurde oder nicht und was in unserem Vertrag steht!Über eine Kastration steht übrigens überhaupt nichts in unserem Vertrag.
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Tja, das ist die Sache mit den Schutzverträgen ...
Rechtlich sicher ist da so gut wie nichts, weder für den Abgeber noch für den Übernehmer.
In vielen Fällen, das stimmt, versuchen Tierschutzorgas das Eigentum am Tier zu behalten, der Übernehmer erlangt nur den Besitz an seinem Tier. ABER auch das ist rechtlich nicht gesichert. Je nach Vertrag kann das Gericht auch feststellen das trotzdem das Eigentum an den Übernehmer übergegangen ist.
Hast du tatsächlich laut Vertrag auch das Eigentum an deinem Tier, dann hat es, behaupte ich mal, keine Folgen, wenn du es nicht kastrierst. Du bist lediglich vertragsbrüchig geworden. Schadensersatz für den nicht erfüllten Vertrag müsstest du allerdings nur zahlen, wenn der Tierschutzorga dadurch überhaupt ein Schaden entstanden wäre. Dies ist nicht der Fall.
Anders sieht es u.U. aus, wenn eine Vertragsstrafe festgesetzt ist. Diese muss u.U. dann beglichen werden. Kann aber auch sein, dass das Gericht die Strafe entweder deutlich herabsetzt oder sie ganz streicht.Noch komplizierter wird es, wenn du das Tier nur im Besitz hast. Denn hier kann ja eigentlich der Eigentümer jederzeit eine Kastration verlangen. STOP. Ohne "besonderen" Grund nach Tierschutzgesetz eigentlich nicht! Und dann ist da noch die Frage, ob der Eigentumsvorbehalt überhaupt rechtens war oder ob das Eigentum schon an dich übergegangen ist.
Ganz klar, wenn du nicht kastrierst, dann musst du gegebenenfalls damit rechnen, dass die Tierschutzorga den Hund zurückfordert und das ganze schließlich vor Gericht geklärt werden muss. Vielleicht, vielleicht klagt die Tierschutzorga auch nicht ... Das kann dir jetzt und heute keiner sagen und auch nicht, wie letztlich der Richter entscheiden würde.
Es hängt letztlich auch viel am individuellen Vertrag, am sinnvollsten wäre es du gingest zu einem spezialisierten Rechtsanwalt und ließest ihn prüfen und dich beraten.
Noch eins, wenn du tatsächlich dann nicht kastrierst und die Tierschutzorga steht bei dir vor der Tür, dann gib ihnen auf gar keinen Fall einfach so den Hund mit! Um den Hund nehmen zu dürfen brauchen sie eine gerichtliche Verfügung!
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Also der hund für den wir uns interessieren ist ein 10 monate alter rüde. In der anzeige steht das es bedingung ist ihn bis zu seinem 18. lebensmonat kastrieren zu lassen. Er steht auf der sos-dalmatinerrettung.de zur vermittlung, er heißt krümel. könnt ja ma nach schaun!
- Vor einem Moment
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